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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 11.05.1993 | BVerwG, 03.08.1993

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.06.1993 - 11 B 28.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5653
BVerwG, 22.06.1993 - 11 B 28.93 (https://dejure.org/1993,5653)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.1993 - 11 B 28.93 (https://dejure.org/1993,5653)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 1993 - 11 B 28.93 (https://dejure.org/1993,5653)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausbildungsförderung - Erwerbstätigkeit - Sicherung der Lebensgrundlage - Weiterführende Schulausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 127
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 37.78

    Auszubildende - Erwerbstätigkeit - Weitere Ausbildung - Berufsqualifizierender …

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1993 - 11 B 28.93
    Zwar ist in dem auch in der Beschwerdebegründung bezeichneten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1980 - BVerwG 5 C 37.78 - (BVerwGE 60, 231 ) ausgeführt, daß eine im Anschluß an eine erste berufsqualifizierende Ausbildung ausgeübte Erwerbstätigkeit die Verpflichtung der Eltern, die Kosten für eine weitere Ausbildung zu tragen, weder ausschließt noch mindert, wenn innerhalb des im Gesetz bestimmten Zeitraumes ein weiteres Ausbildungsbedürfnis des Kindes zutage tritt.
  • BVerwG, 14.05.1992 - 5 C 27.89

    BAföG - Elternunabhängigkeit - Arbeitslosigkeit

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1993 - 11 B 28.93
    Nach dieser Rechtprechung ist die in § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 BAföG geforderte Erwerbstätigkeit, wenn der Auszubildende sie in dem notwendigen zeitlichen Umfang nachweisen kann, ein Anzeichen dafür, daß die vor ihrer Aufnahme abgeschlossene Berufsausbildung des Auszubildenden diesem bereits eine ausreichende Lebensgrundlage bietet und er deshalb keinen Unterhaltsanspruch mehr gegen seine Eltern auf Finanzierung einer weiteren Ausbildung hat (Beschluß vom 13. Dezember 1984 - BVerwG 5 B 87.83 - ; s. auch Urteil vom 14. Mai 1992 - BVerwG 5 C 27.89 - ).
  • BVerwG, 04.06.1981 - 5 C 30.79

    Anspruch eines Ausländers auf Ausbildungsförderung nach vorhergehender …

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1993 - 11 B 28.93
    Aus dem auch in der Beschwerde angesprochenen, zu § 8 Abs. 2 Nr. 1 BAföG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. April 1976 (BGBl I S. 989) ergangenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juni 1981 - BVerwG 5 C 30.79 - (Buchholz 436.36 § 8 BAföG Nr. 2 = FamRZ 1981, 1114) kann Gegenteiliges nicht gefolgert werden.
  • BVerwG, 13.12.1984 - 5 B 87.83

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1993 - 11 B 28.93
    Nach dieser Rechtprechung ist die in § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 BAföG geforderte Erwerbstätigkeit, wenn der Auszubildende sie in dem notwendigen zeitlichen Umfang nachweisen kann, ein Anzeichen dafür, daß die vor ihrer Aufnahme abgeschlossene Berufsausbildung des Auszubildenden diesem bereits eine ausreichende Lebensgrundlage bietet und er deshalb keinen Unterhaltsanspruch mehr gegen seine Eltern auf Finanzierung einer weiteren Ausbildung hat (Beschluß vom 13. Dezember 1984 - BVerwG 5 B 87.83 - ; s. auch Urteil vom 14. Mai 1992 - BVerwG 5 C 27.89 - ).
  • BVerwG, 20.01.1997 - 5 B 113.96

    Einer auf Dauer angelegten Erwerbstätigkeit, unter Leistung von …

    In rechtsgrundsätzlicher Hinsicht ist jedenfalls die gleichzeitige Durchführung einer Aus- oder Weiterbildung (hier die Durchführung eines Abendstudiums; vgl. dazu Beschluß des erkennenden Senats vom 13. Dezember 1984 - BVerwG 5 B 87.83 -) kein Hinderungsgrund, um - daneben - von einer "Erwerbstätigkeit" im genannten Sinne ausgehen zu können (vgl. Beschluß des 11. Senats vom 22. Juni 1993 - BVerwG 11 B 28.93 - unter Hinweis auf den o.g. Beschluß vom 13. Dezember 1984; s. auch Tz. 11.3.6 Satz 2 BAföG ÄndVwV 1995).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2004 - 4 A 4251/02

    Verwaltungsprozessrechtliche Voraussetzungen der Begründung einer Abweichungsrüge …

    Dabei nimmt das Bundesverwaltungsgericht auf seine früher ergangenen Beschlüsse vom 13. Dezember 1984 - 5 B 87.83 - und vom 22. Juni 1993 - 11 B 28.93 - (FamRZ 1994, 127) Bezug.
  • VG Hamburg, 27.09.2005 - 2 K 3157/04

    Zur Gewährung elternunabhängiger Ausbildungsförderung

    In einer Entscheidung vom 22. Juni 1993 (BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 1993 - 11 B 28.93 -, FamRZ 1994, 127), die einen Auszubildenden betraf, der im wöchentlichen Wechsel berufstätig gewesen war und die Fachoberschule besucht hatte, heißt es in Abgrenzung zu der eingangs erwähnten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1980 (…- 5 C 37.78 -, a.a.O.) wörtlich:.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.1993 - 7 S 1054/93

    Ausbildungsförderung: elternunabhängige Förderung - Erwerbstätigkeit iSd BAföG § …

    Rn. 14 Nichts anderes ergibt sich auch aus den Gründen des Beschlusses des BVerwG vom 22.6.1993 (11 B 28.93), in welchen eine in wochenweisem Wechsel mit dem Besuch einer Fachoberschule durchgeführte Erwerbstätigkeit als den Anforderungen des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 BAföG genügend berücksichtigt worden ist.
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   BVerwG, 11.05.1993 - 11 B 28.93   

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BVerwG, Entscheidung vom 11.05.1993 - 11 B 28.93 (https://dejure.org/1993,13871)
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   BVerwG, 03.08.1993 - 11 B 28.93   

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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit

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