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Weitere Entscheidung unten: VG Schleswig, 18.10.1993

Rechtsprechung
   BVerwG, 17.05.1993 - 11 B 50.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2694
BVerwG, 17.05.1993 - 11 B 50.93 (https://dejure.org/1993,2694)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.1993 - 11 B 50.93 (https://dejure.org/1993,2694)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 1993 - 11 B 50.93 (https://dejure.org/1993,2694)
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.07.1986 - 7 B 234.85

    Fahrtenbuchauflage - Zulässigkeit - Einmaliger Verkehrsverstoß - Rotlichtverstoß

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1993 - 11 B 50.93
    Was die zweite Voraussetzung des § 31 a Satz 1 StVZO angeht, so ist die Feststellung des Fahrzeugführers nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unmöglich, wenn die Behörde nach den Umständen des Einzelfalls nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln; lehnt der Fahrzeughalter erkennbar die Mitwirkung an diesen Ermittlungen ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (vgl. Urteil vom 17. Dezember 1982 - BVerwG 7 C 3.80 - sowie Beschlüsse vom 17. Juli 1986 - BVerwG 7 B 234.85 - und vom 21. Oktober 1987 - BVerwG 7 B 162.87 - ).

    Das Verwaltungsgericht hat sich dafür u.a. auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Beschluß vom 17. Juli 1986 a.a.O.) berufen.

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung - …

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1993 - 11 B 50.93
    Was die zweite Voraussetzung des § 31 a Satz 1 StVZO angeht, so ist die Feststellung des Fahrzeugführers nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unmöglich, wenn die Behörde nach den Umständen des Einzelfalls nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln; lehnt der Fahrzeughalter erkennbar die Mitwirkung an diesen Ermittlungen ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (vgl. Urteil vom 17. Dezember 1982 - BVerwG 7 C 3.80 - sowie Beschlüsse vom 17. Juli 1986 - BVerwG 7 B 234.85 - und vom 21. Oktober 1987 - BVerwG 7 B 162.87 - ).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen …

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1993 - 11 B 50.93
    Dieser Grundsatz verlangt nämlich nicht, daß sich das Gericht in seiner Entscheidung mit jedem Argument der Beteiligten ausdrücklich auseinandersetzt (vgl. z.B. BVerfGE 65, 293 [BVerfG 22.11.1983 - 2 BvR 399/81] ).
  • BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 162.87

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs - Unmöglichkeit …

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1993 - 11 B 50.93
    Was die zweite Voraussetzung des § 31 a Satz 1 StVZO angeht, so ist die Feststellung des Fahrzeugführers nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unmöglich, wenn die Behörde nach den Umständen des Einzelfalls nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln; lehnt der Fahrzeughalter erkennbar die Mitwirkung an diesen Ermittlungen ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (vgl. Urteil vom 17. Dezember 1982 - BVerwG 7 C 3.80 - sowie Beschlüsse vom 17. Juli 1986 - BVerwG 7 B 234.85 - und vom 21. Oktober 1987 - BVerwG 7 B 162.87 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.1991 - 10 S 938/91

    Zur Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage wegen Überschreitung der …

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1993 - 11 B 50.93
    Sie trägt dazu vor, die Vorinstanzen seien nicht auf die vom Kläger angeführten Urteile des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 11. April 1988 (NWVBl. 1989, 27) und des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 18. Juni 1991 (NJW 1992, 132) eingegangen; nach beiden Urteilen sei bei einem erstmaligen Rotlichtverstoß ohne konkrete Verkehrsgefährdung eine mehr als sechsmonatige Fahrtenbuchauflage nicht gerechtfertigt.
  • KG, 16.03.1992 - 3 Ws (B) 40/91
    Auszug aus BVerwG, 17.05.1993 - 11 B 50.93
    Hierzu hat das Berufungsgericht im Einklang mit der Rechtsprechung des Kammergerichts die Ansicht vertreten, das Eichgesetz (in der Fassung vom 22. Februar 1985, BGBl. I S. 410) stelle kein Verbot der Verwertung solcher Fotos auf; die Eichpflicht (§ 2 Abs. 2 des Gesetzes) garantiere eine besondere qualitative Sicherheit der Messung, so daß bei nicht geeichten Überwachungsanlagen Qualitätsbedenken bestehen könnten, die im allgemeinen durch einen Sicherheitszuschlag oder -abschlag ausgeglichen würden (Kammergericht, Beschluß vom 16. März 1992 - 2 Ss 30/91 - 3 Ws 40/91 - S. 8).
  • BVerwG, 01.03.1994 - 11 B 130.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anordnung zur Führung eines …

    Lehnt dieser - wie hier - durch seinen Bevollmächtigten unter ausdrücklichem Hinweis auf sein "Schweigerecht" pauschal jede Mitwirkung an der weiteren Aufklärung ab, so ist es der Behörde - wenn der Fahrer eines Kraftfahrzeuges zu einer bestimmten Zeit nicht feststeht - regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, aber kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen nach dem Fahrzeugführer zu betreiben (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 17. Dezember 1982 - BVerwG 7 C 3.80 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 12; zuletzt Beschluß vom 17. Mai 1993 - BVerwG 11 B 50.93 -, jeweils m.w.N.).
  • VG Trier, 23.02.2015 - 1 L 349/15

    Anforderungen an Geschwindigkeitsmessungen bei Auferlegung eines Fahrtenbuchs; …

    Dies gilt unabhängig von den Gründen, warum der Fahrzeughalter zu einer Mitwirkung nicht gewillt ist und unbeschadet dessen, ob dieser zu einer Mitwirkung auch verpflichtet ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 1993 - 11 B 50.93 -, juris).
  • VGH Bayern, 07.01.2019 - 11 CS 18.1373

    Zumutbare Ermittlungsbemühungen bei Vorhandensein eines Fahrtenschreibers

    Dies ist dann der Fall, wenn die zuständige Behörde nicht in der Lage war, den Täter einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (…BVerwG, B.v. 9.12.1993 - 11 B 113.93 - juris Rn. 4; B.v. 17.5.1993 - 11 B 50.93 - ZfSch 1994, 70 = juris Rn. 5 m.w.N.).
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   VG Schleswig, 18.10.1993 - 11 B 50/93   

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VG Schleswig, 18.10.1993 - 11 B 50/93 (https://dejure.org/1993,40771)
VG Schleswig, Entscheidung vom 18.10.1993 - 11 B 50/93 (https://dejure.org/1993,40771)
VG Schleswig, Entscheidung vom 18. Oktober 1993 - 11 B 50/93 (https://dejure.org/1993,40771)
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