Rechtsprechung
| VGH Bayern, 07.05.2009 - 11 B 08.1791, 11 B 08.1792, 11 B 08.1810 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Für die Aufrechterhaltung des kommunistischen Herrschaftssystems bedeutsame Funktion;Vorsitzender einer Konsumgenossenschaft auf örtlicher Ebene;Für Personalangelegenheiten zuständiges Vorstandsmitglied eines auf Rayonebene bestehenden Konsumgenossenschaftsverbandes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 29.03.2001 - 5 C 15.00
Ausschluss vom Erwerb der Spätaussiedlereigenschaft wegen Nähe zum …
Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2009 - 11 B 08.1791
Rn. 47 Das Bundesverwaltungsgericht hat sich insbesondere in den fünf Urteilen vom 29. März 2001 (Az. 5 C 15.00 DVBl 2001, 1526; Az. 5 C 17.00 BVerwGE 114, 116; Az. 5 C 24.00 Buchholz 412.3 § 5 BVFG Nr. 5; Az. 5 C 26.00, Juris; Az. 5 C 28.00, einer Parallelentscheidung zu dem in der Sache 5 C 24.00 ergangenen Urteil) grundsätzlich zur Auslegung des § 5 Nr. 2 Buchst. b BVFG geäußert.Rn. 49 Nicht ausschlaggebend ist es demgegenüber, ob die Ausübung einer Funktion in der Regel an die Parteimitgliedschaft gebunden war (BVerwG vom 29.3.2001 DVBl 2001, 1526).
§ 5 Nr. 2 Buchst. b BVFG stellt vielmehr auf eine konkret ausgeübte Funktion und nicht auf die gesamte Einrichtung ab, in der die Funktion ausgeübt wird (BVerwG vom 29.3.2001 DVBl 2001, 1526).
Rn. 52 Darüber hinaus können grundsätzlich alle Funktionen, die auch in anderen, nichtkommunistischen Staats- und Gesellschaftsordnungen erforderlich sind und ausgeübt werden, nicht als für die Aufrechterhaltung des kommunistischen Herrschaftssystems gewöhnlich als bedeutsam geltend angesehen werden (BVerwG vom 29.3.2001 DVBl 2001, 1526/1527).
Rn. 75 Die "systemstabilisierende" Wirkung der erstgenannten Komponente der von Herrn … ausgeübten Tätigkeit scheidet als Anknüpfungspunkt für die in § 5 Nr. 2 Buchst. b BVFG bezeichnete Rechtsfolge deshalb aus, weil alsdann jeder deutsche Volkszugehörige, der in der Sowjetunion eine dem Fortbestehen dieses Staates dienliche Aufgabe wahrnahm, vom Erwerb des Spätaussiedlerstatus ausgeschlossen wäre; das aber entspricht gerade nicht dem Willen des Gesetzes (vgl. BVerwG vom 29.3.2001 DVBl 2001, 1526 f.).
- BVerwG, 29.03.2001 - 5 C 17.00
Deutscher Volkszugehöriger, Ausschluss vom Erwerb des Status eines …
Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2009 - 11 B 08.1791
Rn. 47 Das Bundesverwaltungsgericht hat sich insbesondere in den fünf Urteilen vom 29. März 2001 (Az. 5 C 15.00 DVBl 2001, 1526; Az. 5 C 17.00 BVerwGE 114, 116; Az. 5 C 24.00 Buchholz 412.3 § 5 BVFG Nr. 5; Az. 5 C 26.00, Juris; Az. 5 C 28.00, einer Parallelentscheidung zu dem in der Sache 5 C 24.00 ergangenen Urteil) grundsätzlich zur Auslegung des § 5 Nr. 2 Buchst. b BVFG geäußert.Diese Vorschrift knüpft an das fehlende Kriegsfolgenschicksal eines Volksdeutschen an, ohne hierbei jedoch auf das Erreichen einer bestimmten beruflichen Stellung und der damit verbundenen wirtschaftlichen Privilegierung in der Gesellschaft des Herkunftslandes abzustellen (vgl. z.B. BVerwG vom 29.3.2001 BVerwGE 114, 116/118).
Rn. 48 Die Frage, welche Funktionen im Sinn von § 5 Nr. 2 Buchst. b BVFG gewöhnlich als bedeutsam galten, beantwortet sich nach den zur Zeit des kommunistischen Herrschaftssystems herrschenden politischen und rechtlichen Auffassungen im Aussiedlungsgebiet (BVerwG vom 29.3.2001 BVerwGE 114, 116/119).
Hauptamtlich tätige Funktionäre der KPdSU haben deshalb eine Funktion ausgeübt, die in der ehemaligen Sowjetunion für die Aufrechterhaltung des kommunistischen Herrschaftssystems gewöhnlich als bedeutsam im Sinn von § 5 Nr. 2 Buchst. b BVFG galt (BVerwG vom 29.3.2001 BVerwGE 114, 116/119 f.).
Da unter dieser Voraussetzung die meisten Institutionen im Staat und in der Wirtschaft der Sowjetunion sowie zahlreiche der in diesen Einrichtungen ausgeübten Tätigkeiten als für die Aufrechterhaltung des kommunistischen Herrschaftssystems bedeutsam angesehen werden müssten, würde der Grundsatz unterlaufen, dass es deutschen Volkszugehörigen nicht verwehrt sein sollte, in der Staatsverwaltung, der Armee oder der staatlich gelenkten Wirtschaft eine herausgehobene Stellung zu erreichen (BVerwG vom 29.3.2001 BVerwGE 114, 116/118).
- BVerwG, 29.03.2001 - 5 C 26.00
Deutscher Volkszugehöriger, Ausschluss vom Erwerb des Status eines …
Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2009 - 11 B 08.1791
Rn. 47 Das Bundesverwaltungsgericht hat sich insbesondere in den fünf Urteilen vom 29. März 2001 (Az. 5 C 15.00 DVBl 2001, 1526; Az. 5 C 17.00 BVerwGE 114, 116; Az. 5 C 24.00 Buchholz 412.3 § 5 BVFG Nr. 5; Az. 5 C 26.00, Juris; Az. 5 C 28.00, einer Parallelentscheidung zu dem in der Sache 5 C 24.00 ergangenen Urteil) grundsätzlich zur Auslegung des § 5 Nr. 2 Buchst. b BVFG geäußert.Rn. 50 Es genügt, dass die hauptberufliche Tätigkeit als Parteifunktionär auf der untersten Ebene der Hierarchie der KPdSU ausgeübt wurde (BVerwG vom 29.3.2001 Az. 5 C 26.00, Juris, RdNr. 14 in Bezug auf den hauptberuflichen Sekretär der Parteigrundorganisation einer Sowchose).
Denn die dauerhafte Sicherung des Machtanspruchs der KPdSU und die Durchsetzung ihres Einflusses war nur durch eine Kontrolle auch der untersten Ebenen von Staat und Gesellschaft möglich (BVerwG vom 29.3.2001, Az. 5 C 26.00, ebenda).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2002 - 2 A 4618/99
Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2009 - 11 B 08.1791
Denn in der Sowjetunion hatten die Gewerkschaften in ihren Aufgabenbereichen (Arbeit, Soziales, Kultur) in erster Linie für die Durchführung der Beschlüsse der Partei- und Staatsführung zu sorgen; daneben oblag ihnen die propagandistische Indoktrination der Beschäftigten (OVG NRW vom 23.8.2002 Az. 2 A 4618/99, Juris, RdNr. 48; vgl. zum Ausschluss eines in der Sowjetunion auch nur auf der Ebene der "Grundorganisationen" - z.B. im Bereich einer Sowchose - tätig gewesenen Gewerkschaftsvorsitzenden vom Erwerb des Spätaussiedlerstatus ferner BayVGH vom 14.8.2007 Az. 11 ZB 07.1955/11 ZB 07.1956/11 ZB 07.1958).Diese Aufgaben zu erfüllen oblag in personeller Hinsicht in erster Linie dem hauptamtlichen Funktionärsapparat (OVG NRW vom 23.8.2002, a.a.O., RdNr. 50).
- VGH Bayern, 14.08.2007 - 11 ZB 07.1955
Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2009 - 11 B 08.1791
Denn in der Sowjetunion hatten die Gewerkschaften in ihren Aufgabenbereichen (Arbeit, Soziales, Kultur) in erster Linie für die Durchführung der Beschlüsse der Partei- und Staatsführung zu sorgen; daneben oblag ihnen die propagandistische Indoktrination der Beschäftigten (OVG NRW vom 23.8.2002 Az. 2 A 4618/99, Juris, RdNr. 48; vgl. zum Ausschluss eines in der Sowjetunion auch nur auf der Ebene der "Grundorganisationen" - z.B. im Bereich einer Sowchose - tätig gewesenen Gewerkschaftsvorsitzenden vom Erwerb des Spätaussiedlerstatus ferner BayVGH vom 14.8.2007 Az. 11 ZB 07.1955/11 ZB 07.1956/11 ZB 07.1958).Wenn in dem 1975 in einem Moskauer Verlag erschienenen Handbuch "Die Sowjetunion" (die 1979 ebenfalls in Moskau erschienene deutsche Übersetzung dieses Handbuchs befindet sich in den hier in Bezug genommenen Teilen in den Akten der Aufnahmeverfahren der Kläger zu 1.a bis 1.c und zu 2) der damalige KPdSU-Vorsitzende Breschnjew mit den Worten zitiert wird, eine der Hauptbesonderheiten der sowjetischen Gewerkschaften sei es, "an der Steigerung der Produktion, der Erhöhung ihrer Effektivität und der Leitung der Volkswirtschaft teil[zu]nehmen" (Handbuch "Die Sowjetunion", S. 209 f.), so bestätigt das, dass den sowjetischen Gewerkschaften auch von offizieller Seite die Rolle eines "Transmissionsriemens" zugedacht war, der den Parteiwillen gegenüber den Beschäftigten durchsetzen sollte (BayVGH vom 14.8.2007, a.a.O., RdNr. 9).
- VG Würzburg, 05.02.2007 - W 7 K 06.32
Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2009 - 11 B 08.1791
Der Beklagte hat die Kosten der Berufungsverfahren sowie die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens W 7 K 06.32 zu tragen.Das gilt umso mehr, als Herr … nach Aktenlage (vgl. zu seiner Biografie namentlich die Darstellung der späteren Zeugin Katharina … in dem undatierten Schreiben, das die Klägerin zu 3 im Verfahren W 7 K 06.32 in der mündlichen Verhandlung am 5.2.2007 übergeben hat) keine Lehramtsausbildung durchlaufen hat, in deren Rahmen er - wie in der Sowjetunion üblich - seinerseits eine Unterweisung im Marxismus-Leninismus erhalten hätte.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2004 - 2 A 962/04
Vertriebenenrechtliche Voraussetzungen des Anspruchs einer in Russland geborenen …
Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2009 - 11 B 08.1791
Denn es genügt nicht, dass eine Person zu irgendeiner Zeit mit dem Inhaber einer Funktion im Sinn von § 5 Nr. 2 Buchst. b BVFG drei Jahre lang in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat; vielmehr müssen die häusliche Gemeinschaft und die Funktionsausübung über einen Zeitraum von wenigstens drei Jahren hinweg gleichzeitig vorgelegen haben (…BayVGH vom 3.4.2007, a.a.O., S. 6; OVG NRW vom 18.5.2004 Az. 2 A 962/04, Juris, RdNrn. 76 - 93; OVG NRW vom 18.5.2004 Az. 2 A 963/04, Juris, RdNrn. 40 - 54). - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2004 - 2 A 963/04
Erteilung eines Aufnahmebescheides für einen Aussiedler aus dem …
Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2009 - 11 B 08.1791
Denn es genügt nicht, dass eine Person zu irgendeiner Zeit mit dem Inhaber einer Funktion im Sinn von § 5 Nr. 2 Buchst. b BVFG drei Jahre lang in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat; vielmehr müssen die häusliche Gemeinschaft und die Funktionsausübung über einen Zeitraum von wenigstens drei Jahren hinweg gleichzeitig vorgelegen haben (…BayVGH vom 3.4.2007, a.a.O., S. 6; OVG NRW vom 18.5.2004 Az. 2 A 962/04, Juris, RdNrn. 76 - 93; OVG NRW vom 18.5.2004 Az. 2 A 963/04, Juris, RdNrn. 40 - 54). - BVerwG, 18.03.1999 - 5 C 2.99
Aussiedlerstatus für ehemalige Berufsoffiziere der früheren Sowjetarmee
Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2009 - 11 B 08.1791
Das Gesetz billigt es vielmehr dem deutschen Volkszugehörigen zu, nach seinen Kräften und Fähigkeiten auch eine herausgehobene berufliche Stellung zu erreichen, und zwar auch innerhalb der Staatsverwaltung, der Armee und der staatlich gelenkten Wirtschaftsverwaltung in der früheren Sowjetunion (so bereits BVerwG vom 18.3.1999 BVerwGE 108, 340/343 f.). - BVerwG, 29.03.2001 - 5 C 24.00
Deutscher Volkszugehöriger, Ausschluss vom Erwerb des Status eines …
Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2009 - 11 B 08.1791
Rn. 47 Das Bundesverwaltungsgericht hat sich insbesondere in den fünf Urteilen vom 29. März 2001 (Az. 5 C 15.00 DVBl 2001, 1526; Az. 5 C 17.00 BVerwGE 114, 116; Az. 5 C 24.00 Buchholz 412.3 § 5 BVFG Nr. 5; Az. 5 C 26.00, Juris; Az. 5 C 28.00, einer Parallelentscheidung zu dem in der Sache 5 C 24.00 ergangenen Urteil) grundsätzlich zur Auslegung des § 5 Nr. 2 Buchst. b BVFG geäußert. - BVerwG, 29.03.2001 - 5 C 28.00
Deutscher Volkszugehöriger, Ausschluss vom Erwerb des Status eines …
- VGH Bayern, 03.04.2007 - 11 B 04.3
- VG München, 19.06.2007 - M 4 K 05.5785
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2016 - 11 A 362/14
Anspruchsbegehren auf die Erteilung eines Aufnahmebescheides nach dem …
Rn. 17 Vgl. etwa Bay.VGH, Urteil vom 7. Mai 2009 - 11 B 08.1791 u. a. -, juris, Rdnr. 67; OVG NRW, Urteil vom 18. Mai 2004 - 2 A 963/04 -, juris, Rdnr. 40 bis 56.
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