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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.05.2000 - 11 B 50.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12190
BVerwG, 16.05.2000 - 11 B 50.99 (https://dejure.org/2000,12190)
BVerwG, Entscheidung vom 16.05.2000 - 11 B 50.99 (https://dejure.org/2000,12190)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Mai 2000 - 11 B 50.99 (https://dejure.org/2000,12190)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Berücksichtigung eines Aussiedlungsvorhabens in einem Flurbereinigungsverfahren - Anspruch auf Abfindung in einer bestimmten Lage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2000 - 11 B 50.99
    Dies wäre nur der Fall, wenn für die Entscheidung des Flurbereinigungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung …

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2000 - 11 B 50.99
    Daß die Kläger diese Sachverhaltswürdigung für falsch halten, begründet noch keinen Verfahrensmangel (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266).
  • BVerwG, 19.05.1981 - 5 CB 13.80

    Berücksichtigung der künftigen Existenzsicherung und der …

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2000 - 11 B 50.99
    Diese Rechtsprechung trägt den von den Klägern ins Feld geführten ökonomischen Belangen der Landwirte durchaus Rechnung, macht allerdings die Berücksichtigung künftiger Verhältnisse davon abhängig, daß es sich um konkrete Möglichkeiten handelt, deren Verwirklichung bei Wirksamwerden des Flurbereinigungsplans bereits voraussehbar und nicht nur theoretisch möglich ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. Mai 1981 - BVerwG 5 CB 13.80 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 39).
  • BVerwG, 26.01.1970 - IV B 238.68

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Berücksichtigung künftiger …

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2000 - 11 B 50.99
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist seit langem geklärt, daß kein Teilnehmer eines Flurbereinigungsverfahrens Anspruch darauf hat, in bestimmten Lagen, z.B. im Bereich seiner Einlagegrundstücke, abgefunden zu werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. August 1958 - BVerwG I CB 43.58 - Buchholz 424.00 §§ 48 ff. RUO Nr. 10 und vom 4. Dezember 1973 - BVerwG V B 27.72 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 24) und daß bei der Landabfindung eines Teilnehmers ein Aussiedlungsvorhaben nur berücksichtigt werden kann, wenn ein künftiger Standort für das neue Gehöft feststeht und die Finanzierung sichergestellt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1960 - BVerwG I C 51.58 - Buchholz 424.00 §§ 48 ff. RUO Nr. 14 und Beschluß vom 26. Januar 1970 - BVerwG IV B 238.68 - RzF 44 I 107 ff.).
  • BVerwG, 04.12.1973 - V B 27.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf gutgeformte …

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2000 - 11 B 50.99
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist seit langem geklärt, daß kein Teilnehmer eines Flurbereinigungsverfahrens Anspruch darauf hat, in bestimmten Lagen, z.B. im Bereich seiner Einlagegrundstücke, abgefunden zu werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. August 1958 - BVerwG I CB 43.58 - Buchholz 424.00 §§ 48 ff. RUO Nr. 10 und vom 4. Dezember 1973 - BVerwG V B 27.72 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 24) und daß bei der Landabfindung eines Teilnehmers ein Aussiedlungsvorhaben nur berücksichtigt werden kann, wenn ein künftiger Standort für das neue Gehöft feststeht und die Finanzierung sichergestellt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1960 - BVerwG I C 51.58 - Buchholz 424.00 §§ 48 ff. RUO Nr. 14 und Beschluß vom 26. Januar 1970 - BVerwG IV B 238.68 - RzF 44 I 107 ff.).
  • BVerwG, 28.01.1960 - I C 51.58

    Standort für Aussiedlung; Aussiedlung/Berücksichtigung bei der Abfindung

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2000 - 11 B 50.99
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist seit langem geklärt, daß kein Teilnehmer eines Flurbereinigungsverfahrens Anspruch darauf hat, in bestimmten Lagen, z.B. im Bereich seiner Einlagegrundstücke, abgefunden zu werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. August 1958 - BVerwG I CB 43.58 - Buchholz 424.00 §§ 48 ff. RUO Nr. 10 und vom 4. Dezember 1973 - BVerwG V B 27.72 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 24) und daß bei der Landabfindung eines Teilnehmers ein Aussiedlungsvorhaben nur berücksichtigt werden kann, wenn ein künftiger Standort für das neue Gehöft feststeht und die Finanzierung sichergestellt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1960 - BVerwG I C 51.58 - Buchholz 424.00 §§ 48 ff. RUO Nr. 14 und Beschluß vom 26. Januar 1970 - BVerwG IV B 238.68 - RzF 44 I 107 ff.).
  • BVerwG, 20.08.1958 - I CB 43.58
    Auszug aus BVerwG, 16.05.2000 - 11 B 50.99
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist seit langem geklärt, daß kein Teilnehmer eines Flurbereinigungsverfahrens Anspruch darauf hat, in bestimmten Lagen, z.B. im Bereich seiner Einlagegrundstücke, abgefunden zu werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. August 1958 - BVerwG I CB 43.58 - Buchholz 424.00 §§ 48 ff. RUO Nr. 10 und vom 4. Dezember 1973 - BVerwG V B 27.72 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 24) und daß bei der Landabfindung eines Teilnehmers ein Aussiedlungsvorhaben nur berücksichtigt werden kann, wenn ein künftiger Standort für das neue Gehöft feststeht und die Finanzierung sichergestellt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1960 - BVerwG I C 51.58 - Buchholz 424.00 §§ 48 ff. RUO Nr. 14 und Beschluß vom 26. Januar 1970 - BVerwG IV B 238.68 - RzF 44 I 107 ff.).
  • BVerwG, 23.08.2006 - 10 C 4.05

    Flurbereinigungsplan; Abfindung; Landabfindung; Gestaltung der Abfindung; Gebot …

    Den Erfordernissen hinreichender Konkretisierung und Verfestigung genügt eine Aussiedlungsabsicht nur, wenn der Standort für das neue Gehöft genügend bestimmt und die Festlegung und Sicherstellung der Finanzierung klargestellt ist (…Beschlüsse vom 6. November 1987 a.a.O. und vom 16. Mai 2000 - BVerwG 11 B 50.99 - juris Rn. 6, jeweils unter Hinweis auf das Urteil vom 28. Januar 1960 - BVerwG 1 C 51.58 - Buchholz 424.00 §§ 48 ff. RUO Nr. 14 S. 21).
  • VGH Bayern, 29.07.2008 - 13 A 07.1229

    Flurbereinigungsplan; Abwägungskontrolle Wertgleichheit der Abfindung; …

    Bei Aussiedlungsvorhaben oder - wie hier - der Erweiterung eines bereits ausgesiedelten (Teil-)Betriebs (Ferkelzucht) ist den Erfordernissen hinreichender Konkretisierung und Verfestigung nur genügt, wenn der Standort der (neu hinzukommenden) baulichen Anlagen genügend bestimmt und die Festlegung und Sicherstellung der Finanzierung klargestellt ist (…BVerwG vom 6.11.1987 a.a.O.; vom 16.5.2000 BVerwG 11 B 50.99).
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