Rechtsprechung
| BVerwG, 27.10.1992 - 11 B 52.92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rückzahlungsbescheid - Rückzahlung eines Ausbildungsförderungs-Darlehens - Verwaltungsakt mit Dauerwirkung - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 24.07.1991 - 21 K 3577/90
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.1992 - 16 A 3191/91
- BVerwG, 27.10.1992 - 11 B 52.92
Papierfundstellen
- NZS 1993, 183
- FamRZ 1993, 865
- DVBl 1993, 781
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 26.84
Bafög - Ausbildungsförderung - Bescheidänderung - Rückforderung - Begründung
Auszug aus BVerwG, 27.10.1992 - 11 B 52.92
Ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung - auch im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X - liegt vor, wenn sich der Verwaltungsakt nicht in einem einmaligen Ge- oder Verbot oder in einer einmaligen Gestaltung der Rechtslage erschöpft, sondern ein auf Dauer berechnetes und in seinem Bestand vom Verwaltungsakt abhängiges Rechtsverhältnis begründet oder inhaltlich verändert (BVerwGE 78, 101 [BVerwG 17.09.1987 - 5 C 26/84] und BSGE 56, 165 unter Hinweis auf BT-Drucks. 8/2034, Begründung zu § 43 Abs. 3 ). - BSG, 16.02.1984 - 1 RA 15/83
Nichtleistungsbescheid - Dauerwirkung eines Verwaltungsaktes - Vormerkung einer …
Auszug aus BVerwG, 27.10.1992 - 11 B 52.92
Ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung - auch im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X - liegt vor, wenn sich der Verwaltungsakt nicht in einem einmaligen Ge- oder Verbot oder in einer einmaligen Gestaltung der Rechtslage erschöpft, sondern ein auf Dauer berechnetes und in seinem Bestand vom Verwaltungsakt abhängiges Rechtsverhältnis begründet oder inhaltlich verändert (BVerwGE 78, 101 [BVerwG 17.09.1987 - 5 C 26/84] und BSGE 56, 165 unter Hinweis auf BT-Drucks. 8/2034, Begründung zu § 43 Abs. 3 ).
- VGH Bayern, 22.11.2006 - 8 BV 05.1918
Sondernutzungsgebühren (Luftsteuer) für Balkone rechtswidrig
Denn insoweit liegt ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung vor (vgl. zum Ganzen BVerwG vom 27.10.1992 DVBl 1993, 781;… Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl. 2005, RdNr. 43 ff. zu § 113 m.w.N.). - SG Karlsruhe, 28.05.2009 - S 1 SO 2233/08
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Verwaltungsakt mit Dauerwirkung - stationäre …
Denn ein solcher Verwaltungsakt liegt immer dann vor, wenn sich der Verwaltungsakt nicht in einem einmaligen Ge- oder Verbot oder in einer einmaligen Gestaltung der Sach- und Rechtslage erschöpft, sondern ein auf Dauer berechnetes oder in seinem Bestand von einem Verwaltungsakt abhängiges Rechtsverhältnis begründet oder inhaltlich verändert, z. B. ein Verwaltungsakt, der den andauernden, regelmäßigen Bezug von Sozialleistungen zum Gegenstand oder zur Folge hat (…vgl. BT-Druck. 8/2034, S. 34 sowie BVerwGE 78, 101, 111; BVerwG, NZS 1993, 183 und u.a. BSGE 74, 287 sowie 95, 57). - VG Würzburg, 01.02.2024 - W 3 K 20.1847
Wohngeld, Aufhebung von Bewilligungsbescheiden, Erstattung zu Unrecht erbrachter …
Sie erschöpfen sich in einer einmaligen Gestaltung der Rechtslage, indem sie der Klägerin Wohngeldleistungen wieder entziehen (anders für einen Rückzahlungsbescheid, der dem Adressaten aufgibt, von einem bestimmten Zeitpunkt an ein Ausbildungsförderungsdarlehen in vierteljährlichen Raten bestimmter Höhe zurückzuzahlen, BVerwG, B.v. 27.10.1992 - 11 B 52.92 - NZS 1993, 183).
- OVG Niedersachsen, 23.11.1994 - 9 L 2037/94
Kindergarten: Elternbeiträge - soziale Staffelung; Elternbeitrag; Kindergarten; …
Der Gebührenbescheid in der Fassung der Bescheide vom 9. Februar 1993 und des Widerspruchsbescheides vom 7. Dezember 1992, mit dem wiederkehrende Leistungen in Gestalt von Kindergartengebühren geregelt worden sind, ist als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung zu beurteilen (vgl. zu diesem Begriff BVerwG, Beschl. v. 27. Oktober 1992 - BVerwG 11 B 52.92 -, Buchholz 436.36 § 18 BAföG Nr. 7 unter Hinweis auf BSG, Entsch. v. 26. September 1991 -4 RK 5/91 -, SozR 3-1300 § 48 Nr. 13 (S.191). - VG Frankfurt/Main, 29.05.2026 - 11 K 4285/25
Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei der Erhebung einer Fehlbelegungsabgabe …
Ein klassisches Beispiel für Dauerverwaltungsakte bilden Leistungsbescheide, die auf die Entrichtung periodisch zu erbringender Geldleistungen, beispielsweise monatlicher Zahlungen, gerichtet sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 1992 - 11 B 52/92 -, juris). - VG Köln, 07.12.2020 - 25 K 7585/19 Rn. 25 BVerwG, Beschluss vom 27.10.1992 - 11 B 52.92 -, Juris.
- VG Köln, 05.11.2020 - 26 K 939/20 Rn. 21 OVG NRW, Urteil vom 3. Juli 1992 - 16 A 3191/91 -, juris Rn. 12 ff., bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 1992 - 11 B 52/92 -, juris.
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