Rechtsprechung
| BVerwG, 10.05.1996 - 11 B 33.96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 07.12.1995 - 13 A 93.1505
- BVerwG, 10.05.1996 - 11 B 33.96
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 05.09.1995 - 11 B 111.95
Wertabschlag wegen Überschwemmungsgefahr - Bewertung eines nicht mehr …
Auszug aus BVerwG, 10.05.1996 - 11 B 33.96
Vielmehr hat es diese "Momentaufnahme" in Verbindung mit der Zusammenstellung der Hochwasserereignisse seit 1950 sowie den Ergebnissen der Reichsbodenschätzung berücksichtigt (UA S. 15; vgl. zu § 28 Abs. 1 FlurbG auch Beschluß vom 5. September 1995 - BVerwG 11 B 111.95 -). - BVerwG, 10.11.1983 - 3 C 56.82
Werbeverbot - Medizinisches Gutachten - Ernährungswissenschaftliches Gutachten
Auszug aus BVerwG, 10.05.1996 - 11 B 33.96
Dieses Ermessen überschreitet das Gericht erst dann, wenn es sich eine ihm nicht zur Verfügung stehende Sachkunde zuschreibt und sich nicht mehr in den Lebens- und Erkenntnisbereichen bewegt, die den ihm angehörenden Richtern allgemein zugänglich sind (vgl. BVerwGE 68, 177 [BVerwG 10.11.1983 - 3 C 56/82]; 75, 119 ). - BVerwG, 06.11.1986 - 3 C 27.85
Lebensmittelrecht - Irreführende Bezeichnung - Milch - H-Milch - Frische …
Auszug aus BVerwG, 10.05.1996 - 11 B 33.96
Dieses Ermessen überschreitet das Gericht erst dann, wenn es sich eine ihm nicht zur Verfügung stehende Sachkunde zuschreibt und sich nicht mehr in den Lebens- und Erkenntnisbereichen bewegt, die den ihm angehörenden Richtern allgemein zugänglich sind (vgl. BVerwGE 68, 177 [BVerwG 10.11.1983 - 3 C 56/82]; 75, 119 ).
- BVerwG, 14.01.1971 - IV CB 145.68
Widerspruch/Planänderung, nachträgliche; Wertermittlung/Zustand, tatsächlicher; …
Auszug aus BVerwG, 10.05.1996 - 11 B 33.96
Bei der Wertermittlung nach § 27 FlurbG ist das tatsächliche Wertverhältnis der Grundstücke für den Zeitpunkt festzustellen, in dem diese Bewertung durchgeführt wird (vgl. Beschlüsse vom 31. Juli 1970 - BVerwG 4 B 188.68 - und vom 14. Januar 1971 - BVerwG 4 CB 145.68 -). - BVerwG, 22.09.1989 - 5 B 146.88
Auszug aus BVerwG, 10.05.1996 - 11 B 33.96
Dementsprechend ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Flurbereinigungsgericht nur unter besonderen Umständen gehalten, Sachverständige hinzuzuziehen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 22. September 1989 - BVerwG 5 B 146.88 - ). - BVerwG, 31.07.1970 - IV B 188.68
Revision/Rüge eines Verfahrensmangels; Revision/Grundsatzrevision; …
Auszug aus BVerwG, 10.05.1996 - 11 B 33.96
Bei der Wertermittlung nach § 27 FlurbG ist das tatsächliche Wertverhältnis der Grundstücke für den Zeitpunkt festzustellen, in dem diese Bewertung durchgeführt wird (vgl. Beschlüsse vom 31. Juli 1970 - BVerwG 4 B 188.68 - und vom 14. Januar 1971 - BVerwG 4 CB 145.68 -).
- BVerwG, 21.12.2015 - 9 B 45.15
Bodenordnung; Wertbemessung; Verkehrsflächen; Halbteilungsgrundsatz; Nutzung; …
Dieser Abschichtungseffekt bestandskräftiger Teilentscheidungen bringt es mit sich, dass die Ergebnisse der auf den Feststellungszeitpunkt bezogenen Wertermittlung - nach Eintritt der Unanfechtbarkeit - der Abfindung zu Grunde zu legen sind (BVerwG, Urteil vom 29. April 1976 - 5 C 83.74 - Buchholz 424.01 § 134 FlurbG Nr. 10 S. 2 f.; Beschlüsse vom 31. Januar 1979 - 5 B 72.77, 5 B 76.77 - Buchholz 424.01 § 60 FlurbG Nr. 3 S. 4 und vom 10. Mai 1996 - 11 B 33.96 - juris Rn. 3; OVG Bautzen…, Urteil vom 27. Juli 2006 - 7 D 27/04.F. - juris Rn. 23; OVG Weimar, Urteile vom 18. Oktober 2006 - 7 F 465/04 - RzF - 60 - zu § 64 LwAnpG S. 1 f. und vom 28. November 2007 - 7 F 784/06 - RzF - 63 - zu § 64 LwAnpG S. 3;… Wingerter/Mayr, FlurbG, 9. Aufl. 2013, § 27 Rn. 10). - BVerwG, 05.06.2024 - 8 C 2.23
Ausgleich wegen unvermeidlicher Landmehrabfindung infolge Neuvermessungsdifferenz
Die Wertfeststellung nach §§ 27 ff. FlurbG legt den Wert des Einlagegrundstücks für den Zeitpunkt fest, in dem die Bewertung durchgeführt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 1996 - 11 B 33.96 - juris Rn. 3). - VGH Baden-Württemberg, 27.09.2018 - 7 S 1875/15
Rechtsschutzinteresse bei fehlendem Sachantrag - Ausschluss von Grundstücken aus …
Hierbei ist das tatsächliche Wertverhältnis der Grundstücke für den Zeitpunkt festzustellen, in dem die Bewertung nach § 32 FlurbG durchgeführt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.05.1996 - 11 B 33.96 -, juris), nicht dagegen für den nach § 44 Abs. 1 Satz 3 FlurbG für die Wertgleichheit maßgebenden und hier noch ausstehenden Stichtag der vorläufigen Besitzeinweisung.
- VGH Baden-Württemberg, 27.06.2017 - 7 S 1065/14
Bewertung eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks auf der Grundlage des …
Hierbei ist das tatsächliche Wertverhältnis der Grundstücke für den Zeitpunkt festzustellen, in dem die Bewertung nach § 32 FlurbG durchgeführt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.05.1996 - 11 B 33.96 -, juris), nicht dagegen für den nach § 44 Abs. 1 Satz 3 FlurbG für die Wertgleichheit maßgebenden und hier noch ausstehenden Stichtag der vorläufigen Besitzeinweisung. - VGH Baden-Württemberg, 23.06.2017 - 7 S 1065/14
Zeitpunkt, maßgeblicher/Wertermittlung; Wertermittlung/Zeitpunkt, maßgeblicher; …
Hierbei ist das tatsächliche Wertverhältnis der Grundstücke für den Zeitpunkt festzustellen, in dem die Bewertung nach § 32 FlurbG durchgeführt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.05.1996 - 11 B 33.96 -, juris), nicht dagegen für den nach § 44 Abs. 1 Satz3 FlurbG für die Wertgleichheit maßgebenden und hier noch ausstehenden Stichtag der vorläufigen Besitzeinweisung. - VGH Baden-Württemberg, 31.08.2016 - 7 S 1488/13
Zeitpunkt, maßgeblicher/Wertermittlung; Wertermittlung/Zeitpunkt, maßgeblicher; …
Hierbei ist das tatsächliche Wertverhältnis der Grundstücke für den Zeitpunkt festzustellen, in dem die Bewertung nach § 32 FlurbG durchgeführt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.05.1996 - 11 B 33.96 -), nicht dagegen der im Widerspruchsbescheid angenommene Zeitpunkt, "in dem die Flurbereinigungsbehörde eine Enteignungsentschädigung festsetzt" (…a.a.O., S. 10).
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