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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.1997 - 11 B 1136/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,544
OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.1997 - 11 B 1136/97 (https://dejure.org/1997,544)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.06.1997 - 11 B 1136/97 (https://dejure.org/1997,544)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Juni 1997 - 11 B 1136/97 (https://dejure.org/1997,544)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes; Schwierigkeiten an der Beurteilung; Zulassung der Beschwerde; Beschluß des Verwaltungsgerichts; Gerichtliches Aussetzungsverfahren; Zulassungsgründe; Darlegung; Grundsatzrevision ; Divergenzrevision; Grundsätzliche Bedeutung einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 306
  • DVBl 1998, 244 (Ls.)
  • DVBl 1998, 250 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (69)Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.1997 - 11 B 484/97

    Zulassung eines Rechtsmittels; Schwierigkeiten einer Rechtssache; …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.1997 - 11 B 1136/97
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts können die Zulassung der Beschwerde gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht rechtfertigen, weil über die Frage der Rechtmäßigkeit im gerichtlichen Aussetzungsverfahren - anders als im Hauptsacheverfahren - keine abschließende Entscheidung getroffen wird (vgl. OVG NW, Beschluß vom 14. April 1997 - 11 B 484/97 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1999 - 2 L 244/98

    Antrag auf Zulassung einer Berufung ; Anforderungen an die Darlegung eines …

    Der Antragsteller hat ferner zu verdeutlichen, worin die geltend gemachte Abweichung zu sehen ist und warum die angegriffene Entscheidung auf diese Abweichung beruht (OVG Münster, Beschl. v. 27.06.1997 - 11 B 1136/97 -, NVwZ 1998, 306, 307 m.w.N.; OVG Berlin, Beschl. v. 17.09.1997 - 8 N 21/97 -, NVwZ 1998, 200).

    Hierfür ist vielmehr erforderlich, daß sich der Antragsteller mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzt und im einzelnen substantiiert ausführt, welche Erwägungen er für unzutreffend hält und aus welchen Gesichtspunkten sich die Unrichtigkeit dieser Erwägungen ergibt (OVG Münster, Beschl. v. 27.06.1997 - 11 B 1136/97 -, NVwZ 1998, 306, 307; Beschl. v. 13.05.1997 - 11 B 799/97 -, NVwZ 1997, 1224).

    Aus ihnen muß sich die Unrichtigkeit der Entscheidung im (allein relevanten) Ergebnis ergeben; betrifft der Zweifel nur die Begründung oder nur einen von mehreren, die Entscheidung tragenden Gründen, kann eine Zulassung nicht erfolgen (so auch OVG Münster, Beschl. v. 13.05.1997- 11 B 799/97 -, NVwZ 1997, 1224; Beschl. v. 27.06.1997 - 11 B 1136/97 -, NVwZ 1998, 306, 307; OVG Berlin, Beschl. v. 19.08.1997 - 8 SN 295/97 -, NVwZ 1998, 197; OVG Hamburg, Beschl. v. 20.02.1997 - Bs IV 19/97 -, DVBl. 1997, 1333; OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.01.1999 - 12 L 5431/98 -, NdsVBl.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2005 - 10 A 3511/03

    Arztpraxis in reinem Wohngebiet?

    Rn. 20 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. Juni 1997 - 11 B 1136/97 -, NVwZ 1998, 306.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2019 - 6 N 2.19

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Ernstliche Richtigkeitszweifel; Besondere …

    Die bloße Geltendmachung einer fehlerhaften Anwendung ober- bzw. höchstrichterlich aufgestellter Rechtssätze genügt dagegen zur Darlegung einer Divergenz im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO nicht (OVG Münster, Beschluss vom 27. Juni 1997 - 11 B 1136/07 -, NVwZ 1998, S. 306, Rn. 12 bei juris).
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