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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 15.01.2007 - 11 B 06.1633   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,50486
VGH Bayern, 15.01.2007 - 11 B 06.1633 (https://dejure.org/2007,50486)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.01.2007 - 11 B 06.1633 (https://dejure.org/2007,50486)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Januar 2007 - 11 B 06.1633 (https://dejure.org/2007,50486)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2015 - 1 S 554/13

    Zulässigkeit der Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten aus …

    Sachdienlichkeit fehlt dagegen, wenn durch die Klageänderung ein gänzlich neuer Prozessstoff eingeführt würde, der die Grundlagen des Rechtsstreits ändert, insbesondere wenn bei einer entscheidungsreifen Klage nunmehr weitere Ermittlungen nötig würden (…vgl. BayVGH, Urt. v. 30.05.2001 - 12 B 99.1875 - juris Rn. 41; Urt. v. 15.01.2007 - 11 B 06.1633 - juris Rn. 57; je m.w.N.;… Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl., § 124 Rn. 3, § 91 Rn. 18 ff.).
  • VG Augsburg, 30.09.2014 - Au 3 K 13.1575

    Verkehrsregelndes Einschreiten; Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung …

    Rn. 25 Ein Anspruch des Einzelnen auf fehlerfreie Ermessensentscheidung über eine Verkehrsbeschränkung und erst recht eine Ermessensreduzierung auf Null kann jedoch überhaupt nur in Betracht kommen, wenn zusätzlich die Voraussetzungen des § 45 Abs. 1 StVO modifizierenden und ergänzenden § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO auf Tatbestandsebene erfüllt sind (vgl. BayVGH, U.v. 15.1.2007 - 11 B 06.1633 - juris Rn. 72;… BVerwG, B.v. 23.4.2013 - 3 B 59/12 - juris Rn. 7/9).

    Daher ist vorliegend nicht § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StVO, sondern § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO als einschlägige Rechtsgrundlage anzusehen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, U.v. 15.1.2007 - 11 B 06.1633 - juris Rn. 70 f.).

    Diese Schutzfunktion des § 45 Abs. 1 StVO hat das Bundesverwaltungsgericht auch in seinem Urteil vom 5. April 2001 (…Az. 3 C 23/00 - VRS 101, 473 ff. - juris Rn. 23 ff.) bestätigt, wo überdies entschieden wurde, dass § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO i.V.m. § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO für Beschränkungen des fließenden Verkehrs tatbestandlich eine Gefahrenlage voraussetzt, die (1.) auf besondere örtliche Verhältnisse zurückzuführen ist und (2.) das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Rechtsgüter Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmern sowie öffentlichen und privaten Sacheigentums erheblich übersteigt (siehe zum Ganzen: BayVGH, U.v. 15.1.2007 - 11 B 06.1633 - juris Rn. 72;… BVerwG, B.v. 23.4.2013 - 3 B 59/12 - juris Rn. 7/9).

  • VGH Bayern, 23.06.2008 - 11 CE 08.745

    Kein Anspruch auf verkehrsregelnde Anordnung im Wege einstweiliger Anordnung …

    Die vom Antragstellerbevollmächtigten in Bezug genommene Verkehrszählung der Firma ... vom 21. September 2006 in dem Verfahren Az. 11 B 06.1633 der ebenfalls vom Antragstellerbevollmächtigten vertretenen dortigen Kläger und unmittelbaren Nachbarn der jetzigen Antragstellerin hat im Bereich von deren Anwesen in der Straße "A. d. S." innerhalb des 24-stündigen Erhebungszeitraums 5.502 Kraftfahrzeuge, hiervon 260 Schwerfahrzeuge ergeben.

    Nach dem Ergebnis der Verkehrserhebung der Firma ... vom 21. September 2006 hat das Gericht im Übrigen auch die Überzeugung gewonnen, dass eine das allgemeine Risiko, bei der Verkehrsteilnahme an Leben und Gesundheit Schaden zu erleiden, erheblich übersteigende Gefahrenlage für die Antragstellerin ebenso wenig wie für die Kläger in dem Verfahren Az. 11 B 06.1633 vorliegt.

  • OVG Hamburg, 25.03.2025 - 1 Bf 19/25
    Rn. 79 a) Eine Erweiterung der Klage ist auch im Berufungsverfahren grundsätzlich möglich (…vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.2020, 8 C 14.19, DVBl 2021, 1021, juris Rn. 14; VGH München, Urt. v. 15.1.2007, 11 B 06.1633, juris Rn. 55 m.w.N.;… Blanke, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 128 Rn. 6).
  • VG Regensburg, 09.06.2008 - RO 5 K 07.1371

    Abgasbelastung durch Straßenverkehr

    Die hiergegen eingelegte Berufung blieb erfolglos (Urteil des BayVGH vom 15.1.2007, Az. 11 B 06.1633; zitiert nach juris).

    Zur Begründung verweist sie auf die beiden den Beteiligten bekannten und in das Verfahren eingeführten Entscheidungen der Gerichte im Verfahren R., Az. RO 5 K 03.2350, sowie des BayVGH vom 15.1.2007, Az. 11 B 06.1633.

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