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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 19.07.2021 - 11 B 19.1473   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,28219
VGH Bayern, 19.07.2021 - 11 B 19.1473 (https://dejure.org/2021,28219)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.07.2021 - 11 B 19.1473 (https://dejure.org/2021,28219)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Juli 2021 - 11 B 19.1473 (https://dejure.org/2021,28219)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FEV § 31 Abs. 1 S. 1, S. 2, Anl. 11
    Keine Umschreibung einer unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis verlängerten serbischen Fahrerlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FeV § 31 Abs. 1 S. 1; FeV § 31 Abs. 2, Anl. 11
    Umschreibung einer serbischen Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE und C1E in eine deutsche Fahrerlaubnis; Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis im Ausstellungsstaat unter Verletzung des Wohnsitzprinzips

  • rechtsportal.de

    FeV § 31 Abs. 1 S. 1; FeV § 31 Abs. 2, Anl. 11
    Umschreibung einer serbischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Umschreibung einer unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis verlängerten ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2021, 1135
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2020 - 16 A 2303/19

    Jugoslawische Führerscheine müssen umgetauscht werden

    Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2021 - 11 B 19.1473
    Dass die ursprüngliche Fahrerlaubnis vor der Gründung der Republik Serbien von Behörden des Staatenbunds Serbien und Montenegro erteilt wurde, steht der Umschreibung jedoch nicht entgegen (a.A. offenbar OVG NW, B.v. 25.11.2020 - 16 A 2303/19 - NZV 2021, 319 Rn. 10 f.).

    Diese wäre auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nur dann inlandsgültig, wenn der Kläger im Zeitpunkt der Verlängerung seinen ordentlichen Wohnsitz in Serbien gehabt hätte (§ 29 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FeV; vgl. auch OVG NW, B.v. 25.11.2020 - 16 A 2303/19 - NZV 2021, 319 Rn. 15 ff.).

  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 60.92

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Ablehnungsbescheid - Rechtswidrigkeit - Änderung …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2021 - 11 B 19.1473
    Für die aktuell andauernde Gültigkeit der ausländischen Fahrerlaubnis ist der Antragsteller im Zweifelsfall nachweispflichtig (vgl. BVerwG, U.v. 20.4.1994 - 11 C 60.92 - DVBl 1994, 1192 = juris Rn. 11-13;… Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 31 FeV Rn. 11).

    Rn. 35 Die Voraussetzung, dass eine früher objektiv bestehende und tatsächlich erteilte ausländische Fahrerlaubnis "noch gültig ist", ist nur erfüllt, wenn diese Fahrerlaubnis nicht nur einmal wirksam erteilt war, sondern nach wie vor aktuell besteht und nicht etwa infolge Zeitablaufs oder infolge sonstiger Ereignisse nachträglich unwirksam geworden ist (vgl. BVerwG, U.v. 20.4.1994 - 11 C 60.92 - DVBl 1994, 1192 = juris Rn. 12).

  • BVerwG, 10.10.2019 - 3 C 20.17

    Einholen einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2021 - 11 B 19.1473
    Die Erneuerung des Führerscheins hatte somit nach serbischem Recht eine Verlängerung der materiellen Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der betreffenden Klassen über die bisherige Gültigkeitsdauer hinaus zur Folge (vgl. auch BVerwG, B.v. 10.10.2019 - 3 C 20.17 - juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 24.04.2024 - 11 BV 23.1080

    Prüfungsfreie Umschreibung einer kosovarischen Fahrerlaubnis der Klasse B

    Nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Juli 2021 (11 B 19.1473) sei die Ausstellung eines befristeten Führerscheins einer Erteilung gleichzustellen, wenn mit der Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Führerscheins zugleich die Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis verlängert werde.

    Rn. 29 dd) Aus dem Vorgenannten folgt zugleich, dass auch die Ersetzung eines Führerscheins unter nachträglicher Befristung der ursprünglichen Fahrerlaubnis - anders als die Ersetzung unter Verlängerung der ursprünglichen Fahrerlaubnis (…vgl. dazu BVerwG, U.v. 22.9.2022 - 3 C 10.21 - NJW 2023, 1754 Rn. 19; BayVGH, U.v. 19.7.2021 - 11 B 19.1473 - ZfSch 2021, 655 = juris Rn. 35, 39) - keine Erteilung der Fahrerlaubnis darstellt.

    Rn. 30 ee) Dieses Verständnis liegt im Übrigen bereits der vorgenannten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowie des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu Grunde, wenn dort darauf abgestellt wird, ob eine Maßnahme des Ausstellerstaates die Rechtsstellung des Betroffenen erweitert (…vgl. BVerwG, U.v. 22.9.2022 a.a.O. Rn. 19; BayVGH, U.v. 19.7.2021 a.a.O. Rn. 35, 39).

    Rn. 43 4. Danach kommt es nicht mehr darauf an, ob der Anspruch auf Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis der Klasse B unter erleichterten Bedingungen auch deshalb zu bejahen ist, weil die ursprüngliche Fahrerlaubnis vom 28. September 2016 bei einer hypothetischen Betrachtung, die die Modifikation durch die Ausstellung des Führerscheins vom 5. August 2019 ausblendet, nach wie vor gültig wäre und damit Grundlage einer Umschreibung sein könnte (…in diese Richtung BVerwG, U.v. 22.9.2022 - 3 C 10.21 - NJW 2023, 1754 Rn. 10, 23; BayVGH, U.v. 19.7.2021 - 11 B 19.1473 -ZfSch 2021, 655 = juris Rn. 27, 35).

  • VG Köln, 18.01.2022 - 18 K 60/22
    Entscheidung veröffentlicht in: VkBl 2021, 1067; GewArch 2021, 460; NWVBl. 2022, 18; VR 2021, 432 (Ls.); LSK 2021, 26775; BeckRS 2021, 26775 und DÖV 2021, 1135 (Ls.).
  • VGH Bayern, 15.09.2023 - 11 BV 23.937

    Umschreibung einer kosovarischen in eine deutsche Fahrerlaubnis

    Auch die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kosovo zur gegenseitigen Anerkennung von Fahrerlaubnissen kann zur Auslegung der Regelung in § 31 Abs. 1 Satz 1 FeV i.V.m. Anlage 11 herangezogen werden (vgl. BayVGH, U.v. 19.7.2021 - 11 B 19.1473 - ZfSch 2021, 655 Rn. 32).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2026 - 4 LB 3/25

    Erteilung einer inländischen Fahrerlaubnis auf der Grundlage einer ausländischen …

    Rn. 47 Der Kläger ist Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis, die "noch gültig ist" (vgl. § 31 Abs. 3 Satz 2 FeV), d.h. die nicht nur einmal wirksam erteilt war, sondern nach wie vor aktuell besteht und nicht etwa infolge Zeitablaufs oder infolge sonstiger Ereignisse nachträglich unwirksam geworden ist (vgl. zu diesem Maßstab VGH München, Urteil vom 19. Juli 2021 - 11 B 19.1473 -, juris Rn. 37; vgl. zu den Vorgängervorschriften BVerwG…, Urteil vom 20. April 1994 - 11 C 60.92 -, juris Rn. 12).
  • VG München, 26.04.2023 - M 6 K 22.4194

    Erteilung einer Fahrerlaubnis durch Umtausch einer kosovarischen Fahrerlaubnis

    Rn. 34 Nach Auffassung des erkennenden Gerichts ergibt sich aus dem Umkehrschluss der Rn. 38 des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Juli 2021 (11 B 19.1473 - juris): "Die Ausstellung eines neuen Führerscheins für den Kläger und damit zugleich die Verlängerung seiner Fahrerlaubnis am 10. August 2011 für weitere 10 Jahre für sämtliche Fahrerlaubnisklassen beruht nicht auf einer Ersetzung des Dokuments infolge von Verlust oder Diebstahl, sondern darauf, dass in Serbien gemäß Art. 351 Abs. 5 ZSBP die früheren (Papier-) Führerscheine spätestens bis 2017 in neue Kartenführerscheine umgetauscht werden mussten.", dass die Ersetzung eines Führerscheindokuments infolge Verlusts oder Diebstahls nicht mit der Ausstellung eines neuen Führerscheins unter gleichzeitiger Verlängerung der Fahrerlaubnis gleichzusetzen ist.
  • VGH Bayern, 20.11.2024 - 11 ZB 24.1252

    Prüfungsfreie Umschreibung einer kosovarischen Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das …

    Nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Juli 2021 (11 B 19.1473) sei es einer Erteilung gleichzustellen, wenn mit der Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Führerscheins zugleich die Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis verlängert werde.
  • VG München, 19.02.2024 - M 6 K 23.3929

    Erleichterte Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis durch Umtausch einer …

    Die vorliegende Streitsache ist im Ergebnis vergleichbar mit der durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. September 2022 (3 C 10/21 - juris; vorgehend BayVGH, U.v. 19.7.2021, 11 B 19.1473 - juris) letztinstanzlich entschiedenen.
  • VG München, 25.03.2024 - M 6 K 23.1401

    Prüfungsfreie Umschreibung einer kosovarischen Fahrerlaubnis - …

    Unter Anwendung der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs liegt ein Wohnsitzverstoß vor, soweit mit der Ausstellung des neuen Führerscheins eine zeitliche Verlängerung der Gültigkeit einhergeht, sodass die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland nicht gegeben gewesen wäre (…vgl. dazu BVerwG, U.v. 22.9.2022 - 3 C10.21 - NJW 2023, 1754 Rn. 16 ff.; BayVGH, Urteil vom 19.07.2021 - 11 B 19.1473 - juris Rn. 31).
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