Rechtsprechung
| VGH Bayern, 28.09.2011 - 11 B 11.910 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Anordnung eines eingeschränkten Halteverbots aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten;Wiedergabe der gesetzlichen Regelung durch das Verkehrszeichen;Ermessensreduzierung auf Null
- verkehrslexikon.de
Zur straßenverkehrsrechtlichen Anordnung eines eingeschränkten Haltverbots
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (35) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 23.00
Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen; Bundesautobahn, …
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2011 - 11 B 11.910
Zu § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Maßnahmen im Regelungsbereich dieser Vorschrift bei Vorliegen der dort aufgeführten tatbestandlichen Voraussetzungen grundsätzlich im Ermessen der zuständigen Straßenverkehrsbehörde stehen (vgl. BVerwG vom 5.4.2001 NzV 2001, 528). - BVerwG, 22.01.1971 - VII C 48.69
Zum Anspruch des Einzelnen auf Vornahme verkehrsbehördlicher Maßnahmen
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2011 - 11 B 11.910
Rn. 31 Aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten sein kann ein eine gesetzliche Regelung lediglich wiedergebendes Verkehrszeichen insbesondere dann, wenn deren Voraussetzungen oder ihr Geltungsbereich für die Verkehrsteilnehmer nicht ohne Weiteres erkennbar sind (vgl. BVerwG vom 22.1.1971 BVerwGE 37, 112/115). - VG Braunschweig, 18.07.2006 - 6 A 389/04
Anordnung eines Haltverbots
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2011 - 11 B 11.910
Das ist nicht der Fall, wenn die allgemeinen und besonderen Verhaltensregeln der Straßenverkehrsordnung - wie z.B. die Regelung über das Halten und Parken in § 12 StVO - mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen sicheren und geordneten Verkehrsablauf gewährleisten (VG Braunschweig vom 18.7.2006 Az. 6 A 389/04 m.w.N.).
- OVG Bremen, 13.12.2022 - 1 LC 64/22
Anspruch auf Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde gegen aufgesetztes …
Zudem geht es vorliegend nicht um einzelne konkrete Parkvorgänge, sondern um eine sich ständig wiederholende und damit aktualisierende Belastung, die typisch für Fälle ist, in denen ein Betroffener sich gegen das verkehrswidrige Verhalten Dritter wendet (vgl. etwa BayVGH, Urt. v. 28.09.2011 - 11 B 11.910, juris).Es ist für die Kläger auch nicht zumutbar, anstelle der Behörde eine entsprechende Überwachungstätigkeit, Autokennzeichen zu notieren und dann die Verstöße zur Anzeige zu bringen (vgl. auch BayVGH, Urt. v. 28.09.2011 - 11 B 11.910, juris Rn. 35).
Dementsprechend können auch Verkehrszeichen, die gesetzliche Regelungen lediglich wiedergeben, zwingend erforderlich sein, wenn die Regelungen nicht hinreichend erkennbar sind oder nicht hinreichend beachtet werden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 24.01.2019 - 3 C 7.17, juris Rn. 14; BayVGH, Urt. v. 28.09.2011 - 11 B 11.910, juris Rn. 32 zu § 45 Abs. 9 StVO a.F.).
28.09.2011 - 11 B 11.910, juris Rn. 26 f.), könnte die Anordnung vorliegend dennoch verhältnismäßig ergehen.
Mangels entgegenstehender Anhaltspunkte ist von einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit auszugehen, dass ein entsprechendes Parkverbot beachtet wird und dadurch die Gehwege von Kraftfahrzeugen insgesamt freigehalten werden (vgl. BayVGH, Urt. 28.09.2011 - 11 B 11.910, juris Rn. 38).
Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn - wie hier - eine gesetzliche Regelung, deren Einhaltung die fraglichen Verkehrszeichen dienen würde, ständig missachtet wird (vgl. BayVGH, Urt. v. 28.09.2011 - 11 B 11.910, juris Rn. 30, 32).
Dennoch würde die Wahrscheinlichkeit für das Erreichen einer regelkonformen Parksituation deutlich erhöht (vgl. BayVGH, Urt. v. 28.09.2011 - 11 B 11.910, juris Rn. 38).
Vor allem der bloße Verweis darauf, dass auch Verkehrsschilder missachtet werden könnten, könnte dann nicht genügen (vgl. zur Vermutung einer Wirkung vorn Verkehrsschildern auch BayVGH, Urt. v. 28.09.2011 - 11 B 11.910, juris Rn. 38).
- VG Bremen, 11.11.2021 - 5 K 1968/19
Administratives Einschreiten gegen Gehwegparken; Amt für Straßen und Verkehr; …
Das ist nicht der Fall, wenn die allgemeinen und besonderen Verhaltensregeln der Straßenverkehrs-Ordnung - wie z.B. die Regelung über das Halten und Parken in § 12 StVO - mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen sicheren und geordneten Verkehrsablauf gewährleisten (…BVerwG, Beschl. v. 01.09.2017 - 3 B 50/16 -, juris Rn. 7; BayVGH, Urt. v. 28.09.2011 - 11 B 11.910 -, juris Rn. 25;… VG Bremen, Urt. v. 10.06.2021 - 5 K 1958/18 -, juris Rn. 47 m.w.N.; BR-Drs. 374/97, 8).In diesem Fall kann die Anordnung eines die gesetzliche Regelung lediglich wiedergebenden Verkehrszeichens zwingend erforderlich sein (BayVGH, Urt. v. 28.09.2011 - 11 B 11.910 -, juris Rn. 32 zu § 45 Abs. 9 StVO a.F. ["zwingend geboten"]).
In diesem gewöhnlich anzunehmenden Fall ginge ein (eingeschränktes) Haltverbot nicht über die gesetzlichen Regelungen aus § 12 Abs. 4 und Abs. 4a StVO i.V.m. § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO hinaus (zur Zulässigkeit einer über die gesetzliche Regelung hinausgehenden verkehrsrechtlichen Anordnung siehe oben und BayVGH, Urt. v. 28.09.2011 - 11 B 11.910 -, juris Rn. 26, 27).
- VG Gelsenkirchen, 06.04.2023 - 14 K 1133/22
Garage, Zufahrt, Parkverbot, schmale Straße, verkehrslenkende Maßnahme, Rangieren
Rn. 61 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 8. März 1993 - 13 A 403/92 -, juris, VG Würzburg, Urteil vom 20. August 2014 - W 6 K 13.854 -, juris unter Verweis auf BayVGH, Beschluss vom 2. August 2012 - 11 ZB 12.199 -, juris; Urteil vom 28. September 2011 - 11 B 11.910 - , juris; Beschluss vom 21. Dezember 2005 - 11 CS 05.1329 - juris; Urteil vom 12. Januar 1998 - 11 B 96.2895 -, BayVBl. 1998, 341; siehe auch VG Saarland, Urteil vom 25. April 2013 - 10 K 777/12 - juris und OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Mai 1999 - 7 A 12290/98 -, juris.
- VG Regensburg, 16.05.2017 - RN 5 K 16.790
Umfang des Parkverbots vor einer Bordsteinabsenkung
- VG Regensburg, 13.07.2017 - RO 5 K 16.497
Notwendigkeit von Verkehrszeichen in Engstellen
Das ist nicht der Fall, wenn die allgemeinen und besonderen Verhaltensregeln der Straßenverkehrsordnung - wie z.B. die Regelung über das Halten und Parken in § 12 StVO - mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen sicheren und geordneten Verkehrsablauf gewährleisten (vgl. hierzu BayVGH, Urteil vom 28. September 2011 - 11 B 11.910 -, Rn. 24 - 26, juris). - VG Würzburg, 20.08.2014 - W 6 K 13.854
Verkehrsrechtliche Anordnung; begehrtes Haltverbot gegenüber Grundstücksein- und …
2013, Nr. 269, S. 791 - juris; U.v. 28.9.2011 - 11 B 11.910 - FSt.Rn. 26 Gegen die begehrte Anordnung eines absoluten Haltverbots nach Zeichen 283 (vgl. laufende Nr. 61 der Anlage 2 zur StVO) spricht ohnehin, dass der Kläger damit mehr begehrt, als ihm kraft des Gesetzes nach § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO selbst im Fall einer schmalen Straße zustehen würde, nämlich die Einrichtung eines Parkverbots, also eines eingeschränkten (nicht absoluten) Haltverbots (BayVGH, U.v. 28.9.2011 - 11 B 11.910 - FSt. 2012, Nr. 246, S. 750 - juris).
- VGH Bayern, 28.12.2020 - 11 ZB 20.2176
Erforderlichkeit einer verkehrsrechtlichen Regelung - Beweislast der …
Auch wenn angesichts der sehr strengen tatbestandlichen Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO an die Ermessensausübung keine allzu hohen Anforderungen zu stellen sind (BayVGH, U.v. 28.9.2011 - 11 B 11.910 - juris Rn. 24, 39), worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hinweist, und das Recht auf Anliegergebrauch dem Eigentümer eines Grundstücks keinen Anspruch darauf gibt, dass Parkmöglichkeiten auf öffentlichen Straßen und Plätzen unmittelbar bei seinem Grundstück oder in dessen Nähe eingerichtet werden oder erhalten bleiben (…BVerwG, U.v. 6.8.1982 - 4 C 58.80 - BayVBl 1983, 57 = juris Rn. 12 ff.;… B.v. 20.12.1991 - 3 B 118.91 - NVwZ-RR 1992, 587 = juris Rn. 4 ff.;… BayVGH, B.v. 16.3.2015 - 11 ZB 14.2426 - juris Rn. 12), lassen sich den Akten keine näheren Erwägungen darüber entnehmen, in welcher Weise die Beklagte die für und gegen die Anordnung sprechenden Gesichtspunkte gewürdigt und unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gegeneinander abgewogen hat. - VGH Bayern, 05.06.2018 - 11 B 17.1503
Erweiterung der Tempo-30-Zone im Stadtgebiet
Rn. 38 Bei der Überprüfung, ob die Behörde das ihr zustehende Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt hat, ist zum einen zu berücksichtigen, dass aufgrund der hohen Anforderungen an die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 Satz 1 und 3 StVO das Ermessen stark eingeschränkt ist (vgl. BayVGH, B.v. 28.9.2011 - 11 B 11.910 - juris Rn. 39). - VG München, 23.06.2015 - M 23 K 13.3232
Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts; (keine) qualifizierte …
Rn. 34 Allerdings modifiziert und konkretisiert (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 28.9.2011 - 11 B 11.910 - juris Rn. 24) § 45 Abs. 9 StVO diese Ermächtigungsgrundlage dahin gehend, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist (Satz 1).An die Ermessensausübung sind jedoch angesichts der sehr strengen tatbestandlichen Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 Satz 1 und 2 StVO keine allzu hohen Anforderungen zu stellen (vgl. BayVGH, U.v. 28.9.2011 - 11 B 11.910 - juris Rn. 24).
Das ist nicht der Fall, wenn die allgemeinen und besonderen Verhaltensregeln der Straßenverkehrsordnung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen sicheren und geordneten Verkehrsablauf gewährleisten (vgl. BayVGH, U.v. 28.9.2011 - 11 B 11.910 - juris Rn. 25).
- VG Regensburg, 17.09.2015 - RO 5 K 14.855
Zur Frage der Beeinträchtigung des Anliegergebrauchs, wenn an einer engen …
Deshalb billigt die Rechtsprechung einem Anlieger, der durch parkende Fahrzeuge an der Zufahrt seines Grundstücks gehindert ist, allenfalls einen Anspruch gegen die zuständige Straßenverkehrsbehörde auf Anordnung eines eingeschränkten Halteverbots zu, nicht jedoch einen solchen auf Anordnung eines absoluten Halteverbots (BayVGH v. 28.9.2011, Az: 11 B 11.910 , VG Braunschweig v. 18.7.2006, SVR 2007, 35). - VG Minden, 10.11.2016 - 2 K 867/15
Blitzer A2: Autofahrer klagt gegen Tempolimit - und scheitert
- VG München, 27.10.2021 - M 23 K 21.3057
Umgestaltung ehemaliger "Popup-Radwege" in Radfahrstreifen
- VG München, 12.08.2020 - M 23 K 19.6198
Saisonal und zeitlich beschränktes Parkverbot - Anfechtungsklage
- VG München, 19.01.2016 - M 23 K 14.1242
Durchfahrtsverbot zur Verkehrsberuhigung
- VGH Bayern, 24.07.2024 - 11 B 23.589
Verkehrsrechtliche Anordnung, Durchfahrverbot für Lkw über 7, 5 t, Klagebefugnis …
- VG Saarlouis, 25.11.2015 - 5 K 489/15
Erlass einer verkehrsrechtlichen Regelung zum "problemlosen" Einfahren auf das …
- VG München, 03.09.2020 - M 23 S 20.2827
Tempo 120 km/h auf Neubaustrecke der A 94
- VG Bayreuth, 08.03.2024 - B 1 K 21.419
Tatsächlichöffentliche Verkehrsfläche, Anwendbarkeit der StVO, Anliegerrecht, …
- VGH Bayern, 21.03.2022 - 11 CS 22.57
Anliegergebrauch und straßenverkehrsrechtliche Anordnung für ein Durchfahrverbot …
- VG Karlsruhe, 30.09.2024 - 2 K 412/24
Anordnung einer Tempo 30-Zone zur Lärmminderung
- VG Stade, 04.06.2014 - 1 A 2664/12
Anspruch auf ordnungsbehördliches Einschreiten bei einem zeitweiligen Abstellen …
- VG München, 13.12.2023 - M 23 K 23.601
Straßenverkehrsrechtliche Anordnung, Zeichen 290
- VG Bayreuth, 14.12.2021 - B 1 K 21.926
Straßenverkehrsrechtliche Anordnung des Zusatzzeichens "Anlieger frei" zu einem …
- VG Minden, 25.03.2021 - 3 K 1696/18
- VG München, 06.10.2015 - M 23 K 14.5122
Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht
- VG Ansbach, 13.01.2021 - AN 10 K 19.00070
Anfechtung einer verkehrsrechtlichen Anordnung (eingeschränktes Halteverbot)
- VG München, 18.01.2023 - M 23 K 20.1787
Verbot für Radverkehr durch Verkehrszeichen, besondere örtliche Verhältnisse, …
- VG Ansbach, 09.11.2020 - AN 10 K 19.02531
Ermessensausfall bei verkehrsrechtlicher Anordung - eingeschränkte …
- VG München, 14.12.2017 - M 23 K 16.3634
Ermessensausfall bei verkehrsrechtlicher Anordnung nur aufgrund Beschluss eines …
- VG Minden, 13.04.2017 - 2 K 218/15
Anordnung der Radwegebenutzungspflicht zur Gefahrenabwehr durch Aufstellung eines …
- VG Bayreuth, 19.01.2021 - B 1 K 19.1259
Anspruch auf streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung
- VG München, 28.10.2020 - M 23 K 20.2826
Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf einer Autobahn - Anfechtungsklage
- VG München, 15.10.2014 - M 7 K 13.2408
- VG Minden, 06.04.2021 - 3 K 4676/16
- VG München, 14.11.2012 - M 7 K 12.2431
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