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   VGH Baden-Württemberg, 04.05.1994 - 11 S 3084/93   

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https://dejure.org/1994,7442
VGH Baden-Württemberg, 04.05.1994 - 11 S 3084/93 (https://dejure.org/1994,7442)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.05.1994 - 11 S 3084/93 (https://dejure.org/1994,7442)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Mai 1994 - 11 S 3084/93 (https://dejure.org/1994,7442)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ausländerrecht: besonderer Ausweisungsschutz nach AuslG 1990 § 48 Abs 1 Nr 2 - Kontinuität des Aufenthaltes seit der Einreise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1994, 342
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1993 - 11 S 2277/92

    Regelausweisung eines Ausländers, der erhöhten Ausweisungsschutz genießt -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.1994 - 11 S 3084/93
    Es begegnet zwar keinen rechtlichen Bedenken, daß die Ausländerbehörden bei der im Fall des Klägers gegebenen Sachlage - insbesondere unter Berücksichtigung seines strafbaren Verhaltens - davon ausgegangen sind, er könne trotz des für ihn eingreifenden Schutzes nach § 48 Abs. 1 AuslG ausgewiesen werden, da in seinem Fall schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorliegen (zu diesem unbestimmten Rechtsbegriff s. BVerwG, Beschluß vom 19.8.1993, InfAuslR 1994, 98; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.9.1993 - 11 S 2277/92 - AuAS 1994, 29).

    So kann beispielsweise die Zeitdauer des Besitzes einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis kurz oder lang sein und auch die gesetzliche Voraussetzung, daß der Ausländer "als Minderjähriger in das Bundesgebiet eingereist ist", schon kurz nach seiner Geburt oder erst kurz vor dem Eintritt seiner Volljährigkeit erfüllt worden sein (vgl. dazu auch das Senatsurteil vom 29.9.1993 - 11 S 2277/92 - AuAS 1994, 29).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.1993 - 11 S 1108/93

    Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis oder der Aufenthaltsberechtigung wegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.1994 - 11 S 3084/93
    Denn die Paßpflicht des Ausländergesetzes bestand nur während eines Aufenthalts im Bundesgebiet, nicht jedoch während eines Aufenthalts des Ausländers in seinem Heimatstaat (s. dazu VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 25.8.1993 - 11 S 1108/93 -, Inf- AuslR 1994, 18 m.w.N.).

    Ein Grund für die Ausreise war nicht vorübergehender Natur, wenn der seinetwegen erfolgte Aufenthalt außerhalb des Bundesgebiets zeitlich nicht hinreichend bestimmt war, der Ausländer sich also auf unabsehbare Zeit im Ausland aufhalten wollte, wobei die gesamten Umstände des Einzelfalls insoweit maßgebend zu berücksichtigen waren (s. dazu VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 25.8.1993 - 11 S 1108/93 - InfAuslR 1994, 18; auch BVerwG, Beschlüsse vom 28.4.1982, NVwZ 1982, 683, und vom 30.12.1988, InfAuslR 1989, 114).

  • BVerwG, 30.12.1988 - 1 B 135.88

    Verlassen des Bundesgebietes - Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.1994 - 11 S 3084/93
    Ein Grund für die Ausreise war nicht vorübergehender Natur, wenn der seinetwegen erfolgte Aufenthalt außerhalb des Bundesgebiets zeitlich nicht hinreichend bestimmt war, der Ausländer sich also auf unabsehbare Zeit im Ausland aufhalten wollte, wobei die gesamten Umstände des Einzelfalls insoweit maßgebend zu berücksichtigen waren (s. dazu VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 25.8.1993 - 11 S 1108/93 - InfAuslR 1994, 18; auch BVerwG, Beschlüsse vom 28.4.1982, NVwZ 1982, 683, und vom 30.12.1988, InfAuslR 1989, 114).
  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Rechtmäßigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.1994 - 11 S 3084/93
    Ein schwerwiegender Verstoß genügt daher nicht, um einen Ausländer auszuweisen, dem dieser Schutz zugute kommt (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 18.8.1981, BVerwGE 64, 13, 18).
  • BVerwG, 19.08.1993 - 1 B 49.93

    Ausweisungsschutz - Hinweis auf Neuregelung - Grundsatzrevision -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.1994 - 11 S 3084/93
    Es begegnet zwar keinen rechtlichen Bedenken, daß die Ausländerbehörden bei der im Fall des Klägers gegebenen Sachlage - insbesondere unter Berücksichtigung seines strafbaren Verhaltens - davon ausgegangen sind, er könne trotz des für ihn eingreifenden Schutzes nach § 48 Abs. 1 AuslG ausgewiesen werden, da in seinem Fall schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorliegen (zu diesem unbestimmten Rechtsbegriff s. BVerwG, Beschluß vom 19.8.1993, InfAuslR 1994, 98; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.9.1993 - 11 S 2277/92 - AuAS 1994, 29).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2004 - 11 S 1370/04

    Maßstab für die Aufenthaltsunterbrechung oder Kontinuität des Aufenthalts bei

    Wann ein Auslandsaufenthalt diese Kontinuität unterbricht, ist am Maßstab des § 44 AuslG zu messen (im Anschluss an das Senatsurteil vom 4.5.1994 - 11 S 3084/93 - und das Urteil vom 11.5.2000 - 13 S 1242/99 -, EzAR 035 Nr. 28).

    Seit dieser letzten Einreise muss eine Kontinuität des Aufenthalts vorliegen, die - abgesehen vom Fall des § 35 Abs. 1 AuslG - regelmäßig durch einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus zum Ausdruck kommt und insbesondere nicht durch einen zwischenzeitlichen Auslandsaufenthalt und eine Wiedereinreise als Volljähriger unterbrochen worden sein darf (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.5.1994 - 11 S 3084/93 - Urteil vom 11.5.2000 - 13 S 1242/99 -, EzAR 035 Nr. 28; Renner, Ausländerrecht in Deutschland, § 40 Rn 295; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, 1991, S. 257; s.a. AuslG-VwV Nr. 48.1.2).

    Die Gleichstellung mit den aufenthaltsberechtigten Ausländern soll den minderjährig eingereisten Ausländer aufgrund seiner (aufenthalts-)rechtlich verfestigten Position und der in höherem Maße bestehenden tatsächlichen Integration in die deutschen Lebensverhältnisse gegenüber einer Ausweisung besonders schützen (vgl. Senatsurteil vom 4.5.1994, aaO.; BVerwG, Urteil vom 26.2.2002 - 1 C 21/00 -, InfAuslR 2002, 338 = NVwZ 2002, 1512; Hailbronner, JZ 1995, 127, 132; Renner, aaO.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2000 - 13 S 1242/99

    Besonderer Ausweisungsschutz: Einreise als Minderjähriger - Unterbrechungen des

    § 48 Abs. 1 S 1 Nr. 2 AuslG (AuslG 1990) setzt eine Kontinuität des Aufenthalts des Ausländers seit seiner Geburt oder seit seiner (letzten) Einreise als Minderjähriger voraus (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 4.5.1994 - 11 S 3084/93).

    Nach seinem erkennbaren Schutzzweck setzt § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AuslG somit eine Kontinuität des Aufenthalts des Ausländers seit seiner Geburt oder seit seiner (letzten) Einreise als Minderjähriger voraus (so bereits VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 4.5.1994 - 11 S 3084/93; ebenso Hailbronner, AuslR, A 1, § 48 RdNr. 7), ohne dass es allerdings auf Unterbrechungen der Rechtmäßigkeit dieses Aufenthalts ankommt.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.1995 - 11 S 424/95

    Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit - besonderer Ausweisungsschutz -

    Denn Art. 3 Abs. 3 ENA stellt bei Verstößen gegen die öffentliche Ordnung strengere (höhere) Anforderungen an die objektiven Voraussetzungen als § 48 Abs. 1 AuslG (s. dazu auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.5.1994 - 11 S 3084/93 -).
  • VG Sigmaringen, 31.05.2001 - 9 K 503/01

    Bundesgebiet i.S.d. AuslG 1990 § 48 Abs 1 Nr 1 entspricht heutigen Staatsgebiet

    Ein zwischenzeitlicher Auslandsaufenthalt unterbricht diese Kontinuität insbesondere dann, wenn der Ausländer während dieses Aufenthalts keine Aufenthaltsgenehmigung mehr besitzt und erst als Volljähriger wieder einreist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.05.1994 - 11 S 3084/93 -, VGH BW-Ls 1994, Beilage 8, B6).
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