Rechtsprechung
| BVerwG, 22.12.1999 - 11 B 45.99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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AbwAG 1991 § 4 Abs. 4, § 9 Abs. 5; WHG § 7a Abs. 1
Abgabenermäßigung; Abgabenreduzierung; Einhaltung des Bescheid- oder Erklärungswertes; allgemein anerkannte Regeln der Technik. - Judicialis
- Wolters Kluwer
Abwasser - Einleiter - Abgabenermäßigung - Abgabenreduzierung - Bescheid- oder Erklärungswert
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abgabenermäßigung; Abgabenreduzierung; Einhaltung des Bescheid- oder Erklärungswertes; allgemein anerkannte Regeln der Technik
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 12.09.1996 - 8 K 11804/94
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.1999 - 9 A 5803/96
- BVerwG, 22.11.1999 - 11 B 45.99
- BVerwG, 22.12.1999 - 11 B 45.99
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2000, 316
- DVBl 2000, 1228
- DÖV 2000, 508
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 30.96
Abgabesatz; Abwasserabgabe; Abwasserabgabesatz; Bestimmtheitsgebot; allgemein …
Auszug aus BVerwG, 22.12.1999 - 11 B 45.99
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß es sich bei der in § 9 Abs. 5 Satz 4 AbwAG 1991 enthaltenen Verweisung auf Satz 1 dieser Vorschrift nicht um eine Rechtsfolgen-, sondern um eine Rechtsgrundverweisung handelt (BVerwGE 107, 345 ).In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist insoweit geklärt, daß das eigentliche Tatbestandsmerkmal, an welches § 9 Abs. 5 Satz 1 AbwAG 1991 die Abgabenermäßigung knüpft, die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik ist, die lediglich durch eine Verwaltungsvorschrift nach § 7 a Abs. 1 WHG konkretisiert werden; diese Regeln sind deswegen auch im Falle des § 9 Abs. 5 Satz 4 AbwAG 1991 einzuhalten, wenn für Schadstoffe, an die in der genannten Verwaltungsvorschrift keine Anforderungen gestellt werden, eine Abgabenermäßigung erlangt werden soll (BVerwGE 107, 345 ).
Zum anderen wird gewährleistet, daß eine Ermäßigung nach § 9 Abs. 5 Satz 4 AbwAG 1991 nicht ohne eigene Anstrengung des Einleiters im Hinblick auf eine Verbesserung der Abwasserbehandlung erlangt werden kann (vgl. BVerwGE 107, 345 ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.1999 - 9 A 5803/96
Auszug aus BVerwG, 22.12.1999 - 11 B 45.99
VG Düsseldorf vom 12.09.1996 - Az.: VG 8 K 11804/94 - II. OVG Münster vom 15.06.1999 - Az.: OVG 9 A 5803/96 -.BVerwG 11 B 45.99 OVG 9 A 5803/96.
- VGH Baden-Württemberg, 28.09.2000 - 2 S 944/98
Abwasserabgabe - Ermäßigung des Abgabesatzes
Nach seinem eindeutigen Wortlaut hängt die Abgabeermäßigung davon ab, dass der Bescheid- oder Erklärungswert mindestens den Anforderungen der allgemeinen Verwaltungsvorschrift nach § 7a Abs. 1 WHG entspricht und diese Anforderungen im Veranlagungszeitraum eingehalten werden (BVerwG, Beschluss vom 22.12.1999 - 11 B 45.99 -, DÖV 2000, 508; Urteil vom 28.10.1998 - 8 C 30.96 -, BVerwGE 107, 345ff. = DVBl. 1999, 402ff.).Das eigentliche Tatbestandsmerkmal, an welches § 9 Abs. 5 S. 1 AbwAG 1991 die Abgabeermäßigung knüpft, ist die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, die lediglich durch eine Verwaltungsvorschrift nach § 7a Abs. 1 WHG konkretisiert werden (BVerwG…, Urteil vom 28.10.1998 - 8 C 30.96 -, a.a.O.; Beschluss vom 22.12.1999, a.a.O.).
Rn. 29 Weiter sprechen Sinn und Zweck der Regelung des § 9 Abs. 5 S. 1 AbwAG für die hier vorgenommene Auslegung: Das eigentlich maßgebliche Tatbestandsmerkmal, an welches die Abgabeermäßigung anknüpft, ist die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, die lediglich durch eine Verwaltungsvorschrift konkretisiert werden (BVerwG…, Urteil vom 28.10.1998 - 8 C 30.96 -, a.a.O.; Beschluss vom 22.12.1999, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 12.07.2006 - A 9 S 776/06
Ersatzzustellung an den Asylbewerber in der Gemeinschaftsunterkunft
Denn es fehlt bereits an einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage, wenn sich die Frage ohne weiteres - und sei es durch Auslegung - aus dem Gesetz beantworten lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.02.1999 - 5 B 137.98 - Beschluss vom 22.12.1999 - 11 B 45.99 -). - VG Arnsberg, 21.05.2002 - 8 K 784/01
Streit über die Festsetzung von Abwasserabgaben; Rechtswidrig unterlassene …
Rn. 22 Vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 22. Dezember 1999 - 11 B 45.99 -, DöV 2000, 508 und Urteil vom 28. Oktober 1998 - 8 C 30/96 - NVwZ 1999, 1116.Rn. 39 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1999 - 11 B 45/99 -, NVwZ-RR 2000, 316.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2010 - 9 A 3055/08
Voraussetzungen der Reduzierung einer Abwasserabgabe wegen hoher Zuflüsse von …
Rn. 32 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1999 - 11 B 45/99 -, NVwZ-RR 2000, 316. - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2003 - 9 A 1299/96
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Gebührenbescheids gegenüber eines Betreibers …
Rn. 45 Vgl. schon: OVG NRW, Beschluss vom 15. Juni 1999 - 9 A 5803/96 - bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1999 - 11 B 45.99 -, KStZ 2000, 153. - VG Halle, 31.05.2018 - 4 A 527/16
Abwasserabgabe; Heraberklärung; behördliche Überwachung; Überschreitung des …
- BVerwG, 20.02.2002 - 9 B 88.01
Anforderungen an die Zulassung einer Revision - Die Frage nach sachgerechter …
Wie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt ist, wird hierdurch die Maßgeblichkeit der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik für eine Abgabesatzermäßigung nicht infrage gestellt (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 11 B 45.99 - Buchholz 401.64 § 9 AbwAG Nr. 6, m.w.N.). - BVerwG, 20.02.2002 - 9 B 87.01
Anforderungen an die Zulassung einer Revision - Die Frage nach sachgerechter …
Wie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt ist, wird hierdurch die Maßgeblichkeit der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik für eine Abgabesatzermäßigung nicht infrage gestellt (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 11 B 45.99 - Buchholz 401.64 § 9 AbwAG Nr. 6, m.w.N.). - VG Magdeburg, 08.06.2011 - 9 A 307/08
Ermäßigung einer Abwasserabgabe
Die Reduzierung setzt danach voraus, dass der Bescheid oder die Erklärung dem Stand der Technik, vgl. § 7 a Abs. 5 WHG, entspricht (vgl. BVerwG, B. v. 22.12.1999, 11 B 45.99 zu § 9 Abs. 5 in der ab 01.01.1991; OVG NRW, U. v. 20.01.2010, 9 A 3055/08, zu § 9 Abs. 5 AbwAG in der ab 01.01.2002 gültigen Fassung, die der hier anzuwendenden entspricht;… OVG NRW, B. v. 09.01.2008, 9 A 209/05, Rn. 12 zu derselben Fassung des AbwAG, wie in der Entscheidung vom 20.01.2010;… Köhler/Meyer, AbwAG, 2. Aufl., 2006, § 9, Rn. 41). - OVG Rheinland-Pfalz, 28.03.2002 - 12 A 11616/01 Zwar verhält es sich so, dass das eigentliche Tatbestandsmerkmal, an welches § 9 Abs. 5 Satz 1 AbwAG die Abgabenermäßigung knüpft, die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik ist (BVerwG, NVwZ-RR 2000, 316 f.).
- VG Münster, 10.10.2008 - 7 K 571/07
Rechtmäßigkeit einer Nacherhebung von Abwasserabgaben gegenüber dem Betreiber …
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Rechtsprechung
| LSG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2000 - L 11 B 45/99 KA |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Vertragsarztrecht
- rechtsportal.de
Streitwert im Verfahren der vertragsärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Festsetzung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit durch das Sozialgericht; Bemessen des Gegenstandswertes auch im sozialgerichtlichen Verfahren nach der sich aus dem Antrag des Klägers ergebenden Bedeutung der Sache; Bemessen des Gegenstandswertes regelmäßig ...
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 14.04.1999 - S 2 KA 199/98
- SG Düsseldorf, 07.06.1999 - S 2 KA 199/98
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2000 - L 11 B 45/99 KA
Papierfundstellen
- NZS 2000, 523 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BSG, 19.02.1996 - 6 RKa 40/93
Festsetzung des Gegenstandswertes im Sozialgerichtsprozeß
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2000 - L 11 B 45/99
Die Bedeutung der Sache für den Kläger entspricht dabei in der Regel seinem wirtschaftlichen Interesse an der erstrebten Entscheidung und ihren Auswirkungen (BSG vom 19.02.1996 - 6 RKa 40/93 - Senatsbeschluß vom 21.02.1997 - L 11 SKa 48/96).Mit Beschluss vom 19.02.1996 - 6 RKa 40/93 - hat das Bundessozialgericht entschieden, daß für einen Beigeladenen ein niedrigerer oder jedenfalls anderer Gegenstandswert als für die Hauptbeteiligten in Betracht kommt, wenn der Rechtsstreit für den Beigeladenen eine erheblich geringere wirtschaftliche Bedeutung hat.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1997 - L 11 SKa 48/96
Gegenstandswert; Anfechtung; Datenträgeraustausch; Vermögensrechtliche; …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2000 - L 11 B 45/99
Die Bedeutung der Sache für den Kläger entspricht dabei in der Regel seinem wirtschaftlichen Interesse an der erstrebten Entscheidung und ihren Auswirkungen (BSG vom 19.02.1996 - 6 RKa 40/93 - Senatsbeschluß vom 21.02.1997 - L 11 SKa 48/96).Ergibt sich dabei, daß das aus dem Klagevorbringen abzuleitende wirtschaftliche Interesse über das allein durch den formalen Bescheidungsantrag bestimmte wirtschaftliche Interesse hinausgeht, ist das Klagevorbringen maßgeblich (Senatsbeschluß vom 21.02.1997 - L 11 SKa 48/96 -).
- BSG, 25.11.1992 - 1 RR 1/91
Gegenstandswert - Betriebskrankenkasse - Beiladung - Genehmigung - Errichtung - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2000 - L 11 B 45/99
Das Bundessozialgericht hat dies dahin formuliert, daß das hinter Klageantrag und -vorbringen stehende wirtschaftliche Interesse als Auslegungs- und Korrekturprinz zur Ermittlung der "Bedeutung der Sache" heranzuziehen ist, um Mangels sonstiger Anhaltspunkte den wirtschaftlichen Belangen der Parteien angemessen Rechnung zu tragen (Beschluss vom 25.11.1992 - 1 RR 1/91 - NZS 1993, 228, 229).
- BSG, 14.11.1977 - 6 BKa 7/76
Kassenarztrecht - Gebühren der Rechtsanwälte - Nichtzulassungsbeschwerde - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2000 - L 11 B 45/99
Deswegen ist auch im sozialgerichtlichen Verfahren der Gegenstandswert nach der sich aus dem Antrag des Klägers ergebenden Bedeutung der Sache zu bemessen (BSG SozR 1930 § 8 Nr. 2; BSG vom 25.11.1992 - 1 RR 1/98 -). - BSG, 21.01.1983 - 2 RU 60/81
Feststehender Gegenstandswert - Festsetzung eines Geldbetrags
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2000 - L 11 B 45/99
Rn. 24 Seit dem 01.07.1994 kommt es auf die Frage, ob ein Gegenstandswert nicht unter 300,-- DM festgesetzt werden kann, nicht mehr an (siehe dazu LSG NRW vom 09.11.1983 - L 11 Ka 60/82 - in Abweichung von BSG vom 21.01.1983 - 2 RU 60/81 - Breithaupt 1983, 466 f). - LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.1994 - L 5 S 15/93
Rechtsanwalt; Untätigkeitsklage; Wertfestsetzung; Rechtsanwaltsgebühren; …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2000 - L 11 B 45/99
Maßgeblich und zu bewerten sind demnach in objektiver Beurteilung die rechtliche Tragweite der Entscheidung und die Auswirkungen, die ein Obsiegen für die wirtschaftliche oder sonstige Lage des Klägers hat (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.05.1994 - L 5 S 15/93 - in Breithaupt 1995, 155 m.w.N.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.1995 - L 11 SKa 52/95
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2000 - L 11 B 45/99
Rn. 12 Wird um die Höhe des vertragsärztlichen Honorars gestritten, so bemißt sich der Gegenstandswert ausgehend von diesen Grundsätzen regelmäßig nach dem Differenzbetrag zwischen dem zugestandenen und dem vom Kläger im Rechtsstreit beanspruchten oder bestrittenen Honorar (Senatsbeschluß vom 19.09.1995 - L 11 SKa 52/95 -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.1983 - L 11 Ka 60/82
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2000 - L 11 B 45/99
Rn. 24 Seit dem 01.07.1994 kommt es auf die Frage, ob ein Gegenstandswert nicht unter 300,-- DM festgesetzt werden kann, nicht mehr an (siehe dazu LSG NRW vom 09.11.1983 - L 11 Ka 60/82 - in Abweichung von BSG vom 21.01.1983 - 2 RU 60/81 - Breithaupt 1983, 466 f).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2002 - L 10 B 5/02 Ungeachtet des Bescheidungsantrags geht dies auch im Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung in der Regel dahin, die belastende Entscheidung des Prüfgremiums, die entweder auf einen konkreten Betrag lautet, oder aber jedenfalls bestimmbar ist, zu beseitigen ( LSG NRW vom 06.01.2000 - L 11 B 45/99 KA - Bayer. LSG MedR 2000, 104).
Maßgebend ist vielmehr allein die sich aus dem Antrag - ggf. unter Einbeziehung des Vorbringens - für den Kläger ergebende Bedeutung der Sache (…BSG SozR 3 - 1930 § 8 Nr. 1; LSG NRW vom 06.01.2000 - L 11 B 45/99 KA - ).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2006 - L 10 B 1/06
Bestimmung des Streitwerts in Verfahre der Wirtschaftlichkeitsprüfung
Dieses wird in der Regel dahin gehen, die belastende Entscheidung des Prüfgremiums zu beseitigen (LSG NRW vom 06.01.2000 - L 11 B 45/99 KA - LSG Bayern MedR 2000, 104).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 22.11.1999 - 11 B 45.99 |
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 12.09.1996 - 8 K 11804/94
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.1999 - 9 A 5803/96
- BVerwG, 22.11.1999 - 11 B 45.99
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