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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.08.1996 - 11 B 51.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,14238
BVerwG, 07.08.1996 - 11 B 51.96 (https://dejure.org/1996,14238)
BVerwG, Entscheidung vom 07.08.1996 - 11 B 51.96 (https://dejure.org/1996,14238)
BVerwG, Entscheidung vom 07. August 1996 - 11 B 51.96 (https://dejure.org/1996,14238)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtswidrigkeit eines Bodenordnungsverfahrens wegen der rechtsunwirksamen Verleihung eines Nutzungsrechts durch eine LPG (Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 10.05.1991 - 2 B 50.91

    Grundsätzliche Rechtsbedeutung von auslaufendem oder ausgelaufenem Recht …

    Auszug aus BVerwG, 07.08.1996 - 11 B 51.96
    Rechtsfragen, die sich auf nicht mehr geltendes (revisibles) Recht beziehen, haben aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung, weil ihre Beantwortung nicht für die Zukunft richtungweisend sein kann (vgl. z.B. Beschluß vom 10. Mai 1991 - BVerwG 2 B 50.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 297).
  • BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98

    Zulassung der Revision; grundsätzliche Bedeutung; Zusammenführung von Boden- und …

    Fragen, die die Anwendung des LPG-Gesetzes 1959 unter Berücksichtigung der Rechtspraxis der Deutschen Demokratischen Republik betreffen, rechtfertigen regelmäßig nicht die Zulassung der Revision (im Anschluß an die Beschlüsse vom 7. August 1996 - BVerwG 11 B 51.96 - und vom 5. Juni 1998 - BVerwG 11 B 45.97 - RdL 1998, 234).

    Für Auslegungsfragen, die sich in Anwendung der LPG-Gesetze ergeben, gelten diese Grundsätze nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats ebenfalls (vgl. Beschlüsse vom 7. August 1996 - BVerwG 11 B 51.96 - und vom 5. Juni 1998 - BVerwG 11 B 45.97 - RdL 1998, 234).

  • BVerwG, 05.06.1998 - 11 B 45.97

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision; Grundsatzrüge; auslaufendes Recht; …

    Der beschließende Senat geht davon aus, daß dies auch für Rechtsfragen gilt, die sich aus dem Übergangsstadium der Wiedervereinigung ergeben, wenn sie nur noch einen überschaubaren Personenkreis betreffen und sich in absehbarer Zeit nicht mehr stellen werden (vgl. Beschluß vom 5. Dezember 1995 - BVerwG 11 B 87.95 - Buchholz 442.041 § 7 PostG Nr. 2 m.w.N.; speziell zu den LPG-Gesetzen vgl. Beschluß vom 7. August 1996 - BVerwG 11 B 51.96 -).
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