Rechtsprechung
| BVerwG, 24.08.1994 - 11 B 24.94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Frage der Anwendbarkeit des § 65 Abs. 3 S. 2 Postverfassungsgesetz (PostVerfG) als grundsätzlich bedeutsame Rechtsfrage - Rechtsnatur der durch die Inanspruchnahme der Einrichtungen des Postwesens entstehenden Rechtsbeziehungen - Zulässigkeit der Erhebung zusätzlicher ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 28.08.1992 - 7 K 2038/91
- VGH Baden-Württemberg, 09.12.1993 - 2 S 2625/92
- BVerwG, 24.08.1994 - 11 B 24.94
Papierfundstellen
- NJW 1995, 741
- NVwZ 1995, 473 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 10.07.1986 - 5 B 99.85
Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 11 B 24.94
Der Auslegung von Übergangsvorschriften fehlt jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig die grundsätzliche Bedeutung, weil sie wie auslaufendes Recht ihrer Natur nach nur eine vorübergehende Bedeutung haben, so daß ihre höchstrichterliche Klärung weder zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung noch zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. April 1979 - BVerwG 7 B 106.79 -, vom 8. Juli 1980 - BVerwG 8 B 10.80 - und vom 10. Juli 1986 - BVerwG 5 B 99.85 - ). - BVerwG, 08.07.1980 - 8 B 10.80
Wehrpflichtrechtliche Übergangsregelungen - Zulässigkeit und Begründetheit einer …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 11 B 24.94
Der Auslegung von Übergangsvorschriften fehlt jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig die grundsätzliche Bedeutung, weil sie wie auslaufendes Recht ihrer Natur nach nur eine vorübergehende Bedeutung haben, so daß ihre höchstrichterliche Klärung weder zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung noch zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. April 1979 - BVerwG 7 B 106.79 -, vom 8. Juli 1980 - BVerwG 8 B 10.80 - und vom 10. Juli 1986 - BVerwG 5 B 99.85 - ). - BVerwG, 27.04.1979 - 7 B 106.79
Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 11 B 24.94
Der Auslegung von Übergangsvorschriften fehlt jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig die grundsätzliche Bedeutung, weil sie wie auslaufendes Recht ihrer Natur nach nur eine vorübergehende Bedeutung haben, so daß ihre höchstrichterliche Klärung weder zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung noch zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. April 1979 - BVerwG 7 B 106.79 -, vom 8. Juli 1980 - BVerwG 8 B 10.80 - und vom 10. Juli 1986 - BVerwG 5 B 99.85 - ). - BVerwG, 18.08.1976 - 7 C 1.75
Postbenutzungsverhältnis - Absenderangabe - Verantwortungsbereich - Freimachen …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1994 - 11 B 24.94
Diese Einrichtung nimmt jedenfalls auch in Anspruch, wer sich als Absender an den Empfänger einer Briefsendung wendet (vgl. BVerwGE 51, 92 [BVerwG 18.08.1976 - VII C 1/75]).
- BFH, 10.05.2012 - X B 26/11
D-Markbilanzgesetz: Auslegung von Arbeitsanleitungen im Rahmen der Erstellung …
Rn. 4 b) Es handelt sich um die Auslegung einer Übergangsvorschrift, der regelmäßig die grundsätzliche Bedeutung fehlt, weil sie wie auslaufendes Recht ihrer Natur nach nur eine vorübergehende Bedeutung hat, so dass ihre höchstrichterliche Klärung weder zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung noch zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BFH-Beschluss vom 5. Juni 2003 V B 66/02, nicht veröffentlicht, juris; siehe auch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. August 1994 11 B 24/94, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1995, 473;… Lange in Hübschmann/ Hepp/Spitaler --HHSp--, § 116 FGO Rz 178, Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 35). - BVerwG, 17.08.1998 - 2 B 61.98
Bedeutung der Änderung einer gesetzlichen Vorschrift während des …
Im übrigen kommt der Auslegung von Übergangsvorschriften in aller Regel - wie auch hier - keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu (stRspr; vgl. etwa Beschluß vom 24. August 1994 - BVerwG 11 B 24.94 - m.w.N.). - BVerwG, 05.12.1995 - 11 B 87.95
Verwaltungsprozeßrecht: Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im …
Daß aus diesem Personenkreis noch möglicherweise weitere Verfahren anhängig sind, in denen die von der Beschwerde genannten Fragen erheblich sein mögen, ändert daran nichts (vgl.Beschluß vom 24. August 1994 - BVerwG 11 B 24.94 - Buchholz 442.041 § 7 PostG Nr. 1;Beschluß vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO Nr. 4).
- BFH, 05.06.2003 - V B 66/02
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung
Fragen zu derartigen Übergangsvorschriften bedürfen grundsätzlich keiner Überprüfung durch den BFH, weil sie wie auslaufendes Recht ihrer Natur nach nur eine vorübergehende Bedeutung haben (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. August 1994 11 B 24/94, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1995, 473;… Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 116 FGO Rz. 178). - BVerwG, 20.06.2001 - 2 B 17.01
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
Der Auslegung von Übergangsvorschriften fehlt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig die grundsätzliche Bedeutung, weil sie wie auslaufendes Recht ihrer Natur nach nur eine vorübergehende Bedeutung haben, so dass ihre höchstrichterliche Klärung weder zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung noch zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. u.a. Beschluss vom 24. August 1994 - BVerwG 11 B 24.94 - Buchholz 442.041 § 7 PostG Nr. 1 S. 1 m.w.N.). - BVerwG, 02.10.1997 - 7 B 256.97
Klärungsbedürftigkeit des Abstellens auf den Zeitpunkt der letzten …
Mit solchen Fragestellungen kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig keine Grundsatzbedeutung aufgezeigt werden (vgl. Beschluß vom 29. Januar 1975 - BVerwG 4 B 60.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 129 m.w.N; vgl. auch Beschluß vom 24. August 1994 - BVerwG 11 B 24.94 - Buchholz 442.041 § 7 PostG Nr. 1 m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 14.02.1995 - 10 L 1484/92
Bundespost; Leistungsbescheid; Nachentrichtung von Postgebühren; DDR; …
Die Klägerin bleibt in diesem Fall bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise Absenderin (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschl. v. 24.8. 1994, 11 B 24.94).
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