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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 06.11.2012 - 11 B 12.1473   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,37299
VGH Bayern, 06.11.2012 - 11 B 12.1473 (https://dejure.org/2012,37299)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.11.2012 - 11 B 12.1473 (https://dejure.org/2012,37299)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. November 2012 - 11 B 12.1473 (https://dejure.org/2012,37299)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes in einen ausländischen EU-Führerschein;Umfang der Beweiskraft dieser Eintragung;Anforderungen an einen auf die Widerlegung der Beweisregel des § 418 Abs. 1 ZPO abzielenden Gegenbeweis (hier nicht erfüllt)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes in einen ausländischen EU-Führerschein

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 16.05.1986 - 4 CB 8.86

    Urkundenbeweis - Postzustellungsurkunde

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2012 - 11 B 12.1473
    Erbracht ist dieser Beweis nur, wenn der volle Nachweis eines anderen Geschehensablaufs geführt wird (BVerwG vom 16.5.1986 NJW 1986, 2127/2128).

    Rn. 40 In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist zu fordern, dass ein Beweisantritt, mit dem der Gegenbeweis im Sinn von § 418 Abs. 2 ZPO geführt werden soll, substantiiert ist (BVerwG vom 16.5.1986, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.11.1984 - 9 C 23.84

    Ersatzzustellung - Niederlegung - Zusteller - Empfänger - Übung - Maßstab - …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2012 - 11 B 12.1473
    Nach dem Vorbringen des Beweisführers muss ferner jedenfalls eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Unrichtigkeit der in der öffentlichen Urkunde bezeugten Tatsache sprechen (BVerwG vom 13.11.1984 NJW 1985, 1179/1180).

    Andernfalls könnte nämlich die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde stets durch die bloße Behauptung des Gegenteils unter Benennung z.B. des ausstellenden Amtsträgers als Zeugen entwertet werden (BVerwG vom 13.11.1984, a.a.O.).

  • BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 8.86

    Zeugenaussage - Beweiswürdigung - Ausländische Urkunden - Beweiskraft

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2012 - 11 B 12.1473
    Die Beweisregel des § 418 Abs. 1 ZPO greift auch bei ausländischen Urkunden ein (BVerwG vom 15.7.1986 BayVBl 1987, 123).
  • VGH Bayern, 23.11.2011 - 11 BV 11.1315

    Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes in einen ausländischen …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2012 - 11 B 12.1473
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 23.11.2011 SVR 2012, 195) wird durch einen Führerschein, in dessen Feld 8 ein nicht im Ausstellerstaat liegender Ort eingetragen ist, nach deutschem Verwaltungsprozessrecht der volle Beweis i.S. von § 418 Abs. 1 ZPO i.V. mit § 98 VwGO der Nichtbeachtung des Wohnsitzerfordernisses erbracht.
  • BGH, 29.10.1986 - IVa ZR 120/85

    Empfangsbekenntnis erbringt als öffentliche Urkunde den vollen Beweis für die …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2012 - 11 B 12.1473
    Rn. 39 An einen auf die Widerlegung der Beweisregel des § 418 Abs. 1 ZPO abzielenden Gegenbeweis sind allerdings strenge Anforderungen zu stellen (BGH vom 29.10.1986 NJW 1987, 1335).
  • VGH Bayern, 02.05.2012 - 11 ZB 12.836

    Inlandsungültigkeit einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2012 - 11 B 12.1473
    Aus diesem Grund wirkt sich der bei der erstmaligen Erteilung dieser Fahrerlaubnisklassen am 30. Juni 2005, 10. August 2005 und 14. September 2005 begangene Wohnsitzverstoß auch auf den neuen Führerschein vom 24. Juni 2009 aus (vgl. Beschluss d. Senats vom 2.5.2012 -11 ZB 12.836).
  • VGH Bayern, 11.11.2014 - 11 ZB 14.1207

    Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis; Wohnsitz; im Führerschein …

    Da es sich beim Führerschein um eine öffentliche Urkunde handelt und die Beweisregel des § 418 Abs. 1 ZPO auch für ausländische Urkunden gilt (BayVGH, U.v. 6.11.2012 - 11 B 12.1473 - juris Rn. 37 m.w.N.), begründet die Eintragung gemäß § 98 VwGO i.V.m. § 418 Abs. 1 ZPO vollen Beweis des darin bezeugten Erteilungsdatums.

    Den gemäß § 98 VwGO i.V.m. § 418 Abs. 2 ZPO grundsätzlich möglichen Beweis der Unrichtigkeit der bezeugten Tatsache, der allerdings strengen Anforderungen unterliegt (BayVGH, U.v. 6.11.2012 a.a.O. Rn. 39 f. m.w.N.), hat der Kläger nicht erbracht.

  • VGH Bayern, 13.02.2013 - 11 B 11.2798

    Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes im ausländischen EU-Führerschein

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (z.B. BayVGH, U.v. 23.11.2011 SVR 2012, 195; U.v. 6.11.2012 - 11 B 12.1473 - juris) wird durch einen Führerschein, in dessen Feld 8 ein nicht im Ausstellerstaat liegender Ort eingetragen ist, nach deutschem Verwaltungsprozessrecht der volle Beweis im Sinn von § 418 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 98 VwGO der Nichtbeachtung des Wohnsitzerfordernisses erbracht.
  • VGH Bayern, 28.02.2013 - 11 B 11.2981

    Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes im ausländischen EU-Führerschein

    Insoweit ist nach deutschem Verwaltungsprozessrecht der volle Beweis im Sinn von § 418 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 98 VwGO der Nichtbeachtung des Wohnsitzerfordernisses erbracht ( vgl. BayVGH, U.v. 6.11.2012 - 11 B 12.1473 - ; BayVGH, U.v. 13.2.2013 - 11 B 11.2798), dem der Kläger nicht entgegengetreten ist.
  • VG Würzburg, 16.09.2015 - W 6 K 15.317

    Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis

    Anderenfalls könnte nämlich die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde stets durch die bloße Behauptung des Gegenteils unter Benennung zum Beispiel eines Zeugen entwertet werden (BayVGH, B.v. 20.8.2015 - 11 ZB 15.1219 - juris; B.v. 10.6.2013 - 11 ZB 13.942 - VRR 2013, 313; B.v. 13.2.2013 - 11 B 11.2798 - juris; U.v. 6.11.2012 - 11 B 12.1473 - juris; B.v. 23.11.2011 - 11 BV 11.1315 - SVR 2012, 195 unter Bezugnahme auf BVerwG, B.v. 25.3.1982 - 8 C 100/81 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 20, jeweils m. w. Nachw.).
  • VG Regensburg, 24.02.2017 - RN 8 K 16.1870

    Umschreibung seines tschechischen Führerscheins in eine deutsche Fahrerlaubnis

    Nach gefestigter Rechtsprechung (z.B. BayVGH, U.v. 6.11.2012 - 11 B 12.1473; BayVGH, U.v. 23.11.2011 - 11 BV 11.1315) wird durch einen Führerschein, in dessen Feld 8 ein nicht im Ausstellerstaat liegender Ort eingetragen ist, nach deutschem Verwaltungsprozessrecht der volle Beweis der Nichtbeachtung des Wohnsitzerfordernisses im Sinne von § 418 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 98 VwGO erbracht.
  • VG München, 09.09.2014 - M 6b S 14.2575

    Tschechische Fahrerlaubnis der Klasse B

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der die Kammer folgt (BVerwG, B.v. 16.7.2013, Az. 3 B 10/13; BayVGH, U.v. 20.7.2012, Az. 11 BV 12.172; BayVGH, U.v. 6.11.2012, Az. 11 B 12.1473, jeweils zitiert nach juris) setzt sich ein Wohnsitzverstoß, der bei der Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis begangen wurde, in Hinblick auf jene später erteilten Fahrerlaubnisklassen in der Weise fort, dass auch diese in der Bundesrepublik Deutschland keine Gültigkeit erlangen.
  • VG Bayreuth, 28.10.2016 - B 1 K 16.189

    Kein Umtausch einer unter Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip erworbenen …

    Auch ein juristischer Laie konnte sich nicht der Einsicht verschließen, dass es vom internationalen Recht unter Umständen nicht gebilligt werden würde, wenn ein Staat einem ausländischen Staatsangehörigen eine auch für dessen Heimatland Geltung beanspruchende Fahrerlaubnis erteilt, obwohl sich der Ausländer nur ganz vorübergehend und allein zum Zweck des Erwerbs einer solchen Berechtigung in den ausstellenden Staat begibt (vgl. BayVGH, B.v. 2.4.2009 - 11 CS 09.292; s. ferner U.v. 6.11.2012 - 11 B 12.1473 und nachfolgend BVerwG, B.v. 16.7.2013 - 3 B 10.13 - juris).
  • VG Würzburg, 12.11.2013 - W 6 S 13.1066

    Nichtanerkennung der im Jahr 2008 erworbenen Klasse C trotz tschechischen …

    Dies hat der Antragsteller selbst auch nicht bestritten, geschweige denn einen substanziierten Gegenbeweis geführt (vgl. BayVGH, U.v. 6.11.2012 - 11 B 12.1473 - juris).
  • VG München, 08.05.2013 - M 6b K 12.2700

    Kläger ist (mittlerweile) tschechischer Staatsbürger

    Rn. 32 Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (z.B. BayVGH, U.v. 23.11.2011 SVR 2012, 195; U.v. 6.11.2012 - 11 B 12.1473 - juris) wird durch einen Führerschein, in dessen Feld 8 ein nicht im Ausstellerstaat liegender Ort eingetragen ist, nach deutschem Verwaltungsprozessrecht der volle Beweis im Sinn von § 418 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 98 VwGO der Nichtbeachtung des Wohnsitzerfordernisses erbracht.
  • VG München, 10.01.2013 - M 6a E 12.4700

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Entfernung eines 2011 …

    Einen ausreichenden Gegenbeweis (BayVGH, U.v. 6.11.2012 - 11 B 12.1473) hat der Antragsteller bislang nicht geführt.
  • VG München, 19.06.2013 - M 6b E 13.2333

    Vorläufige Erteilung einer Fahrerlaubnis; Wohnsitzverstoß im EU-Führerschein; …

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