Rechtsprechung
| VGH Bayern, 22.04.2013 - 11 B 12.2671 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zurückverweisung an das Verwaltungsgericht; Verfahrensmangel; Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (5)
- VGH Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 1 S 3263/08
Rechtscharakter eines privaten Verkehrszeichens ohne verkehrsrechtliche Anordnung …
Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2013 - 11 B 12.2671
Wenn der Aufstellung eines Verkehrszeichens keine verkehrsrechtliche Anordnung durch die zuständige Behörde zugrunde liegt, ist das Verkehrszeichen unwirksam (VGH Mannheim, U.v. 16.12.2009 - 1 S 3263/08 - VD 2010, 113). - BVerwG, 13.03.2008 - 3 C 18.07
Autobahnmaut; Maut; Mautflucht; Mautausweichverkehr; erhebliche Auswirkungen …
Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2013 - 11 B 12.2671
Nur unter dieser Voraussetzung äußern Verkehrszeichen ihre Rechtswirkung gegenüber jedem von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer, gleichgültig ob er das Verkehrszeichen tatsächlich wahrnimmt oder nicht (BVerwG, U.v. 13.3.2008 - 3 C 18/07 - SVR 2008, 231). - BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 29.93
Aufstellung und Entfernung von Verkehrszeichen - Abgabe einer verbindlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2013 - 11 B 12.2671
Hier besteht der Verwaltungsakt regelmäßig in einer sogenannten verkehrsrechtlichen Anordnung, die durch die Bekanntgabe in Form der Aufstellung des Verkehrszeichens wirksam wird (BVerwG, U.v. 14.12.1994 - 11 C 4/94 - NZV 1995, 244). - BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 4.94
Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2013 - 11 B 12.2671
Hier besteht der Verwaltungsakt regelmäßig in einer sogenannten verkehrsrechtlichen Anordnung, die durch die Bekanntgabe in Form der Aufstellung des Verkehrszeichens wirksam wird (BVerwG, U.v. 14.12.1994 - 11 C 4/94 - NZV 1995, 244). - VGH Bayern, 06.04.2011 - 11 B 08.1892
Radwegbenutzungspflicht im Ausnahmefall sogar dann, wenn der Radweg nicht den …
Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2013 - 11 B 12.2671
Zwar haben der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 6. April 2011 (11 B 08.1892) und ihm folgend das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 16. April 2012 (3 B 62/11) judiziert, dass auch die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht für einen Radweg, der nicht die Mindestanforderungen der VwV-StVO erfüllt, rechtmäßig sein kann, wenn eine gesteigerte Gefahrenlage vorliegt.
- VG Minden, 24.06.2026 - 2 K 1404/23 Rn. 44 Vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 22. April 2013 - 11 B 12.2671 -, juris, Rn. 24.
Rn. 46 vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 22. April 2013 - 11 B 12.2671 -, juris, Rn. 24.
- VGH Bayern, 28.05.2020 - 11 ZB 18.1139
Anordnung der Radwegbenutzungspflicht
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ließ die Berufung zu und verwies die Sache mit Beschluss vom 22. April 2013 (11 B 12.2671) unter Aufhebung des Urteils wegen eines Verfahrensfehlers gemäß § 130 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zur anderweitigen Entscheidung an das Verwaltungsgericht Ansbach zurück.Rn. 29 Es ist nicht ersichtlich, dass die in den Akten befindliche, vom Tiefbauamt der Beklagten (Verkehrs- und Straßenaufsicht) herrührende Anordnung aus dem Jahr 1983, die keiner bestimmten Form genügen muss und als Allgemeinverfügung gemäß Art. 39 Abs. 2 Nr. 5 BayVwVfG keiner Begründung bedarf (BayVGH, B.v. 22.4.2013 - 11 B 12.2671 - juris Rn. 24), an einem formellen Fehler leidet.
Der vom Kläger angeführte Aufhebungsbeschluss vom 22. April 2013 (11 B 12.2671), in dem der Senat gefordert hat zu prüfen, ob den aufgestellten Verkehrszeichen überhaupt eine verkehrsrechtliche Anordnung zugrunde liegt (…juris Rn. 23), da die Bekanntmachung durch Aufstellung des Verkehrszeichens andernfalls ins Leere ginge, gibt insoweit nichts her.
- VGH Bayern, 28.05.2020 - 11 ZB 18.961
Anordnung von Radwegbenutzungspflichten
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ließ die Berufung zu und verwies die Sache mit Beschluss vom 22. April 2013 (11 B 12.2671) unter Aufhebung des Urteils wegen eines Verfahrensfehlers gemäß § 130 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zur anderweitigen Entscheidung an das Verwaltungsgericht Ansbach zurück.Das erstinstanzliche Urteil weiche insbesondere nicht von dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. April 2013 (11 B 12.2671) ab.
Der vom Kläger angeführte Aufhebungsbeschluss vom 22. April 2013 (11 B 12.2671), in dem der Senat gefordert hat zu prüfen, ob den aufgestellten Verkehrszeichen überhaupt eine verkehrsrechtliche Anordnung zugrunde liegt (…juris Rn. 23), da die Bekanntmachung durch Aufstellung des Verkehrszeichens andernfalls ins Leere ginge, gibt insoweit nichts her.
- VG Augsburg, 19.05.2015 - Au 3 K 14.1518
Radwegbenutzungspflicht; Zeichen 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg); qualifizierte …
Wenn die Mindestvoraussetzungen der VwV-StVO an einen Radweg hingegen erheblich und für einen längeren Streckenabschnitt unterschritten werden, kann die Anordnung einer Radbewegbenutzungspflicht unzulässig sein; im Einzelfall hängt dies von der tatsächlichen Beschaffenheit des Radwegs ab (vgl. BayVGH, B.v. 22.4.2013 - 11 B 12.2671 - juris Rn. 20).Ein Verstoß gegen den Sichtbarkeitsgrundsatz kann Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit der durch das Verkehrszeichen zum Ausdruck gebrachten Regelung haben und in Einzelfällen sogar zur Nichtigkeit führen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 22.4.2013 - 11 B 12.2671 - juris Rn. 21).
- VGH Bayern, 04.12.2014 - 11 ZB 14.189
Radwegbenutzungspflicht; Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur …
Wäre Letzteres anzunehmen, käme es für die Zulässigkeit der Klage darauf an, wann der Kläger erstmals auf die entsprechenden Verkehrszeichen getroffen ist (…vgl. BayVGH, U.v. 6.4.2011 - 11 B 08.1892 - BayVBl 2011, 504 Rn. 24; B.v. 22.4.2013 - 11 B 12.2671 - juris Rn. 23). - VG Hannover, 17.01.2018 - 7 A 2194/16
Außerorts; gegenläufiger Geh- und Radweg; Geh- und Radweg; innerorts; …
Zwar ist ein Verkehrszeichen unwirksam, wenn seiner Aufstellung keine verkehrsrechtliche Anordnung durch die zuständige Behörde zugrunde liegt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 22.042013 - 11 B 12.2671 -, juris Rn 24). - VG München, 11.08.2020 - M 23 K 20.467
Verpflichtungsklage auf Aufhebung einer Radwegbenutzungspflicht
Es handelt sich mithin bei den betroffenen Verkehrszeichen lediglich um Scheinverwaltungsakte, die von den Verkehrsteilnehmern (bereits seit 22 Jahren) nicht befolgt werden müssen und auf deren Grundlage keine Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann und konnten (vgl. BayVGH, B.v. 22.4.2013 - 11 B 12.2671 - juris Rn. 24 m.w.N.;… BeckOK StVR, 8. Ed. 1.7.2020, StVO § 39 Rn. 35). - VG München, 06.10.2015 - M 23 K 14.5122
Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht
Ein Verstoß gegen den Sichtbarkeitsgrundsatz kann Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit der durch das Verkehrszeichen zum Ausdruck gebrachten Regelung haben und in Einzelfällen sogar zur Nichtigkeit führen (…vgl. VG Augsburg, U.v. 19.05.2015 - Au 3 K 14.1518, Rn. 38; BayVGH, B.v. 22.04.2013 - 11 B 12.2671 - juris Rn. 21). - VGH Bayern, 10.04.2024 - 10 B 23.319
Personenkontrolle am Flughafen durch die Bundespolizei
Ohne eine Zurückverweisung würde den Beteiligten eine Tatsacheninstanz genommen (…BayVGH, B.v. 14.10.2014 - 12 BV 14.1629 - juris Rn. 35; BayVGH, B.v. 22.4.2013 - 11 B 12.2671 - juris Rn. 22;… BayVGH, B.v. 10.3.2021 - 3 B 20.2638 - Rn. 12, n.v.). - VG München, 18.01.2023 - M 23 K 20.1787
Verbot für Radverkehr durch Verkehrszeichen, besondere örtliche Verhältnisse, …
Es ist nicht ersichtlich, dass die verkehrsrechtliche Anordnung, die keiner bestimmten Form genügen muss und als Allgemeinverfügung gemäß Art. 39 Abs. 2 Nr. 5 BayVwVfG keiner Begründung bedarf (BayVGH, B.v. 22.4.2013 - 11 B 12.2671 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 28.5.2020 - 11 ZB 18.1139 -, juris), an einem formellen Fehler leidet.
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