Rechtsprechung
| BVerwG, 25.08.1997 - 11 B 19.97 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Flurbereinigungsgericht - Anfechtung eines Flurbereinigungsplans durch eine Miterbin einer ungeteilten Erbengemeinschaft ohne Mitwirkung der weiteren Miterben - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache aufgrund ...
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 16.01.1997 - 13 A 95.3919
- BVerwG, 25.08.1997 - 11 B 19.97
- BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 7.97
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 7.97
Flurbereinigungsplan; Planänderung; Anfechtbarkeit einer Planänderung; …
Auszug aus BVerwG, 25.08.1997 - 11 B 19.97
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren mit dem Aktenzeichen BVerwG 11 C 7.97 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht. - BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 15.93
Zwangsbelastung eines Grundstück zur Verlegung einer Rohrleitung - Wirksamkeit …
Auszug aus BVerwG, 25.08.1997 - 11 B 19.97
unter welchen Voraussetzungen die Miterbin einer ungeteilten Erbengemeinschaft ohne Mitwirkung der weiteren Miterben einen Flurbereinigungsplan anfechten kann (vgl. hierzu etwa Beschluß vom 9. Juni 1986 - BVerwG 5 B 147.83 - Buchholz 424.01 § 149 FlurbG Nr. 5; Urteil vom 28. Oktober 1993 - BVerwG 4 C 15.93 - Buchholz 406.33 § 1 LEG Nr. 7 S. 3 f.);. - BVerwG, 09.06.1986 - 5 B 147.83
Notwendigkeit der Vertretung durch einen Rechtsanwalt - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 25.08.1997 - 11 B 19.97
unter welchen Voraussetzungen die Miterbin einer ungeteilten Erbengemeinschaft ohne Mitwirkung der weiteren Miterben einen Flurbereinigungsplan anfechten kann (vgl. hierzu etwa Beschluß vom 9. Juni 1986 - BVerwG 5 B 147.83 - Buchholz 424.01 § 149 FlurbG Nr. 5; Urteil vom 28. Oktober 1993 - BVerwG 4 C 15.93 - Buchholz 406.33 § 1 LEG Nr. 7 S. 3 f.);.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2022 - L 20 AL 107/18
Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld nach dem SGB III Anforderungen an …
Rn. 35 2. Das vom Kläger vorgebrachte Ablehnungsgesuch war wegen offensichtlichen Missbrauchs unzulässig (vgl. BFH vom 11.04.2002 - I B 56/01; BVerwG vom 07.08.1997 - 11 B 19/97); es war unzureichend begründet und wurde vom Kläger ersichtlich als Vorwand genutzt, eine Vertagung des ihm nicht genehmen Verhandlungstermins zu erreichen bzw. eine Mitwirkung des Senatsvorsitzenden an der Entscheidung wegen einer von diesem geäußerten, dem Kläger nicht genehmen Rechtsansicht zu verhindern. - LSG Hessen, 16.02.2018 - L 7 AS 530/16 Auch konnte der Senat in seiner geschäftsplanmäßigen Besetzung in der Sache entscheiden, obwohl der Bevollmächtigte des Klägers mit Schreiben vom 4. Februar 2018 "die Gerichtspersonen C., D. und E." wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt hatte, da das Befangenheitsgesuch wegen offensichtlichen Missbrauchs unzulässig ist (vgl. BFH, Beschluss vom 11. April 2002, Az.: I B 56/01, nach juris; BVerwG, Beschluss vom 7. August 1997, Az.: 11 B 19/97, nach juris).
- BSG, 14.06.2018 - B 14 AS 75/18 B Auch konnte der Senat in seiner geschäftsplanmäßigen Besetzung in der Sache entscheiden, obwohl der Bevollmächtigte des Klägers mit Schreiben vom 4. Februar 2018 "die Gerichtspersonen C., D. und E." wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt hatte, da das Befangenheitsgesuch wegen offensichtlichen Missbrauchs unzulässig ist (vgl. BFH, Beschluss vom 11. April 2002, Az.: I B 56/01, nach juris; BVerwG, Beschluss vom 7. August 1997, Az.: 11 B 19/97, nach juris).
- LSG Thüringen, 28.03.2007 - L 1 U 809/02
Ablehnung einer Terminsverlegung und Rechtsmissbräuchlichkeit von …
Die Mitglieder des abgelehnten 1. Senats einschließlich des Senatsvorsitzenden konnten im Urteil über die Befangenheitsgesuche und in der Sache mit entscheiden; die Gesuche sind wegen offensichtlichem Missbrauch unzulässig (vgl. BFH, Beschluss vom 11. April 2002, Az.: I B 56/01, nach juris; BVerwG, Beschluss vom 7. August 1997, Az.: 11 B 19/97, nach juris) soweit sie sich gegen den gesamten Senat richten und werden im Übrigen offenkundig als Vorwand genutzt, einen nicht genehmen Termin zu verschieben. - LSG Berlin-Brandenburg, 13.02.2014 - L 3 SF 39/14
Befangenheitsgesuch - pauschale Ablehnung des Senats ohne individuelle Gründe - …
Rn. 2 Der Senat kann in seiner üblichen, nach dem Geschäftsverteilungsplan des LSG Berlin-Brandenburg vorgeschriebenen und aus dem Rubrum ersichtlichen Besetzung entscheiden, weil das Ablehnungsgesuch wegen offensichtlichem Missbrauch unzulässig ist (vgl. hierzu Bundessozialgericht, Beschluss vom 25. Februar 2010, Az.: B 11 AL 22/09 C, Bundesfinanzhof, Beschluss vom 11. April 2002, Az.: I B 56/01, BVerwG, Beschluss vom 07. August 1997, Az.: 11 B 19/97, alle in juris).
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