Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.1986 - 11 B 56/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Hessen, 24.11.1993 - 8 UE 737/92
Unzulässigkeit des Betreibens eines Waschsalons an Sonn- und Feiertagen
Dies ergibt sich für das Land Nordrhein-Westfalen aus dem Urteil des OVG Münster vom 2. Dezember 1985 (…a.a.O.) und für das Land Rheinland-Pfalz aus dem Beschluß des OVG Koblenz vom 6. Mai 1986 - 11 B 56/86 - (GewArch 1986, 277).In diesem Zusammenhang verweist der Senat auf den Beschluß des OVG Koblenz vom 6. Mai 1986 (a.a.O.), der sich bereits mit dieser Problematik befaßt hat.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.1994 - 4 B 2309/93
Gewerberecht: Betrieb eines vollautomatischen Waschsalons an Sonn- und Feiertagen
Der Senat hat bereits in einem Berufungsverfahren entschieden, daß der Betrieb eines vollautomatischen Waschsalons öffentlich bemerkbare Arbeit darstellt, die geeignet ist, die äußere Ruhe des Tages zu stören und als solche gemäß § 3 Satz 1 FeiertagsG verboten ist (OVG NW, Urteil vom 2.12.1985 - 4 A 1996/84 -, GewArch 1986, 277; ebenso auf gleichlautender landesrechtlicher Grundlage: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 6.5.1986 - 11 B 56/86 -, GewArch 1986, 277).
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