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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.12.1992 - 11 B 46.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,8011
BVerwG, 16.12.1992 - 11 B 46.92 (https://dejure.org/1992,8011)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.1992 - 11 B 46.92 (https://dejure.org/1992,8011)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 1992 - 11 B 46.92 (https://dejure.org/1992,8011)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • ArgeLandentwicklung

    Flächenstillegung; Interesse der Teilnehmer; Landeskultur; Stillegung

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

  • ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)

    Stillegung/Interesse der Teilnehmer; Landeskultur/Flächenstillegung; Flächenstillegung/Interesse der Teilnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.03.1974 - V B 14.72

    Anfechtung eines eine Flurbereinigung anordnenden Beschlusses - Maßgeblicher …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1992 - 11 B 46.92
    Ist dieses - objektive - Interesse für die Beteiligten als gegeben anzusehen, ist die Anordnung der Flurbereinigung zulässig, weil die Maßnahme sich als im wohlverstandenen, auf sachlichen Erwägungen beruhenden Interesse der Beteiligten liegend und damit als sachgerecht erweist (vgl. BVerwGE 8, 197 [BVerwG 03.03.1959 - I C 142/56]; 29, 257 ; 45, 112 ; Beschlüsse vom 30. Juli 1987 - BVerwG 5 B 62.87 - und vom 9. März 1990 - BVerwG 5 B 78.89 - ).
  • BVerwG, 29.03.1968 - IV C 104.65

    Bereinigungsbedürftigkeit eines in eine Flurbereinigung einbezogenen Gebiets - …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1992 - 11 B 46.92
    Ist dieses - objektive - Interesse für die Beteiligten als gegeben anzusehen, ist die Anordnung der Flurbereinigung zulässig, weil die Maßnahme sich als im wohlverstandenen, auf sachlichen Erwägungen beruhenden Interesse der Beteiligten liegend und damit als sachgerecht erweist (vgl. BVerwGE 8, 197 [BVerwG 03.03.1959 - I C 142/56]; 29, 257 ; 45, 112 ; Beschlüsse vom 30. Juli 1987 - BVerwG 5 B 62.87 - und vom 9. März 1990 - BVerwG 5 B 78.89 - ).
  • BVerwG, 03.03.1959 - I C 142.56

    Interesse/Interesse, wohlverstandenes; Interesse/Interesse, persönliches; …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1992 - 11 B 46.92
    Ist dieses - objektive - Interesse für die Beteiligten als gegeben anzusehen, ist die Anordnung der Flurbereinigung zulässig, weil die Maßnahme sich als im wohlverstandenen, auf sachlichen Erwägungen beruhenden Interesse der Beteiligten liegend und damit als sachgerecht erweist (vgl. BVerwGE 8, 197 [BVerwG 03.03.1959 - I C 142/56]; 29, 257 ; 45, 112 ; Beschlüsse vom 30. Juli 1987 - BVerwG 5 B 62.87 - und vom 9. März 1990 - BVerwG 5 B 78.89 - ).
  • BVerwG, 09.03.1990 - 5 B 78.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1992 - 11 B 46.92
    Ist dieses - objektive - Interesse für die Beteiligten als gegeben anzusehen, ist die Anordnung der Flurbereinigung zulässig, weil die Maßnahme sich als im wohlverstandenen, auf sachlichen Erwägungen beruhenden Interesse der Beteiligten liegend und damit als sachgerecht erweist (vgl. BVerwGE 8, 197 [BVerwG 03.03.1959 - I C 142/56]; 29, 257 ; 45, 112 ; Beschlüsse vom 30. Juli 1987 - BVerwG 5 B 62.87 - und vom 9. März 1990 - BVerwG 5 B 78.89 - ).
  • BVerwG, 30.07.1987 - 5 B 62.87

    Hinweise in einem Flurbereinigungsplan auf die dörfliche Struktur des …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1992 - 11 B 46.92
    Ist dieses - objektive - Interesse für die Beteiligten als gegeben anzusehen, ist die Anordnung der Flurbereinigung zulässig, weil die Maßnahme sich als im wohlverstandenen, auf sachlichen Erwägungen beruhenden Interesse der Beteiligten liegend und damit als sachgerecht erweist (vgl. BVerwGE 8, 197 [BVerwG 03.03.1959 - I C 142/56]; 29, 257 ; 45, 112 ; Beschlüsse vom 30. Juli 1987 - BVerwG 5 B 62.87 - und vom 9. März 1990 - BVerwG 5 B 78.89 - ).
  • OVG Thüringen, 17.01.2002 - 7 F 944/00

    Agrarordnung, Flurbereinigung; Agrarordnung, Flurbereinigung; …

    Das Interesse der Beteiligten ist nicht gleichbedeutend mit ihrer Zustimmung; es kann selbst dann gegeben sein, wenn die überwiegende Anzahl der Grundeigentümer, gemessen an der Fläche des in Aussicht genommenen Verfahrensgebietes, der Einleitung der Flurbereinigung widerspricht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29. März 1968 - IV C 104.65 - a. a. O.; BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 1992 - 11 B 46.92 -, Agrarrecht 1993, 321; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7. März 1994 - 7 S 1429/93 - zitiert nach JURIS).

    Entscheidend ist, ob das objektive Interesse der Teilnehmer an den geplanten Maßnahmen die überwiegende Fläche des Verfahrensgebietes betrifft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 1992 - 11 B 46.92 - Agrarrecht 1993, 321); dies ist hier, soweit es um die Verbesserung der Agrarstruktur und die Beseitigung landeskultureller Schäden geht, der Fall.

  • OVG Niedersachsen, 12.09.2018 - 15 KF 17/17

    Amtshilfe; Arrondierung; Aufwertung; Begründungspflicht; Bekanntmachungsmangel; …

    Ist dieses - objektive - Interesse für die Beteiligten als gegeben anzusehen, ist die Anordnung der Flurbereinigung zulässig, weil die Maßnahme sich als im wohlverstandenen, auf sachlichen Erwägungen beruhenden Interesse der Beteiligten liegend und damit als sachgerecht erweist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16.12.1992 - 11 B 46.92 - AgrarR 1993, 321 = juris Rn. 3 m. w. N.;… vom 26.3.1974, a. a. O., Rn. 6;… Senatsurteil vom 25.9.2017, a. a. O.).
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2019 - 15 KF 45/17

    Wertgleiche Abfindung; Abwicklungsplan; Agrarstrukturverbesserung; Arrondierung; …

    Ist dieses - objektive - Interesse für die Beteiligten als gegeben anzusehen, ist die Anordnung der Flurbereinigung zulässig, weil sich die Maßnahme als im wohlverstandenen, auf sachlichen Erwägungen beruhenden Interesse der Beteiligten liegend und damit als sachgerecht erweist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16.12.1992 - 11 B 46.92 - AgrarR 1993, 321 = juris Rn. 3 m. w. N.;… vom 26.3.1974, a. a. O., Rn. 6;… Senatsurteil vom 12.9.2018, a. a. O., Rn. 77 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 29.05.2019 - 15 KF 10/18

    Agrarstrukturverbesserung; Auslegung; Einleitungsbeschluss; Flurbereinigung, …

    Ist dieses - objektive - Interesse für die Beteiligten als gegeben anzusehen, ist die Anordnung der Flurbereinigung zulässig, weil sich die Maßnahme als im wohlverstandenen, auf sachlichen Erwägungen beruhenden Interesse der Beteiligten liegend und damit als sachgerecht erweist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16.12.1992 - 11 B 46.92 - AgrarR 1993, 321 = juris Rn. 3 m. w. N.;… vom 26.3.1974, a. a. O., Rn. 6;… Senatsurteile vom 26.2.2019, a. a. O., Rn. 89;… vom 12.9.2018, a. a. O., Rn. 77 m. w. N.).
  • BVerwG, 27.06.1996 - 11 B 46.96

    Revisionsgerichtliche Überprüfung einer sachgerechten Anordnung zur …

    Ist dies der Fall, so liegt die Anordnung der Flurbereinigung im wohlverstandenen Interesse der Beteiligten und ist sachgerecht (vgl. Beschluß vom 16. Dezember 1992 - BVerwG 11 B 46.92 - mit weiteren Nachweisen).
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