Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 - 11 B 14.15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 19 BNatSchG 2002, § 15 NatSchG BB
Bemessung der Ersatzzahlung anhand des brandenburgischen Windkrafterlasses - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 19 BNatSchG 2002, § 15 NatSchG BB 1992, § 15 NatSchG BB 2004, Windkrafterlass des MUNR vom 24. Mai 1996 idF der Änderung vom 08. Mai 2002
Windkraftanlage; Nebenbestimmung zur Genehmigung; Naturschutzrechtliche Ersatzzahlung; Bemessung; Änderung des gesetzlichen Bemessungsmaßstabes; (keine) Anpassung der Verwaltungsvorschriften; (keine) gesetzeskonforme Bemessung im Einzelfall - ponte-press.de
(Volltext/Auszüge)
Ersatzzahlung anhand des brandenburgischen Windkrafterlasses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 19.04.2012 - 5 K 380.09
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 - 11 B 14.15
Papierfundstellen
- NVwZ 2016, 1339
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03
Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 - 11 B 14.15
Denn auch bei Annahme eines eingeschränkten Überprüfungsumfanges sind die von der Behörde vorgenommenen Quantifizierungen vom Gericht (nur) hinzunehmen, sofern sie im Einzelfall naturschutzfachlich vertretbar sind und nicht auf einem Bewertungsverfahren beruhen, dass sich als unzulängliches oder gar ungeeignetes Mittel erweist, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden (BVerwG, Urteile vom 09. Juni 2004 - 9 A 11.03 -, zitiert nach juris, dort Rn. 118 m.w.N.;… vom 17. Januar 2007 - 9 C 1.06 -, juris, Rn. 24 ff.).Auch das gilt selbst bei Annahme eines nur eingeschränkten gerichtlichen Überprüfungsumfanges, weil dieser jedenfalls die Offenlegung einer Eingriffs- und Kompensationsbilanz erfordert, welche rational nachvollziehbar ist und eine gerichtliche Kontrolle auf die Einhaltung der Grenzen der Einschätzungsprärogative erlaubt (BVerwG, Urteil vom 09. Juni 2004 - 9 A 11.03 -, a.a.O. Rn. 119).
- BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00
Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 - 11 B 14.15
Denn die isolierte Anfechtung einer belastenden Nebenbestimmung kommt nur dann nicht in Betracht, wenn sie "offenkundig von vornherein ausscheidet"; anderenfalls ist die Frage, ob der begünstigende Verwaltungsakt ohne die Nebenbestimmung sinnvoller- und rechtmäßiger Weise bestehen bleiben kann, der Begründetheit des mit der Anfechtungsklage verfolgten Aufhebungsbegehrens zuzuordnen (ständ. Rspr. des BVerwG, vgl. Urteil vom 22. November 2000 - 11 C 2.00 -, juris Rn. 25;… vgl. auch Urteile des Senats vom 10. Februar 2011 - 11 B 32.08 -, juris Rn. 17 m. w. N. …und vom 26. Januar 2006 - 11 B 12.05 -, juris Rn. 15 m. w. N). - BVerwG, 17.01.2007 - 9 C 1.06
Straßenplanung; Planfeststellung; Planfeststellungsergänzungsbeschluss; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 - 11 B 14.15
Denn auch bei Annahme eines eingeschränkten Überprüfungsumfanges sind die von der Behörde vorgenommenen Quantifizierungen vom Gericht (nur) hinzunehmen, sofern sie im Einzelfall naturschutzfachlich vertretbar sind und nicht auf einem Bewertungsverfahren beruhen, dass sich als unzulängliches oder gar ungeeignetes Mittel erweist, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden (…BVerwG, Urteile vom 09. Juni 2004 - 9 A 11.03 -, zitiert nach juris, dort Rn. 118 m.w.N.; vom 17. Januar 2007 - 9 C 1.06 -, juris, Rn. 24 ff.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2006 - 11 B 12.05
Isolierte Anfechtung einer Ausgleichsabgabe mangels Rechtsgrundlage; Genehmigung …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 - 11 B 14.15
Denn die isolierte Anfechtung einer belastenden Nebenbestimmung kommt nur dann nicht in Betracht, wenn sie "offenkundig von vornherein ausscheidet"; anderenfalls ist die Frage, ob der begünstigende Verwaltungsakt ohne die Nebenbestimmung sinnvoller- und rechtmäßiger Weise bestehen bleiben kann, der Begründetheit des mit der Anfechtungsklage verfolgten Aufhebungsbegehrens zuzuordnen (…ständ. Rspr. des BVerwG, vgl. Urteil vom 22. November 2000 - 11 C 2.00 -, juris Rn. 25;… vgl. auch Urteile des Senats vom 10. Februar 2011 - 11 B 32.08 -, juris Rn. 17 m. w. N. und vom 26. Januar 2006 - 11 B 12.05 -, juris Rn. 15 m. w. N). - VG Lüneburg, 07.05.2015 - 2 A 147/12
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen; Ersatzgeld; Ersatzzahlung; Investitionskosten; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 - 11 B 14.15
festgesetzten naturschutzrechtlichen Ersatzzahlung sind - wovon das Verwaltungsgericht zutreffend ausgegangen ist - die im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung geltenden bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen (vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 07. Mai 2015 - 2 A 147/12 -, juris, Rn. 97 f. m. w. N.; VG Schleswig…, Urteil vom 18. August 2009 - 1 A 5/08 -, juris, Rn. 48 ff.). - OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 11 B 32.08
Baumschutzsatzung Petershagen/Eggersdorf; Ausgleichsabgabe; gesetzliche …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 - 11 B 14.15
Denn die isolierte Anfechtung einer belastenden Nebenbestimmung kommt nur dann nicht in Betracht, wenn sie "offenkundig von vornherein ausscheidet"; anderenfalls ist die Frage, ob der begünstigende Verwaltungsakt ohne die Nebenbestimmung sinnvoller- und rechtmäßiger Weise bestehen bleiben kann, der Begründetheit des mit der Anfechtungsklage verfolgten Aufhebungsbegehrens zuzuordnen (…ständ. Rspr. des BVerwG, vgl. Urteil vom 22. November 2000 - 11 C 2.00 -, juris Rn. 25; vgl. auch Urteile des Senats vom 10. Februar 2011 - 11 B 32.08 -, juris Rn. 17 m. w. N. …und vom 26. Januar 2006 - 11 B 12.05 -, juris Rn. 15 m. w. N). - VG Schleswig, 18.08.2009 - 1 A 5/08
Notwendigkeit der Heranziehung des alten Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 - 11 B 14.15
festgesetzten naturschutzrechtlichen Ersatzzahlung sind - wovon das Verwaltungsgericht zutreffend ausgegangen ist - die im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung geltenden bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen (vgl. VG Lüneburg…, Urteil vom 07. Mai 2015 - 2 A 147/12 -, juris, Rn. 97 f. m. w. N.; VG Schleswig, Urteil vom 18. August 2009 - 1 A 5/08 -, juris, Rn. 48 ff.). - VGH Bayern, 03.07.2014 - 22 ZB 14.652
Ersatzzahlung für die Beeinträchtigung der Landschaft durch Erneuerung einer …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 - 11 B 14.15
Im Übrigen kommt bei der Auslegung von den Gesetzesvollzug vereinheitlichenden Vorschriften dem wirklichen Willen des Erklärenden und ihrer tatsächlichen Handhabung, also der vom Urheber gebilligten oder geduldeten tatsächlichen Verwaltungspraxis besondere Bedeutung zu (vgl. VGH München, Beschluss vom 3. Juli 2014 - 22 ZB 14.652 -, juris Rn. 12 m. w. N).
- OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2023 - 3a A 47.23
Anfechtung ; Ausgleichsmaßnahme ; Eingriff ; Ersatzmaßnahme ; Ersatzzahlung ; …
Danach hat die zuständige Behörde die Ersatzzahlung im Zulassungsbescheid festzusetzen und verleiht ihm dadurch seine endgültige, für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgebliche Gestalt (vgl. OVG Lüneburg…, Urteil vom 10. Januar 2017 - 4 LC 198/15 - juris Rn. 67; so auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. März 2016 - OVG 11 B 14.15 - juris Rn. 19).Rn. 45 Soweit der 11. Senat des OVG Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 17. März 2016 - OVG 11 B 14.15 - (juris) die frühere Ersatzzahlungsregelung im Windenergieerlass 1996/2002 aufgrund der Vorgabe eines pauschalen Betrages je Meter Anlagenhöhe auch für andere als erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes für unvereinbar mit den gesetzlichen Maßgaben erachtet hat, kann daraus für die 2018 erfolgte Neuregelung des Kompensationserlasses, der eine Pauschalierung allein für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes vorsieht, nichts mehr hergeleitet werden.
Vielmehr beanstandet das OVG insoweit lediglich, dass die Behörde nicht nachvollziehbar dargelegt habe, in welchem Umfang durch den Abriss eine Kompensation der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes angenommen worden sei (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. März 2016 - OVG 11 B 14.15 - juris Rn. 26).
- OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2023 - 3a A 37.23
Anfechtung ; Ausgleichsmaßnahme ; Eingriff ; Ersatzmaßnahme ; Ersatzzahlung ; …
Danach hat die zuständige Behörde die Ersatzzahlung im Zulassungsbescheid festzusetzen und verleiht ihm dadurch seine endgültige, für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgebliche Gestalt (vgl. OVG Lüneburg…, Urteil vom 10. Januar 2017 - 4 LC 198/15 - juris Rn. 67; so auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. März 2016 - OVG 11 B 14.15 - juris Rn. 19).Rn. 50 Soweit der 11. Senat des OVG Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 17. März 2016 - OVG 11 B 14.15 - (juris) die frühere Ersatzzahlungsregelung im Windenergieerlass 1996/2002 aufgrund der Vorgabe eines pauschalen Betrages je Meter Anlagenhöhe auch für andere als erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes für unvereinbar mit den gesetzlichen Maßgaben erachtet hat, kann daraus für die 2018 erfolgte Neuregelung des Kompensationserlasses, der eine Pauschalierung allein für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes vorsieht, nichts mehr hergeleitet werden.
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2024 - 7 N 1.24
Windenergieanlagen, Berufungszulassungsantrag, Ersatzzahlung, Beeinträchtigung …
Rn. 17 e. Ernstliche Richtigkeitszweifel ergeben sich auch nicht aus dem Vorbringen der Klägerin, die behördliche Einschätzung stehe entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts im Widerspruch zur Rechtsprechung des 11. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg im Urteil vom 17. März 2016 - OVG 11 B 14.15 - (juris).
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