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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2010 - 11 B 29.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,28601
OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2010 - 11 B 29.08 (https://dejure.org/2010,28601)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.10.2010 - 11 B 29.08 (https://dejure.org/2010,28601)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - 11 B 29.08 (https://dejure.org/2010,28601)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 4 Abs 3 UmwRG, § 16 Abs 2 S 1 VermG
    Altlastenfreistellung; Freistellungsbescheid; Freistellungszweck; Subventionszweck; Bescheidauslegung; vermögensrechtliche Rückübertragung; gesetzlicher Übergang; Rechtsnachfolgefähigkeit; grundstücksbezogenes Rechtsverhältnis; Investitionskonzeptbezogenheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2006 - 11 B 3.05
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2010 - 11 B 29.08
    Zweck der Freistellung durch Art. 1 § 4 Abs. 3 UmwRG war nämlich allein, im Anlaufzeitraum nach der Wende in den neuen Bundesländern aufgrund von Altlasten auf Grundstücken bestehende Investitionshindernisse zu beseitigen und damit Anreize für Investoren zu schaffen, dort Kapital einzubringen und Arbeitsplätze zu schaffen oder wenigstens zu erhalten (vgl. nur Urteil des Senats vom 28. Januar 2006 - 11 B 3.05 -, juris Rz. 21 m.w.N. und den bestätigenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Dezember 2006 - 7 B 42.06 -, juris Rz. 8).

    Insbesondere bedurfte es dabei der Prüfung des vorgelegten Investitionskonzepts des Antragstellers, der Berücksichtigung der Bedeutung der Freistellung für den Umfang seiner geplanten Investitionen und auch der Feststellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Investors (vgl. auch dazu das genannte Urteil des Senats vom 26. Januar 2006 - 11 B 3.05 -, juris Rz. 25).

  • BGH, 14.09.2000 - III ZR 211/99

    Eintritt des Berechtigten in bestehende Mietverhältnisse

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2010 - 11 B 29.08
    Rn. 38 Nach allgemeiner Auffassung beinhaltet § 16 Abs. 2 Satz 1 VermG eine gesetzliche Vertragsübernahme (BGH in ständiger Rechtsprechung: vgl. nur Beschluss vom 30. November 1995 - II ZB 34.95 -, VIZ 1996, 143; Urteil vom 14. September 2000 - III ZR 211.99 -, VIZ 2000, 734, 735 und Urteil vom 14. Mai 2004 - V ZR 304.03 -, VIZ 2004, 496, 498;… so auch die vermögensrechtlichen Kommentare: Plesse in: Fieberg u.a., a.a.O., § 16 VermG Rz. 25;… Kiethe in : RVI, § 16 VermG, Rz. 21;… Kinne in: Rädler u.a., VermG, Kommentar, § 16 VermG Rz. 7 und Busche in: Säcker, Vermögensrecht, Kommentar, § 16 VermG Rz. 10).
  • BGH, 14.05.2004 - V ZR 304/03

    Rechtsfolgen der Anordnung des Sofortvollzugs der Rückübertragung eines …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2010 - 11 B 29.08
    Rn. 38 Nach allgemeiner Auffassung beinhaltet § 16 Abs. 2 Satz 1 VermG eine gesetzliche Vertragsübernahme (BGH in ständiger Rechtsprechung: vgl. nur Beschluss vom 30. November 1995 - II ZB 34.95 -, VIZ 1996, 143; Urteil vom 14. September 2000 - III ZR 211.99 -, VIZ 2000, 734, 735 und Urteil vom 14. Mai 2004 - V ZR 304.03 -, VIZ 2004, 496, 498;… so auch die vermögensrechtlichen Kommentare: Plesse in: Fieberg u.a., a.a.O., § 16 VermG Rz. 25;… Kiethe in : RVI, § 16 VermG, Rz. 21;… Kinne in: Rädler u.a., VermG, Kommentar, § 16 VermG Rz. 7 und Busche in: Säcker, Vermögensrecht, Kommentar, § 16 VermG Rz. 10).
  • BVerwG, 18.09.1981 - 8 C 72.80

    Schuldhafte Verletzung - Fehlbelegungsverbot - Hauseigentümer - Pflicht des …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2010 - 11 B 29.08
    Rn. 40 Zu Recht greift das Verwaltungsgericht für die Beantwortung der Frage, ob eine Rechtsnachfolge hier in Betracht kommt, auf die Grundsätze zurück, die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. September 1981 - 8 C 72.80 - (BVerwGE 64, 105, 108 ff.) zur Frage der erbrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge aufgezeigt werden.
  • BGH, 30.11.1995 - III ZB 34/95

    Rechtsweg für Ansprüche des Berechtigten auf Aushändigung nach Abschluß des …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2010 - 11 B 29.08
    Rn. 38 Nach allgemeiner Auffassung beinhaltet § 16 Abs. 2 Satz 1 VermG eine gesetzliche Vertragsübernahme (BGH in ständiger Rechtsprechung: vgl. nur Beschluss vom 30. November 1995 - II ZB 34.95 -, VIZ 1996, 143; Urteil vom 14. September 2000 - III ZR 211.99 -, VIZ 2000, 734, 735 und Urteil vom 14. Mai 2004 - V ZR 304.03 -, VIZ 2004, 496, 498;… so auch die vermögensrechtlichen Kommentare: Plesse in: Fieberg u.a., a.a.O., § 16 VermG Rz. 25;… Kiethe in : RVI, § 16 VermG, Rz. 21;… Kinne in: Rädler u.a., VermG, Kommentar, § 16 VermG Rz. 7 und Busche in: Säcker, Vermögensrecht, Kommentar, § 16 VermG Rz. 10).
  • BVerwG, 20.12.2006 - 7 B 42.06

    Die Klägerin begehrt die Freistellung von ihrer Verantwortlichkeit für Schäden an …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2010 - 11 B 29.08
    Zweck der Freistellung durch Art. 1 § 4 Abs. 3 UmwRG war nämlich allein, im Anlaufzeitraum nach der Wende in den neuen Bundesländern aufgrund von Altlasten auf Grundstücken bestehende Investitionshindernisse zu beseitigen und damit Anreize für Investoren zu schaffen, dort Kapital einzubringen und Arbeitsplätze zu schaffen oder wenigstens zu erhalten (vgl. nur Urteil des Senats vom 28. Januar 2006 - 11 B 3.05 -, juris Rz. 21 m.w.N. und den bestätigenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Dezember 2006 - 7 B 42.06 -, juris Rz. 8).
  • BVerwG, 11.07.1968 - VIII C 187.67

    Antrag auf Bewilligung von Wohngeld - Zulässigkeit der Vererblichkeit eines …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2010 - 11 B 29.08
    Rn. 41 Soweit die Kläger demgegenüber darauf verweisen, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 11. Juli 1968 (BVerwGE 30, 123, 125) die Auffassung vertreten habe, ein Übergang öffentlich-rechtlicher Ansprüche sei nur dann zu verneinen, wenn es sich um ihrer Natur nach "höchstpersönliche" Ansprüche handele, trifft das so nicht zu.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 11 B 10.09

    Bodenschutzrechtliche Anordnung zur Grundwassersanierung; …

    Sie knüpft nicht etwa an das Vorliegen einer - gerade den Freistellungsantragsteller zur Beseitigung des Schadens heranziehenden - Sanierungsanordnung an, sondern ist vielmehr Ergebnis einer umfassenden Interessenabwägung, bei der zwar auch das Vorliegen eines Schadens und die Höhe etwaiger Sanierungskosten, daneben aber insbesondere das vorgelegte Investitionskonzept, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Investors und der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Wert des Investitionsvorhabens für die Allgemeinheit zu berücksichtigen sind (vgl. Urteile des Senats v. 26. Januar 2006 - 11 B 3.05 -, juris Rn 25, und v. 28. Oktober 2010 - 11 B 29.08 -, juris Rn 43).
  • VG Meiningen, 11.02.2015 - 5 K 204/13

    Freistellung von der Kostenlast nach Art. I § 4 Abs. 3 Umweltrahmengesetz (juris: …

    Rn. 89 Dies gilt zunächst für das Vorbringen des Beklagten, dass die Möglichkeit einer generellen Rechtsnachfolge in Freistellungsbescheide nach dem Umweltrahmengesetz nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Urteil vom 28.10.2010 - OVG 11 B 29/08 -) kritisch gesehen werde.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.02.2012 - 11 N 32.09

    Darlegung des Investitionsvorhabens binnen der Freistellungsantragsfrist

    Im Übrigen muss ein Investitionskonzept, um prüffähig und Grundlage der hier beantragten behördlichen Freistellung und erforderlichen umfassenden Interessenabwägung sein zu können, durch die eine zeitlich begrenzte Entlastung von Sanierungskosten und damit letztlich eine Subventionierung erfolgt (vgl. Urteil des Senats vom 28. Oktober 2010 - 11 B 29.08 -, juris Rz. 43), hinreichend konkretisiert und damit jedenfalls regelmäßig auch schriftlich dargelegt werden.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.08.2011 - 11 B 12.10

    Altlastenfreistellung; Freistellungsbescheid; öffentlich-rechtlicher Vertrag; …

    Rn. 32 Die Altlastenfreistellung verfolgt nach Art. 1 § 4 Abs. 3 UmwRG in der Fassung nach dem Hemmnisbeseitigungsgesetz den Zweck, die Realisierung eines individuellen unternehmerischen Investitionskonzepts dadurch zu fördern bzw. zu subventionieren, dass Grundstücks- und Anlageneigentümer von den Kosten der Sanierung für vor dem 1. Juli 1990 hieran verursachte Schäden entlastet werden (vgl. Urteil des Senats vom 28. Oktober 2010 - 11 B 29.08 -, juris Rz. 42 f.).
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