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   AG Mönchengladbach-Rheydt, 08.12.2016 - 11 C 165/15   

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https://dejure.org/2016,48598
AG Mönchengladbach-Rheydt, 08.12.2016 - 11 C 165/15 (https://dejure.org/2016,48598)
AG Mönchengladbach-Rheydt, Entscheidung vom 08.12.2016 - 11 C 165/15 (https://dejure.org/2016,48598)
AG Mönchengladbach-Rheydt, Entscheidung vom 08. Dezember 2016 - 11 C 165/15 (https://dejure.org/2016,48598)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • baurechtsiegen.de

    Werkvertrag: Beweislast für ortsübliche Vergütung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie hoch ist die ortsübliche und angemessene Vergütung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.03.2014 - VII ZR 266/13

    Baumängelhaftung des Bauträgers: Fristsetzung durch einzelnen Wohnungseigentümer

    Auszug aus AG Mönchengladbach-Rheydt, 08.12.2016 - 11 C 165/15
    Das ist die Vergütung, die zur Zeit des Vertragsschlusses für nach Art, Güte und Umfang gleiche Leistungen nach allgemeiner Auffassung der beteiligten Kreise am Ort der Werkleistung gewährt zu werden pflegt (BGH NJW 2001, 151; 2014, 1377).
  • BGH, 26.10.2000 - VII ZR 239/98

    Begriff der üblichen Vergütung

    Auszug aus AG Mönchengladbach-Rheydt, 08.12.2016 - 11 C 165/15
    Das ist die Vergütung, die zur Zeit des Vertragsschlusses für nach Art, Güte und Umfang gleiche Leistungen nach allgemeiner Auffassung der beteiligten Kreise am Ort der Werkleistung gewährt zu werden pflegt (BGH NJW 2001, 151; 2014, 1377).
  • AG Brandenburg, 14.09.2018 - 31 C 39/17

    Der Reparaturauftrag lt. Gutachten enthält gleichzeitig eine dem Gutachten

    Nach der herrschenden Rechtsprechung ( BGH , Urteil vom 04.04.2006, Az.: X ZR 122/05, u.a. in: NJW 2006, Seiten 2472 f.; OLG Karlsruhe , Urteil vom 07.12.2015, Az.: 13 U 110/13, u.a. in: IBR 2018, 432 f. = "juris"; OLG Celle , Urteil vom 24.09.2014, Az.: 14 U 114/13, u.a. in: BauR 2016, Seiten 1202 ff.; OLG Celle , Urteil vom 23.05.2006, Az.: 14 U 240/05, u.a. in: MDR 2007, Seite 86; AG Mönchengladbach-Rheydt , Urteil vom 08.12.2016, Az.: 11 C 165/15, u.a. in: NJW-Spezial 2017, Seite 109 ) ist somit zunächst für die Bemessung der Vergütung der Inhalt der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung maßgeblich, wobei nach § 632 BGB - in dieser Reihenfolge - ihre tatsächliche Absprache, eine eventuell vorliegende Taxe oder die übliche Vergütung den Inhalt der Vereinbarung bestimmen.
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