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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.12.1994 - 11 B 152.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6627
BVerwG, 27.12.1994 - 11 B 152.94 (https://dejure.org/1994,6627)
BVerwG, Entscheidung vom 27.12.1994 - 11 B 152.94 (https://dejure.org/1994,6627)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Dezember 1994 - 11 B 152.94 (https://dejure.org/1994,6627)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung - Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Begründetheit einer Klage - Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Begründetheit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BVerwG, 27.12.1994 - 11 B 152.94
    Es ist daher folgerichtig, wenn das Berufungsgericht den Vortrag des Klägers im Schriftsatz vom 10. Dezember 1993 bei seiner Entscheidung nicht zugunsten des Klägers verwertet hat; dabei mußte es sich nicht mit jedem Vorbringen ausdrücklich in den Entscheidungsgründen befassen (vgl. BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 39.87

    Verpflichtungsklage - Genehmigung eines Linienverkehrs - Sach- und Rechtslage - …

    Auszug aus BVerwG, 27.12.1994 - 11 B 152.94
    Dieser Grundsatz ist jedoch nicht zwingend; das materielle Recht kann Abweichendes regeln (BVerwGE 82, 260 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.05.1991 - 1 C 20.89

    Aufenthaltserlaubnis - Nachträgliche Befristung - Eintritt der Unanfechtbarkeit - …

    Auszug aus BVerwG, 27.12.1994 - 11 B 152.94
    Außerdem entfaltet die Widerrufsentscheidung rechtsgestaltende Wirkung; auch aus diesem Gesichtspunkt ist es gerechtfertigt, auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen (vgl. BVerwGE 56, 205 ; Urteil vom 28. Mai 1991 - BVerwG 1 C 20.89 - m.w.N.).
  • BVerwG, 28.07.1978 - 1 C 43.75

    Gewerbetreibende - Gaststätte - Betäubungsmittel - Zusammenarbeit mit Polizei - …

    Auszug aus BVerwG, 27.12.1994 - 11 B 152.94
    Außerdem entfaltet die Widerrufsentscheidung rechtsgestaltende Wirkung; auch aus diesem Gesichtspunkt ist es gerechtfertigt, auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen (vgl. BVerwGE 56, 205 ;… Urteil vom 28. Mai 1991 - BVerwG 1 C 20.89 - m.w.N.).
  • BVerwG, 02.08.1956 - I B 112.56

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzung der Entziehung einer Genehmigung für den …

    Auszug aus BVerwG, 27.12.1994 - 11 B 152.94
    Aus der vom Kläger erwähnten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. August 1956 - BVerwG 1 B 112.56 - läßt sich für den vorliegenden Fall nichts anderes herleiten.
  • BGH, 29.01.2018 - AnwZ (Brfg) 32/17

    Anwaltgerichtliches Verfahren: Berufsausübungsgemeinschaft eines Rechtsanwalts …

    Denn ob ein Anspruch auf Aufhebung eines Verwaltungsakts besteht, richtet sich bei der Anfechtungsklage im allgemeinen - vorbehaltlich abweichender Regelungen des materiellen Rechts - nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. nur BVerwGE 82, 260, 261; BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 1989, NVwZ 1990, 653, 654; vom 27. Dezember 1994 - 11 B 152/94, juris Rn. 5 …und vom 4. Juli 2006 - 5 B 90/05, juris Rn. 6).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2010 - L 7 SO 853/09

    Sozialhilfe - Übergang bzw Überleitung eines Anspruchs auf Erbauseinandersetzung …

    Bei der hier gegebenen Anfechtungsklage ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung; bei Durchführung eines Widerspruchsverfahrens kommt es also auf den Erlass des Widerspruchsbescheids an (Bundessozialgericht , BSGE 85, 98; BVerwG, Beschlüsse vom 27. Dezember 1994 - 11 B 152.94 - und vom 4. Juli 2006 - 5 B 90/05 - ;… Castendiek in Hk-SGG, 3. Auflage, § 54 Rdnr. 55;… Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage, § 54 Rdnrn. 33 f.).
  • BVerwG, 04.07.2006 - 5 B 90.05

    Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage im …

    In der Frage des maßgeblichen Zeitpunktes für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass sich die für Überprüfung der Rechtmäßigkeit maßgebliche Sach- und Rechtslage nach dem jeweils heranzuziehenden materiellen Fachrecht beurteilt (s. etwa BVerwG, Urteil vom 31. März 2004 - BVerwG 8 C 5.03 - BVerwGE 120, 246; Beschluss vom 20. Januar 1999 - BVerwG 8 B 232.98 - Buchholz 428.1 § 12 InVorG Nr. 10; stRspr), wobei dies bei der Anfechtungsklage im Allgemeinen und vorbehaltlich abweichender Regelungen des materiellen Rechts die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ist (BVerwG, Beschluss vom 27. Dezember 1994 - BVerwG 11 B 152.94 - juris).
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