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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.04.1996 - 11 C 3.96, 11 B 11.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7770
BVerwG, 03.04.1996 - 11 C 3.96, 11 B 11.96 (https://dejure.org/1996,7770)
BVerwG, Entscheidung vom 03.04.1996 - 11 C 3.96, 11 B 11.96 (https://dejure.org/1996,7770)
BVerwG, Entscheidung vom 03. April 1996 - 11 C 3.96, 11 B 11.96 (https://dejure.org/1996,7770)
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Verkehrsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge …

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1996 - 11 C 3.96
    Ob die Gefahren für die Sicherheit und Ordnung durch "mißbräuchliche Benutzung" der Straße bzw. Straßenstrecke oder aus sonstigen Gründen bestehen, ist für die Berechtigung der Anordnung unerheblich, sofern überhaupt - wie hier - straßenverkehrsbezogene Gründe für den Erlaß einer verkehrsbeschränkenden Anordnung vorhanden sind (vgl. Urteil vom 25. April 1980 - BVerwG 7 C 19.78 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 8).

    Die Sperrung einer Straße nur für einen Teil des im übrigen weiterhin zugelassenen Kraftfahrzeugverkehrs ist kein Eingriff in die straßenrechtliche Widmung, wenn die Straße - wie im vorliegenden Fall - weiterhin Verkehrszwecken dient (vgl. Urteil vom 25. April 1980, a.a.O., S. 25;… Beschluß vom 23. März 1990, a.a.O., BA, S. 4).

  • BVerwG, 23.03.1990 - 3 B 25.90

    Verkehrsbeschränkung auf bestimmten Straßen

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1996 - 11 C 3.96
    Die Annahme einer die Anordnung nach § 45 Abs. 1 StVO rechtfertigenden konkreten Gefahr ist dabei nicht ausgeschlossen, auch wenn zu bestimmten Zeiten der Eintritt eines Schadens unwahrscheinlich sein mag (vgl. zu alledem etwa BVerwGE 59, 221 [BVerwG 13.12.1979 - 7 C 46/78] ; 92, 34 ; Beschlüsse vom 23. März 1990 - BVerwG 3 B 25.90 - und vom 12. September 1995 - BVerwG 11 B 23.95 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 54 = NJW 1996, 333, [BVerwG 12.09.1995 - 11 B 23/95] jeweils m.w.N.).

    Die Sperrung einer Straße nur für einen Teil des im übrigen weiterhin zugelassenen Kraftfahrzeugverkehrs ist kein Eingriff in die straßenrechtliche Widmung, wenn die Straße - wie im vorliegenden Fall - weiterhin Verkehrszwecken dient (…vgl. Urteil vom 25. April 1980, a.a.O., S. 25; Beschluß vom 23. März 1990, a.a.O., BA, S. 4).

  • BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 38.92

    Anfahrbarkeit von Wohngrundstücken in einer Fußgängerzone mit Kfz

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1996 - 11 C 3.96
    Auch die weitere Frage, ob die zeitweise Sperrung einer Straße für Krafträder einen "Eingriff in die straßenrechtliche Widmung" darstellt und die Mitwirkung des Trägers der Straßenbaulast erfordert, führt nicht zur Zulassung der Revision, denn sie ist ohne weiteres zu verneinen: Das Straßenverkehrsrecht berechtigt zwar nicht zu verkehrsregelnden Maßnahmen, die über den umfang der wegerechtlichen Widmung der Straße hinaus andere Benutzungsarten zulassen, also über den Inhalt und Umfang des Widmungszwecks hinausgehen; es läßt aber Maßnahmen zu, die den widmungsrechtlich zugelassenen Verkehr einschränken (vgl. BVerwGE 62, 376 [BVerwG 26.06.1981 - 7 C 27/79]; 94, 136 ).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42, …

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1996 - 11 C 3.96
    Die Annahme einer die Anordnung nach § 45 Abs. 1 StVO rechtfertigenden konkreten Gefahr ist dabei nicht ausgeschlossen, auch wenn zu bestimmten Zeiten der Eintritt eines Schadens unwahrscheinlich sein mag (vgl. zu alledem etwa BVerwGE 59, 221 [BVerwG 13.12.1979 - 7 C 46/78] ; 92, 34 ; Beschlüsse vom 23. März 1990 - BVerwG 3 B 25.90 - und vom 12. September 1995 - BVerwG 11 B 23.95 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 54 = NJW 1996, 333, [BVerwG 12.09.1995 - 11 B 23/95] jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs. …

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1996 - 11 C 3.96
    Abwägungserheblich sind dabei nur qualifizierte Interessen der Kläger, nämlich solche, die über das Interesse jedes Verkehrsteilnehmers hinausgehen, in seiner Freiheit möglichst wenig beschränkt zu werden (vgl. Urteil vom 3. Juni 1982 - BVerwG 7 C 9.80 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 12; BVerwGE 92, 32 [BVerwG 27.01.1993 - 11 C 35/92] ).
  • BVerwG, 26.06.1981 - 7 C 27.79

    Keine straßenverkehrsrechtliche Zulassung von widmungswidrigem Verkehr

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1996 - 11 C 3.96
    Auch die weitere Frage, ob die zeitweise Sperrung einer Straße für Krafträder einen "Eingriff in die straßenrechtliche Widmung" darstellt und die Mitwirkung des Trägers der Straßenbaulast erfordert, führt nicht zur Zulassung der Revision, denn sie ist ohne weiteres zu verneinen: Das Straßenverkehrsrecht berechtigt zwar nicht zu verkehrsregelnden Maßnahmen, die über den umfang der wegerechtlichen Widmung der Straße hinaus andere Benutzungsarten zulassen, also über den Inhalt und Umfang des Widmungszwecks hinausgehen; es läßt aber Maßnahmen zu, die den widmungsrechtlich zugelassenen Verkehr einschränken (vgl. BVerwGE 62, 376 [BVerwG 26.06.1981 - 7 C 27/79]; 94, 136 ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1996 - 11 C 3.96
    Diese Voraussetzung liegt vor, wenn für die Entscheidung des Berufungsgerichts eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Frage des revisiblen Rechts von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wäre und deren Klärung im Interesse der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII B 78/61] ).
  • BVerwG, 12.09.1995 - 11 B 23.95

    Zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf Bundesautobahnen

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1996 - 11 C 3.96
    Die Annahme einer die Anordnung nach § 45 Abs. 1 StVO rechtfertigenden konkreten Gefahr ist dabei nicht ausgeschlossen, auch wenn zu bestimmten Zeiten der Eintritt eines Schadens unwahrscheinlich sein mag (vgl. zu alledem etwa BVerwGE 59, 221 [BVerwG 13.12.1979 - 7 C 46/78] ; 92, 34 ; Beschlüsse vom 23. März 1990 - BVerwG 3 B 25.90 - und vom 12. September 1995 - BVerwG 11 B 23.95 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 54 = NJW 1996, 333, [BVerwG 12.09.1995 - 11 B 23/95] jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 03.06.1982 - 7 C 9.80

    Zulässigkeit der Anordnung eines Nachtfahrverbots in einem Kurort - Genügen der …

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1996 - 11 C 3.96
    Abwägungserheblich sind dabei nur qualifizierte Interessen der Kläger, nämlich solche, die über das Interesse jedes Verkehrsteilnehmers hinausgehen, in seiner Freiheit möglichst wenig beschränkt zu werden (vgl. Urteil vom 3. Juni 1982 - BVerwG 7 C 9.80 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 12; BVerwGE 92, 32 [BVerwG 27.01.1993 - 11 C 35/92] ).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2016 - 5 S 515/14

    Einrichtung einer Tempo 30-Zone in Gebieten mit schützwürdiger Wohnbevölkerung, …

    Die Annahme einer die Anordnung rechtfertigenden konkreten Gefahr ist dabei nicht ausgeschlossen, auch wenn zu bestimmten Zeiten der Eintritt eines Schadens unwahrscheinlich sein mag (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.04.1996 - 11 C 3.96/11 B 11.96 - m.w.N.).

    Rn. 54 Die Ausübung des der Beklagten danach eröffneten Ermessens ist mit Blick auf die geringe Betroffenheit des Klägers rechtlich nicht zu beanstanden.Hinsichtlich der behördlichen Ermessensausübung kann ein Verkehrsteilnehmer (auch im Rahmen einer Anfechtungsklage) nur verlangen, dass gerade seine eigenen Interessen ohne Rechtsfehler mit den Interessen der Allgemeinheit und anderer Betroffener abgewogen werden, die für die Einführung der Verkehrsbeschränkung sprechen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.04.1996, a.a.O.;… Urt. v. 03.06.1982 - 7 C 9.80 -, Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 12; hierzu OVG Bremen, Beschl. v. 10.11.1998 - 1 BA 20/97 -, NZV 2000, 140).

    Abwägungserheblich sind dabei von vornherein nur qualifizierte Interessen, nämlich solche, die über das Interesse jedes Verkehrsteilnehmers hinausgehen, in seiner Freiheit möglichst wenig beschränkt zu werden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 23.09.2010 - 3 C 32.09 -, DAR 2011, 39; Urt. v. 03.04.1996, a.a.O.;… Urt. v. 03.06.1982, a.a.O.;… Urt. v. 22.01.1971 - VII C 48.69 -, BVerwGE 37, 112).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - 8 B 821/18

    Streckensperrung für Motorradfahrer an der Nordhelle (L 707) rechtswidrig

    Rn. 25 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. April 1996 - 11 C 3.96, 11 B 11.96 -, juris Rn. 3.

    Rn. 40 vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. April 1996 - 11 C 3.96, 11 B 11.96 -, juris Rn. 3; Bay. VGH, Urteil vom 28. Juni 2018 - 11 CS 18.964 -, juris Rn. 11,.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2023 - 13 S 1640/22

    Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung - Anordnung einer Fahrradstraße

    Im Einklang mit der Rechtsprechung, wonach sich die zu bekämpfende Gefahrenlage auch durch ein Zusammentreffen mehrerer gefahrenträchtiger Umstände ergeben kann (BVerwG…, Urteil vom 13.12.1979 - 7 C 46.78 - juris Rn. 18 und Beschluss vom 03.04.1996 - 11 C 3.96 - juris Rn. 3), hat das Verwaltungsgericht den spezifischen örtlichen Gegebenheiten ein Bündel von Umständen (insbesondere: Ergebnisse dreier Verkehrszählungen, beträchtliches Aufkommen an Radfahrenden mit - in Relation zu Autofahrenden - steigender Tendenz, Verkehrsbedeutung, Durchgangs-, Quell- und Zielverkehr, Straßenverlauf mit Kreuzungen, Erschließungsfunktion, Straßenbreite, eingeschränkte Sichtverhältnisse) entnommen, die in ihrer Gesamtheit zu der Annahme einer besonderen Unfallträchtigkeit und konkreten Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs geführt haben.

    Rn. 17 Hinsichtlich des gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO auf der Rechtsfolgenseite eingeräumten Ermessens der Straßenverkehrsbehörde ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass Verkehrsteilnehmer, die als Anwohner von der verkehrsbeschränkenden Anordnung betroffen sind, grundsätzlich nur verlangen können, dass ihre eigenen Interessen ohne Rechtsfehler mit den Interessen der Allgemeinheit und anderer Betroffener, die für die Einführung der Verkehrsbeschränkung sprechen, abgewogen werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 03.04.1996 - 11 C 3.96 - juris Rn. 6 …und vom 03.06.1982 - 7 C 9.80 - juris Rn. 9; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 22.06.2016 - 5 S 515/14 - juris Rn. 54 ).

    Dabei hat das Verwaltungsgericht als abwägungserheblich nur qualifizierte Interessen angesehen, nämlich solche, die über das Interesse jedes Verkehrsteilnehmers hinausgehen, in seiner Freiheit möglichst wenig beschränkt zu werden (…vgl. BVerwG, Urteile vom 23.09.2010 - 3 C 32.09 - juris Rn. 45, vom 03.04.1996 a. a. O. …und vom 27.01.1993 - 11 C 35.92 - juris Rn. 23; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 22.06.2016 a. a. O.; BayVGH…, Beschluss vom 05.10.2022 - 11 ZB 22.157 - juris Rn. 14).

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