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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.08.2000 - 11 B 29.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12999
BVerwG, 02.08.2000 - 11 B 29.00 (https://dejure.org/2000,12999)
BVerwG, Entscheidung vom 02.08.2000 - 11 B 29.00 (https://dejure.org/2000,12999)
BVerwG, Entscheidung vom 02. August 2000 - 11 B 29.00 (https://dejure.org/2000,12999)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an das Vorliegen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für die ausreichende Darlegung eines behaupteten Verfahrensfehlers - Erhebung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93

    Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der …

    Auszug aus BVerwG, 02.08.2000 - 11 B 29.00
    Die Abgrenzung einer zweitwohnungssteuerpflichtigen Vorhaltung auch für die persönliche Lebensführung von einer zweitwohnungssteuerfreien reinen Kapitalanlage ist dabei ebenso klargestellt (BVerwGE 99, 303); sie erfordert regelmäßig eine umfassende Würdigung aller objektiven Umstände des Einzelfalls, wobei die bloße objektive Möglichkeit der Eigennutzung durch den Zweitwohnungsinhaber die Annahme einer reinen Kapitalanlage noch nicht ausschließt.
  • BVerwG, 30.06.1999 - 8 C 6.98

    Zweitwohnungsteuer bei vertraglicher Befristung der Eigennutzung

    Auszug aus BVerwG, 02.08.2000 - 11 B 29.00
    Schließlich hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 30. Juni 1999 (BVerwGE 109, 188) im Zusammenhang mit einer Mischnutzung ausdrücklich entschieden, dass die Festsetzung einer Zweitwohnungssteuer unter Zugrundelegung der gesamten Jahresrohmiete dann rechtswidrig ist, wenn von vornherein nur eine vertraglich befristete Eigennutzungsmöglichkeit (in dem entschiedenen Fall: von vier Wochen) besteht.
  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 49.95

    Kommunalsteuern: Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer, Ausnahmen von …

    Auszug aus BVerwG, 02.08.2000 - 11 B 29.00
    In diesen Fällen drückt die theoretische Nutzungsdauer und -möglichkeit den besteuerbaren Aufwand aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 - ).
  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 860.82

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - …

    Auszug aus BVerwG, 02.08.2000 - 11 B 29.00
    Denn es kann nicht davon gesprochen werden, dass der genannte Erfahrungssatz auf allgemeinkundigen Tatsachen beruht, die allen Beteiligten unzweifelhaft gegenwärtig und als entscheidungserheblich bewusst sind (BVerwGE 67, 83).
  • VG Oldenburg, 25.02.2010 - 2 A 866/08

    Zweitwohnungsteuer: Inanspruchnahme eines GbR-Gesellschafters

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 19. Januar 2000 - 11 B 29.00 -, V.n.b.), der des bis zum 31. Dezember 2006 für das kommunale Steuerrecht zuständig gewesenen 13. Senats des Nds.OVG (Beschluss vom 20. April 2006 - 13 LA 426/05 -, V.n.b.) sowie der Rechtsprechung des nunmehr insoweit zuständigen 9. Senats des Nds.OVG (Urteil vom 15. Januar 2010 - 9 LB 256/08 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank des Nds.OVG) ist als Fall der Eigennutzung auch die Anmietung einer Wohnung durch deren Eigentümer bzw. Nutzer anzusehen.
  • OVG Niedersachsen, 15.01.2010 - 9 LB 256/08

    Heranziehung zu einer Zweitwohnungsteuer für die Fälle der sog. Mischnutzung; …

    Ein Vorhalten für den persönlichen Lebensbedarf nimmt der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - wie bereits in dem die Zulassung der Berufung aussprechenden Beschluss vom 6. Juni 2008 (9 LA 296/07) dargelegt - bei vertraglichen Vereinbarungen an, die - wie vorliegend § 4 des Vermittlungsvertrags - zwar eine Selbstnutzung der Zweitwohnung durch den Eigentümer ausschließen, zugleich aber ein Anmieten der Wohnung durch den Eigentümer zu den für Fremdmieter geltenden Bedingungen zulassen (so z. B. Beschluss vom 25.1.2008 - 9 ME 322/07 - ebenso bereits der 13. Senat des Nds. OVG, Beschluss vom 20.4.2006 - 13 LA 426/05 - und BVerwG, Beschluss vom 19.1.2000 - 11 B 29.00 -).
  • VG Oldenburg, 26.10.2006 - 2 A 1562/04

    Ausstattung; Bereich; Bescheid; Besuch; Dauermietvertrag; Heranziehung; …

    Diese innere Tatsache ist nur auf der Grundlage objektiver, nach außen in Erscheinung tretender, verfestigter und von Dritten nachprüfbarer Umstände - ggfs. auch aufgrund von Anhaltspunkten aus vergangenen Veranlagungszeiträumen - zu beurteilen, so dass es für den Nachweis der subjektiven Zweckbestimmung nur auf objektive äußere Kriterien ankommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1995 - 8 C 40.93 -, NSt-N 1996, 19; dasselbe, Urteil vom 26. September 2001 - 9 C 1.02 -, NSt-N 2001, 366; dasselbe, Beschluss vom 2. August 2000 - 11 B 29.00 -, V.n.b.; dasselbe, Beschluss vom 7. Januar 1998 - 8 B 253.97 -, NSt-N 1998, 197).

    Ist nämlich in Fällen der sog. Mischnutzung zu Beginn des Jahres die Dauer der Eigennutzungsmöglichkeit offen, bleibt eine Typisierung der Bemessungsgrundlage vertretbar, die auf den Jahreszeitraum als Besteuerungsgrundlage abhebt (BVerwG, Beschluss vom 2. August 2000 - 11 B 29.00 -, V.n.b.).

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2008 - 9 ME 322/07

    Absicht; Eigennutzung; Ferienwohnung; GbR; Gemeinde; Gesellschaft bürgerlichen …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 19.1.2000 - 11 B 29.00) sowie des bis zum 31. Dezember 2006 für das kommunale Steuerrecht zuständig gewesenen 13. Senats des beschließenden Gerichts (Beschl. v. 20.4.2006 - 13 LA 426/05) ist als Fall der Eigennutzung auch die Anmietung einer Wohnung durch deren Eigentümer anzusehen.
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