Rechtsprechung
| VG Oldenburg, 26.04.2010 - 11 A 585/10 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 26.04.2010 - 11 A 585/10
- OVG Niedersachsen, 12.07.2010 - 8 LA 154/10
Wird zitiert von ... (5)
- VG Oldenburg, 10.09.2012 - 5 A 1482/11
Abschiebungsschutz; EMRK, 1. Zusatzprotokoll; Gesundheitsversorgung; …
Ebenso blieben die Klagen ihrer Geschwister S., S. und M. (geboren 2004, 2007 und 2009 in V.) in der Sache erfolglos, in denen Abschiebungshindernisse nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG bezüglich Kosovo und Serbien geprüft wurden (Urteil des Gerichts vom 26. April 2010 - 11 A 585/10 - und Beschluss des Nds. OVG vom 12. Juli 2010 - 8 LA 154/10 -).Dies gilt unter Berücksichtigung des Vortrags in diesem Verfahren sowie vorsorglich am Rande mitberücksichtigten Vortrags des Bevollmächtigten aus anderen ähnlich gelagerten Verfahren (etwa 11 A 585/10 betreffend einige ihrer Geschwister oder 5 B 3499/12).
Dagegen ist nicht ersichtlich, dass in der europäischen oder nationalen Rechtsprechung schon jemals ein Abschiebungsverbot aus der EMRK hergeleitet wurde, weil das Recht der betroffenen Person auf Bildung nach Art. 2 des 1. Zusatzprotokolls im Zielstaat nicht gewährleistet war (vgl. schon Urteil des Gerichts vom 26. April 2010 - 11 A 585/10 -).
Dies gilt sowohl hinsichtlich des Kosovo (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 10 LA 163/05 - Beschluss vom 24. Oktober 2005 - 8 LA 123/05 -, juris; Beschluss vom 23. Juni 2005 - 8 LA 75/05; VG Oldenburg, Beschluss vom 8. August 2008 - 11 B 2219/08 - Urteil vom 12. März 2007 - 11 A 4478/06 -, Urteile vom 20. April 2006 - 12 A 4286/04 und 12 A 4300/04 -, Urteil vom 27. März 2006 - 12 A 3777/04 - Auskunft des Auswärtigen Amtes an das VG Braunschweig vom 13. Februar 2004; Auskunft des Auswärtigen Amtes an das BAFl vom 22. März 2005) als auch hinsichtlich Serbien (vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 20. Juni 2011 - 5 B 1319/11 - Urteil vom 20. September 2010 - 11 A 794/10 - Urteil vom 26. April 2010 - 11 A 585/10 -).
- VG Oldenburg, 10.09.2012 - 5 A 1245/11
Abschiebungsschutz; EMRK, 1. Zusatzprotokoll; Gesundheitsvorsorge; …
Dagegen ist nicht ersichtlich, dass in der europäischen oder nationalen Rechtsprechung schon jemals ein Abschiebungsverbot aus der EMRK hergeleitet wurde, weil das Recht der betroffenen Person auf Bildung nach Art. 2 des 1. Zusatzprotokolls im Zielstaat nicht gewährleistet war (vgl. schon Urteil des Gerichts vom 26. April 2010 - 11 A 585/10 -).Dies gilt sowohl hinsichtlich des Kosovo (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 10 LA 163/05 - Beschluss vom 24. Oktober 2005 - 8 LA 123/05 -, juris; Beschluss vom 23. Juni 2005 - 8 LA 75/05; VG Oldenburg, Beschluss vom 8. August 2008 - 11 B 2219/08 - Urteil vom 12. März 2007 - 11 A 4478/06 -, Urteile vom 20. April 2006 - 12 A 4286/04 und 12 A 4300/04 -, Urteil vom 27. März 2006 - 12 A 3777/04 - Auskunft des Auswärtigen Amtes an das VG Braunschweig vom 13. Februar 2004; Auskunft des Auswärtigen Amtes an das BAFl vom 22. März 2005) als auch hinsichtlich Serbien (vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 20. Juni 2011 - 5 B 1319/11 - Urteil vom 20. September 2010 - 11 A 794/10 - Urteil vom 26. April 2010 - 11 A 585/10 -).
- VG Oldenburg, 28.07.2010 - 11 A 2779/09
Kosovo; Flüchtlingsanerkennung; doppelte Staatsangehörigkeit; …
Auch die Lebensbedingungen und die soziale Situation der Roma in Serbien sind nicht so, dass ein Überleben dort für den Kläger unmöglich wäre (ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. Urteil vom 26. April 2010 - 11 A 585/10 -).Die allgemeine Situation der Roma in Serbien begründet nach ständiger Rechtsprechung der Kammer kein Abschiebungshindernis im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG, da Roma bei einer Rückkehr in dieses Land nicht sehenden Auges dem Tode oder schwersten Verletzungen ausgeliefert werden (vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 26. April 2010 - 11 A 585/10 -).
- VG Oldenburg, 14.01.2011 - 11 A 1449/10
Klageabweisung; neues Vorbringen, der Kläger sei nunmehr Ashkali stellt kein …
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ist die Abschiebung eines Ausländers durch einen Konventionsstaat in ein Land, in dem eine ausreichende medizinische Versorgung nicht gewährleistet ist, selbst dann, wenn der Betroffene bereits schwer erkrankt ist, nur in besonderen Ausnahmefällen, in denen humanitäre Gründe zwingend gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechen, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung (vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 26. April 2010-11 A 585/10 - V.n.b. unter Hinweis auf EGMR, N ./. Vereinigtes Königreich…, Urteil vom 27. Mai 2008 - 26565/05 -, Rn. 42, NVwZ 2008, 1334 mit ausführlichen weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs). - VG Oldenburg, 21.06.2010 - 11 A 1105/09
Klageabweisung; rechtmäßiger Widerruf des Verwaltungsaktes; notwendige …
Nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer (vgl. etwa Urteil vom 26. April 2010 - 11 A 585/10 -) bestehen für Angehörige der Volksgruppe der Roma im Allgemeinen auch keine extremen Gefahren im Sinne der oben erwähnten verfassungskonformen Anwendung des § 60 Abs. .7 Satz 3 AufenthG.
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