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   VG Stuttgart, 08.03.2010 - 11 K 67/10   

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https://dejure.org/2010,3754
VG Stuttgart, 08.03.2010 - 11 K 67/10 (https://dejure.org/2010,3754)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 08.03.2010 - 11 K 67/10 (https://dejure.org/2010,3754)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 08. März 2010 - 11 K 67/10 (https://dejure.org/2010,3754)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gefährdung erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland durch die uneskortierte Reise eines Bundesbürgers auf eigene Faust nach Somalia aufgrund einer nahezu hundertprozentigen Entführungswahrscheinlichkeit; Beachtung des Übermaßverbots i.R. passbeschränkender ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Passbeschränkende Maßnahmen für Reisen nach Somalia bei Gefährdung erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland; teilweise Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen Passentziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Passbeschränkung bei geplanter Reise nach Somalia

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Reise nach Somalia

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine Reise nach Somalia!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Sperrvermerk verhindert Reise in Al-Kaida-Gebiet

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Passbeschränkungen bei geplanter Einreise in ein von radikalen islamistischen Milizen kontrollierten Land zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Passbeschränkungen bei geplanter Einreise in ein von radikalen islamistischen Milizen kontrollierten Land zulässig - Belange der Bundesrepublik Deutschland durch Reise nach Somalia erheblich gefährdet

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 1 S 2218/03

    Ausreiseuntersagung bei Gefährdung der äußeren oder inneren Sicherheit oder

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.03.2010 - 11 K 67/10
    Die Frage, ob und mit welchem Gewicht durch die Ausreise eines deutschen Staatsangehörigen in ein anderes Land erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet werden, unterliegt dabei uneingeschränkt der richterlichen Überprüfung (vgl. VGH Ba.-Wü., Urt. v. 07.12.2004 - 1 S 2218/03 -, zit. n. ; Beschl. v. 14. Juni 2000 - 1 S 1271/00 -, DVBl 2000, 1630 = NJW 2000, 3658 = DÖV 2000, 1011).

    Unter Anwendung der Grundsätze zur sog "Anscheinsgefahr" (vgl. VGH Ba.-Wü., Urt. v. 07.12.2004 a.a.O.) ist es hierbei entscheidend, ob der handelnde Beamte aus der Ex-ante-Sicht mit Blick auf die ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Informationen aufgrund hinreichender Anhaltspunkte vom Vorliegen einer Gefährdung ausgehen konnte und diese Prognose dem Urteil eines fähigen, besonnenen und sachkundigen Amtswalters entspricht (vgl. VGH Ba.-Wü., Urt. v. 07.12.2004 a.a.O. und Urt. v. 22.7.2004 - 1 S 410/03 -, Urteil vom 10.5.1990 - 5 S 1842/89 -, VBlBW 1990, 469, 470 f. und Beschluss vom 16.10.1990 - 8 S 2087/90 -, NVwZ 1991, 493; Wolf/Stephan, Polizeigesetz für Baden-Württemberg, 5. Aufl., § 1 RdNr. 34; Würtenberger/Heckmann/Riggert, Polizeirecht in Baden-Württemberg, 5. Aufl., RdNr. 424).

    Richtig ist allerdings, dass durch eine solche passbeschränkende Maßnahme in schwerwiegender Weise jedenfalls in das durch Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistete Recht der Antragstellerin auf Ausreisefreiheit eingegriffen wird (vgl. VGH Ba.-Wü. Urt. v. 07.12.2004 a.a.O).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 1 S 410/03

    Feststellung der Rechtswidrigkeit vollzugspolizeilicher Maßnahmen

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.03.2010 - 11 K 67/10
    Unter Anwendung der Grundsätze zur sog "Anscheinsgefahr" (vgl. VGH Ba.-Wü., Urt. v. 07.12.2004 a.a.O.) ist es hierbei entscheidend, ob der handelnde Beamte aus der Ex-ante-Sicht mit Blick auf die ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Informationen aufgrund hinreichender Anhaltspunkte vom Vorliegen einer Gefährdung ausgehen konnte und diese Prognose dem Urteil eines fähigen, besonnenen und sachkundigen Amtswalters entspricht (vgl. VGH Ba.-Wü., Urt. v. 07.12.2004 a.a.O. und Urt. v. 22.7.2004 - 1 S 410/03 -, Urteil vom 10.5.1990 - 5 S 1842/89 -, VBlBW 1990, 469, 470 f. und Beschluss vom 16.10.1990 - 8 S 2087/90 -, NVwZ 1991, 493; Wolf/Stephan, Polizeigesetz für Baden-Württemberg, 5. Aufl., § 1 RdNr. 34; Würtenberger/Heckmann/Riggert, Polizeirecht in Baden-Württemberg, 5. Aufl., RdNr. 424).
  • BVerwG, 17.09.1998 - 1 B 28.98
    Auszug aus VG Stuttgart, 08.03.2010 - 11 K 67/10
    Unter sonstigen erheblichen Belangen der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 3. Alt. PassG sind solche Interessen zu verstehen, die den beiden anderen Tatbestandsmerkmalen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG (innere oder äußere Sicherheit) in ihrer Gewichtigkeit zwar nicht gleichstehen, aber jedenfalls doch nahe kommen (vgl. BVerfG, Urt. v. 16.01.1957, BVerfGE 6, 32 ff.; BVerwG, Urt. v. 29.08.1968 - I C 67.67 - DÖV 1969, 74 und Beschl. v. 17.09.1998 - 1 B 28/98 - Buchholz 402.00 § 7 PassG Nr. 1).
  • BVerwG, 29.08.1968 - I C 67.67

    Gefährdung der inneren oder der äußeren Sicherheit oder sonstiger erheblicher

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.03.2010 - 11 K 67/10
    Unter sonstigen erheblichen Belangen der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 3. Alt. PassG sind solche Interessen zu verstehen, die den beiden anderen Tatbestandsmerkmalen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG (innere oder äußere Sicherheit) in ihrer Gewichtigkeit zwar nicht gleichstehen, aber jedenfalls doch nahe kommen (vgl. BVerfG, Urt. v. 16.01.1957, BVerfGE 6, 32 ff.; BVerwG, Urt. v. 29.08.1968 - I C 67.67 - DÖV 1969, 74 und Beschl. v. 17.09.1998 - 1 B 28/98 - Buchholz 402.00 § 7 PassG Nr. 1).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.03.2010 - 11 K 67/10
    Unter sonstigen erheblichen Belangen der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 3. Alt. PassG sind solche Interessen zu verstehen, die den beiden anderen Tatbestandsmerkmalen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG (innere oder äußere Sicherheit) in ihrer Gewichtigkeit zwar nicht gleichstehen, aber jedenfalls doch nahe kommen (vgl. BVerfG, Urt. v. 16.01.1957, BVerfGE 6, 32 ff.; BVerwG, Urt. v. 29.08.1968 - I C 67.67 - DÖV 1969, 74 und Beschl. v. 17.09.1998 - 1 B 28/98 - Buchholz 402.00 § 7 PassG Nr. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.03.2010 - 11 K 67/10
    Wäre ein solches besonderes Interesse nicht zu erkennen, so wäre in der Tat der Wegfall der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs nicht gerechtfertigt und diese Wirkung müsste allein deshalb entsprechend dem Grundsatz des § 80 Abs. 1 S. 1 VwGO vom Gericht wiederhergestellt werden (vgl. eingehend VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.03.1997 - 13 S 1132/96 - mit zahlreichen w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1990 - 5 S 1842/89

    Polizeiliche Abwehrmaßnahme gegen Anscheinsstörer; Grundwasserverunreinigung -

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.03.2010 - 11 K 67/10
    Unter Anwendung der Grundsätze zur sog "Anscheinsgefahr" (vgl. VGH Ba.-Wü., Urt. v. 07.12.2004 a.a.O.) ist es hierbei entscheidend, ob der handelnde Beamte aus der Ex-ante-Sicht mit Blick auf die ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Informationen aufgrund hinreichender Anhaltspunkte vom Vorliegen einer Gefährdung ausgehen konnte und diese Prognose dem Urteil eines fähigen, besonnenen und sachkundigen Amtswalters entspricht (vgl. VGH Ba.-Wü., Urt. v. 07.12.2004 a.a.O. und Urt. v. 22.7.2004 - 1 S 410/03 -, Urteil vom 10.5.1990 - 5 S 1842/89 -, VBlBW 1990, 469, 470 f. und Beschluss vom 16.10.1990 - 8 S 2087/90 -, NVwZ 1991, 493; Wolf/Stephan, Polizeigesetz für Baden-Württemberg, 5. Aufl., § 1 RdNr. 34; Würtenberger/Heckmann/Riggert, Polizeirecht in Baden-Württemberg, 5. Aufl., RdNr. 424).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2000 - 1 S 1271/00

    Passbeschränkung und Personalausweisbeschränkung gegenüber einem Hooligan

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.03.2010 - 11 K 67/10
    Die Frage, ob und mit welchem Gewicht durch die Ausreise eines deutschen Staatsangehörigen in ein anderes Land erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet werden, unterliegt dabei uneingeschränkt der richterlichen Überprüfung (vgl. VGH Ba.-Wü., Urt. v. 07.12.2004 - 1 S 2218/03 -, zit. n. ; Beschl. v. 14. Juni 2000 - 1 S 1271/00 -, DVBl 2000, 1630 = NJW 2000, 3658 = DÖV 2000, 1011).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.1990 - 8 S 2087/90

    Verpflichtung des Anscheinsstörers, Untersuchungen durchzuführen bei Gefahr für

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.03.2010 - 11 K 67/10
    Unter Anwendung der Grundsätze zur sog "Anscheinsgefahr" (vgl. VGH Ba.-Wü., Urt. v. 07.12.2004 a.a.O.) ist es hierbei entscheidend, ob der handelnde Beamte aus der Ex-ante-Sicht mit Blick auf die ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Informationen aufgrund hinreichender Anhaltspunkte vom Vorliegen einer Gefährdung ausgehen konnte und diese Prognose dem Urteil eines fähigen, besonnenen und sachkundigen Amtswalters entspricht (vgl. VGH Ba.-Wü., Urt. v. 07.12.2004 a.a.O. und Urt. v. 22.7.2004 - 1 S 410/03 -, Urteil vom 10.5.1990 - 5 S 1842/89 -, VBlBW 1990, 469, 470 f. und Beschluss vom 16.10.1990 - 8 S 2087/90 -, NVwZ 1991, 493; Wolf/Stephan, Polizeigesetz für Baden-Württemberg, 5. Aufl., § 1 RdNr. 34; Würtenberger/Heckmann/Riggert, Polizeirecht in Baden-Württemberg, 5. Aufl., RdNr. 424).
  • VG Braunschweig, 04.04.2017 - 4 A 383/16

    Entführung; Lösegeld; Passgesetz

    Für die Verantwortlichkeit der Klägerin werde auf den Beschluss des VG Stuttgart vom 08.03.2010 - 11 K 67/10 - Bezug genommen.

    Ähnliches wird auch für den Fall zu gelten haben, dass ein Passbewerber in ein Land reisen will, von dem bekannt ist, dass dort bereits häufiger Deutsche mit dem Ziel der Nötigung von Verfassungsorganen des Bundes oder der Länder entführt worden sind (Koch/Süßmuth, Pass- und Personalausweisrecht, Stand 7. Lieferung 2016, § 7 Rn. 14; ebenso Hornung/Möller, PassG, § 7 Rn. 13; anderer Ansicht VG Stuttgart, Beschluss vom 08.03.2010 - 11 K 67/10 -, juris Rn. 27).

  • OVG Niedersachsen, 10.07.2017 - 11 MC 186/17

    Anscheinsgefahr; Begründung; Beschränkung; Entführung; Geltungsbereich;

    Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass eine Gefährdung der sonstigen erheblichen Belange der Bundesrepublik Deutschland in dem oben aufgezeigten Sinn auch dann vorliegt, wenn der Passinhaber sich durch eine Ausreise aus dem Bundesgebiet und Einreise in ein bestimmtes Land der ernstzunehmenden Gefahr der Entführung durch radikale Gruppen mit dem Ziel der Erpressung der Bundesrepublik Deutschland zum Zweck der Zahlung von Lösegeld oder sonstiger Gegenleistungen von staatlicher Seite aussetzt (bejahend VG Stuttgart, Beschl. v. 8.3.2010 - 11 K 67/10 -, juris, Rdnr. 27).
  • VG Berlin, 06.03.2012 - 23 K 58.10

    Kein Pass bei geplanter Unterstützung des Jihad im Ausland

    Mildere Mittel sind nicht ersichtlich, insbesondere scheidet angesichts der Unbestimmtheit der konkreten Unterstützungshandlungen auch eine Beschränkung des Geltungsbereichs des Passes auf bestimmte Länder aus (vgl. näher zum Übermaßverbot VG Stuttgart, Beschluss vom 8. März 2010 - 11 K 67/10 -, Juris).
  • VG Berlin, 06.03.2012 - 23 K 59.10

    Entziehung des Passes wegen Teilnahme an bewaffnetem Jihad

    Mildere Mittel sind nicht ersichtlich, insbesondere scheidet angesichts der Unbestimmtheit der konkreten Unterstützungshandlungen auch eine Beschränkung des Geltungsbereichs des Passes auf bestimmte Länder aus (vgl. näher zum Übermaßverbot VG Stuttgart, Beschluss vom 8. März 2010 - 11 K 67/10 -, Juris).
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