Rechtsprechung
| BVerwG, 06.08.1993 - 11 B 36.93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Luftverkehr - Tiefflüge - Bundesverteidigungsministerium - Verteidigungspolitischer Beurteilungsspielraum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 11.03.1992 - 3 K 3460/89
- VGH Baden-Württemberg, 05.02.1993 - 8 S 1318/92
- BVerwG, 06.08.1993 - 11 B 36.93
Papierfundstellen
- NJW 1994, 535
- NVwZ 1994, 368 (Ls.)
- NZV 1993, 415 (Ls.)
- DÖV 1994, 41
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74
Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum …
Auszug aus BVerwG, 06.08.1993 - 11 B 36.93
Die Beschwerde macht nichts dafür ersichtlich, daß diese Rechtssätze, die der Judikatur des Bundesverwaltungsgerichts zu behördlichen Entscheidungsspielräumen und zur planerischen Abwägung entsprechen (vgl. z.B. BVerwGE 77, 75 ; 48, 56 ), aus Anlaß des vorliegenden Falles einer Korrektur oder Fortentwicklung in einem Revisionsverfahren bedürften. - BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
Private Grundschule
Auszug aus BVerwG, 06.08.1993 - 11 B 36.93
Dieser der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entzogene Spielraum kann im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG freilich nicht unbegrenzt sein (vgl. dazu etwa BVerfG, Beschluß vom 16. Dezember 1992 - 1 BvR 167/87 - EuGRZ 1993, 133 ). - BGH, 27.05.1993 - III ZR 59/92
Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Amtspflichtverletzung, …
Auszug aus BVerwG, 06.08.1993 - 11 B 36.93
Unter Hinweis hierauf hat auch der Bundesgerichtshof im Urteil vom 27. Mai 1993 - III ZR 59/92 - (UA S. 17, 19) ausgesprochen, dem Bundesminister der Verteidigung stehe "bei der Entscheidung, was zur Erfüllung der hoheitlichen Verteidigungsaufgaben der Bundeswehr zwingend notwendig ist, ein nicht justitiabler verteidigungspolitischer Beurteilungsspielraum" zu.
- BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 16.86
Beurteilungsspielraum der Bundesprüfstelle und Kunstvorbehalt
Auszug aus BVerwG, 06.08.1993 - 11 B 36.93
Die Beschwerde macht nichts dafür ersichtlich, daß diese Rechtssätze, die der Judikatur des Bundesverwaltungsgerichts zu behördlichen Entscheidungsspielräumen und zur planerischen Abwägung entsprechen (vgl. z.B. BVerwGE 77, 75 ; 48, 56 ), aus Anlaß des vorliegenden Falles einer Korrektur oder Fortentwicklung in einem Revisionsverfahren bedürften. - BVerwG, 25.05.1987 - 4 B 79.87
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausdehnung der …
Auszug aus BVerwG, 06.08.1993 - 11 B 36.93
Das Bundesverwaltungsgericht hat der Sache nach bereits in seinem Beschluß vom 25. Mai 1987 - BVerwG 4 B 79.87 - anerkannt, daß der zuständigen Stelle bei der nach § 30 Abs. 1 Satz 3 LuftVG zu treffenden Entscheidung darüber, wann und in welchem Umfang militärische Tiefflüge durchgeführt werden, ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist. - BVerwG, 25.05.1993 - 11 B 66.92
Unzulässigkeit eines Klagebeitritts in der Berufungsinstanz - Verweisung der …
Auszug aus BVerwG, 06.08.1993 - 11 B 36.93
Die Streitwertfestsetzung ergibt sich aus § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG und § 5 ZPO in entsprechender Anwendung; dabei bewertet der Senat das Interesse der klagenden Gemeinden - entsprechend den Sätzen, die der Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (DVBl 1991, 1239) für Klagen drittbetroffener Gemeinden im Umwelt- und Planungsrecht vorsieht - mit je 100.000 DM (ebenso BVerwG, Beschluß vom 25. Mai 1993 - BVerwG 11 B 66.92 - sowie OVG Nordrheih-Westfalen a.a.O.).
- BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 18.93
Militärische Tiefflüge der Bundeswehr und der NATO-Truppen - Festlegung von …
Zu Recht führt das Berufungsgericht aus, die Verwaltungsgerichte hätten die Zulassung militärischer Tiefflüge nur darauf zu prüfen, ob der Bundesminister der Verteidigung von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, den durch § 30 Abs. 1 Satz 3 LuftVG bestimmten Rahmen erkannt, sich von sachgerechten Erwägungen hat leiten lassen und ob er die zivilen Interessen einschließlich der Lärmschutzinteressen in die gebotene Abwägung eingestellt und nicht unverhältnismäßig zurückgesetzt hat (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 6. August 1993 - BVerwG 11 B 36.93 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschluß vom 25. Mai 1987 - BVerwG 4 B 79.87 - und BGH, Urteil vom 27. Mai 1993 ; a.A. VG Darmstadt, Urteil vom 6. Oktober 1988 <NJW 1988, 3170>). - VGH Baden-Württemberg, 16.05.2006 - 3 S 914/05
Unzulässigkeit der Errichtung einer Windkraftanlage innerhalb des …
Dass die Einsatzfähigkeit des militärischen Flugbetriebes auch in Friedenszeiten nicht der Beurteilung ziviler Behörden zu überlassen ist, liegt auf der Hand (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.5.1987 - 4 B 79/87 - Beschluss vom 6.8.1993 - 11 B 36/93 -, NJW 1994, 535). - OVG Sachsen-Anhalt, 12.05.2011 - 2 L 30/10
Beteiligung eines Naturschutzverbandes vor der Durchführung militärischer …
Die Verwaltungsgerichte haben danach die Zulassung militärischer Tiefflüge nur darauf zu prüfen, ob der Bundesminister der Verteidigung von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, den durch § 30 Abs. 1 Satz 3 LuftVG bestimmten Rahmen erkannt, sich von sachgerechten Erwägungen hat leiten lassen und ob er die zivilen Interessen einschließlich der Lärmschutzinteressen in die gebotene Abwägung eingestellt sowie nicht unverhältnismäßig zurückgesetzt hat (…vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.1994 - 11 C 18/93 -, BVerwGE 97, 203; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 06.08.1993 - BVerwG 11 B 36.93 -, Buchholz 442.40 § 30 LuftVG Nr. 4 unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 25.05.1987 - BVerwG 4 B 79.87 - und BGH, Urt. v. 27.05.1993, a.a.O.;… a.A. VG Darmstadt, Urt. v. 06.10.1988 - III/V E 827/81 -, NJW 1988, 3170).
- OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 21/15
Alarmrottendienst; Freistellung vom Dienst; Freizeitausgleich; FvD; …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 30 Abs. 1 Satz 3 LuftVG ist geklärt, dass der Bundeswehr bei der Entscheidung, was zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Verteidigungsaufgaben zwingend notwendig ist, ein verteidigungspolitischer Beurteilungsspielraum zusteht (BVerwG…, Beschluss vom 25.5.1987 - BVerwG 4 B 79.87 -, juris Rn. 4; Beschluss vom 6.8.1993 - BVerwG 11 B 36.93 -, juris Rn. 5;… Urteil vom 14.12.1994 - BVerwG 11 C 18.93 -, juris Rn. 24;… Beschluss vom 5.9.2006 - BVerwG 4 B 58.06 -, juris Rn. 7;… Urteil vom 10.4.2013 - BVerwG 4 C 3.12 -, juris Rn. 15), dem eine eingeschränkte gerichtliche Kontrollbefugnis korrespondiert.Die Verwaltungsgerichte können die luftverkehrsrechtliche Abweichungsentscheidung nur daraufhin überprüfen, ob die Bundeswehrverwaltung von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, den durch § 30 Abs. 1 Satz 3 LuftVG bestimmten Rahmen erkannt hat, sich von sachgerechten Erwägungen hat leiten lassen und die betroffenen Interessen in die gebotene Abwägung eingestellt und nicht unverhältnismäßig zurückgesetzt hat (BVerwG, Beschluss vom 6.8.1993, a. a. O., Rn. 5;… Urteil vom 14.12.1994, a. a. O., Rn. 24;… Urteil vom 10.4.2013, a. a. O., Rn. 15).
- VG Neustadt, 15.12.2003 - 3 L 1811/03
Kein Baustopp am Militärflughafen Ramstein
- 11 B 36/93 -, in juris), der der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 Grundgesetz - GG - nicht grenzenlos entzogen ist.Der Hinweis auf militärische Gründe entzieht die Entscheidung zwar nicht vollständig der gerichtlichen Überprüfung, aber es besteht insoweit ein nicht justitiabler verteidigungspolitischer Beurteilungsspielraum ( BVerwG, Beschluss vom 06. August 1993 - 11 B 36/93 -, in juris).
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.1994 - 7 A 12407/90
Abwehr von Tieffluglärm; Klagebefugnis ; Leistungsklage; Unterlassungsklage; …
Der Senat folgt im Hinblick auf die Prüfung, ob die "Erforderlichkeit" für die Abweichung in dem vorstehend erörterten Sinne vorliegt, der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 06. August 1993, 11 B 36.93, DÖV 1994 S. 41), wonach den zuständigen Stellen für die Frage, wann und in welchem Umfang militärische Tiefflüge durchgeführt werden, ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist, der nur in Maßen einer verwaltungsgerichtlichen Kontrolle zugänglich ist. - OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2004 - 7 B 10162/04 Zu Recht hat das Verwaltungsgericht insoweit zusätzlich betont, dass für die Notwendigkeit der Errichtung und des Ausbaus eines Militärflugplatzes ein verteidigungspolitischer Beurteilungsspielraum besteht ( BVerwG, Beschluss vom 6. August 1993 - 11 B 36.93 - ), der nur eingeschränkt der gerichtlichen Kontrolle unterliegt.
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