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   FG Köln, 11.09.2008 - 11 K 3168/07   

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FG Köln, 11.09.2008 - 11 K 3168/07 (https://dejure.org/2008,67403)
FG Köln, Entscheidung vom 11.09.2008 - 11 K 3168/07 (https://dejure.org/2008,67403)
FG Köln, Entscheidung vom 11. September 2008 - 11 K 3168/07 (https://dejure.org/2008,67403)
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Wird zitiert von ... (12)

  • FG Köln, 10.04.2013 - 5 K 718/10

    Zurückweisung einer Limited als Verfahrensbevollmächtigte

    Das habe das Finanzgericht Köln bereits mehrfach entschieden (zuletzt z. B. Urteil vom 01.09.2008 11 K 3168/07 und Beschluss vom 14.11.2008 11 K 898/06).

    Insbesondere sei das Finanzgericht Köln in seinem Urteil vom 01.09.2008 11 K 3168/07 auf die Bedeutsamkeit des physischen Elements bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen eingegangen und zu dem Ergebnis gekommen, dass das von der EU-Kommission geforderte physische Element des Grenzübertritts gegeben sei.

  • FG Niedersachsen, 26.11.2009 - 6 K 273/08

    Befugnis einer Kapitalgesellschaft Britischen Rechts (Private Limited Company

    Damit erbringt sie in stabiler und kontinuierlicher Weise Dienstleistungen in Deutschland (vgl. Urteil des FG Köln vom 11. September 2008 11 K 3168/07, n.v.).
  • FG Köln, 20.10.2011 - 11 K 4599/06

    Hilfeleistung in Steuersachen durch Berufsträger nach ausländischem Recht

    Anders als der BFH, der dazu bislang noch keinen Anlass hatte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19.11.2008 VIII S 29/08, juris und VIII S 30/08, nv), ist das Gericht in seinem Urteil vom 11.9.2008 (11 K 3168/07, nv) zu einer als Bevollmächtigte aufgetretenen ausländischen Limited auch auf die Frage der Bedeutsamkeit des physischen Elements bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen mit den folgenden Überlegungen eingegangen, an denen der Senat auch für den hier streitigen Fall festhält:.
  • FG Köln, 20.10.2011 - 11 K 3303/07

    Hilfeleistung in Steuersachen durch Berufsträger nach ausländischem Recht

    Anders als der BFH, der dazu bislang noch keinen Anlass hatte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19.11.2008 VIII S 29/08, juris und VIII S 30/08, nv), ist das Gericht in seinem Urteil vom 11.9.2008 (11 K 3168/07, nv) zu einer als Bevollmächtigte aufgetretenen ausländischen Limited auch auf die Frage der Bedeutsamkeit des physischen Elements bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen mit den folgenden Überlegungen eingegangen, an denen der Senat auch für den hier streitigen Fall festhält:.
  • FG Köln, 20.10.2011 - 11 K 647/07

    Zurückweisung eines deutschen "Belastingadviseur/Belastingconsulent" als

    Anders als der BFH, der dazu bislang noch keinen Anlass hatte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19.11.2008 VIII S 29/08, juris und VIII S 30/08, nv), ist das Gericht in seinem Urteil vom 11.9.2008 (11 K 3168/07, nv) zu einer als Bevollmächtigte aufgetretenen ausländischen Limited auch auf die Frage der Bedeutsamkeit des physischen Elements bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen mit den folgenden Überlegungen eingegangen, an denen der Senat auch für den hier streitigen Fall festhält:.
  • FG Köln, 02.12.2013 - 9 K 2644/10

    Zurückweisung einer Limited als Verfahrensbevollmächtigte

    Entscheidend ist vielmehr, dass die auf Dauer angelegte steuerliche Beratung gegenüber inländischen Mandanten zu Regelung der inländischen Besteuerung gerichtet ist und daher ein stetiges Auftreten vor Behörden und Gerichten im Inland erfordert, so dass das erforderliche "physische Element des Grenzübertritts" zu bejahen ist (vgl. insoweit auch FG Köln, Urteil vom 11.9.2008 11 K 3168/07, Juris).
  • FG Köln, 02.02.2012 - 11 K 7/08

    Zurückweisung eines deutschen "Belastingadviseur/Belastingconsulent" als

    Anders als der BFH, der dazu bislang noch keinen Anlass hatte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19.11.2008 VIII S 29/08, juris und VIII S 30/08, nv), ist das Gericht in seinem Urteil vom 11.9.2008 (11 K 3168/07, nv) zu einer als Bevollmächtigte aufgetretenen ausländischen Limited auch auf die Frage der Bedeutsamkeit des physischen Elements bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen mit den folgenden Überlegungen eingegangen, an denen der Senat auch für den hier streitigen Fall festhält:.
  • FG Köln, 02.02.2012 - 11 K 4479/08

    Hilfeleistung in Steuersachen durch Kapitalgesellschaft ausländischen Rechts

    Anders als der BFH, der dazu bislang noch keinen Anlass hatte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19.11.2008 VIII S 29/08, juris und VIII S 30/08, nv), ist das Gericht in seinem Urteil vom 11.9.2008 (11 K 3168/07, nv), das ebenfalls die Klägerin betraf, auch auf die Frage der Bedeutsamkeit des physischen Elements bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen mit den folgenden Überlegungen eingegangen, an denen der Senat auch für den hier streitigen Fall festhält:.
  • FG Köln, 02.02.2012 - 11 K 4481/08

    Hilfeleistung in Steuersachen durch Kapitalgesellschaft ausländischen Rechts

    Anders als der BFH, der dazu bislang noch keinen Anlass hatte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19.11.2008 VIII S 29/08, juris und VIII S 30/08, nv), ist das Gericht in seinem Urteil vom 11.9.2008 (11 K 3168/07, nv), das ebenfalls die Klägerin betraf, auch auf die Frage der Bedeutsamkeit des physischen Elements bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen mit den folgenden Überlegungen eingegangen, an denen der Senat auch für den hier streitigen Fall festhält:.
  • FG Köln, 02.02.2012 - 11 K 4478/08

    Zurückweisung einer englischen Ltd. als Bevollmächtigte

    Anders als der BFH, der dazu bislang noch keinen Anlass hatte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19.11.2008 VIII S 29/08, juris und VIII S 30/08, nv), ist das Gericht in seinem Urteil vom 11.9.2008 (11 K 3168/07, nv), das ebenfalls die Klägerin betraf, auch auf die Frage der Bedeutsamkeit des physischen Elements bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen mit den folgenden Überlegungen eingegangen, an denen der Senat auch für den hier streitigen Fall festhält:.
  • FG Köln, 02.02.2012 - 11 K 4480/08

    Hilfeleistung in Steuersachen durch Kapitalgesellschaft ausländischen Rechts

  • FG Köln, 02.02.2012 - 11 K 1853/08

    Zurückweisung eines deutschen "Belastingadviseur/Belastingconsulent" als

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