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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.10.1996 - 11 B 58.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2914
BVerwG, 24.10.1996 - 11 B 58.96 (https://dejure.org/1996,2914)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1996 - 11 B 58.96 (https://dejure.org/1996,2914)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1996 - 11 B 58.96 (https://dejure.org/1996,2914)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Widerruf einer Luftfahrererlaubnis wegen fehlender Tauglichkeit - Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Luftverkehrsrecht - Widerruf einer Luftfahrererlaubnis infolge fehlender Tauglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 285
  • NZV 1997, 94
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für …

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1996 - 11 B 58.96
    Es steht außer Zweifel - und ist vom Berufungsgericht (UA S. 11) nicht verkannt worden -, daß diese Richtlinien keine Rechtsnormen sind und die Verwaltungsgerichte nicht binden können; andererseits sind sie - wie etwa die Richtlinien für die Prüfung der körperlichen und geistigen Eignung von Fahrerlaubnisbewerbern und- inhabern (Eignungsrichtlinien) in der Fassung vom 30. Oktober 1989 (VkBl 1989, 786; dazu z.B. Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 - BVerwGE 99, 249 [BVerwG 27.09.1995 - 11 C 34/94]) und wie die Richtlinien über die Tauglichkeit für den Wehrdienst (vgl. § 8 a Abs. 2 WPflG; dazu z.B. Urteil vom 2. Juli 1982 - BVerwG 8 C 101.81 - BVerwGE 66, 75 [BVerwG 02.07.1982 - 8 C 101/81]) - als Niederschlag sachverständiger Erfahrung von Gewicht und insofern auch im Verwaltungsrechtsstreit verwertbar.
  • BVerwG, 02.07.1982 - 8 C 101.81

    Anforderungen an die vorzeitige Entlassung eines Kriegsdienstverweigerers aus dem …

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1996 - 11 B 58.96
    Es steht außer Zweifel - und ist vom Berufungsgericht (UA S. 11) nicht verkannt worden -, daß diese Richtlinien keine Rechtsnormen sind und die Verwaltungsgerichte nicht binden können; andererseits sind sie - wie etwa die Richtlinien für die Prüfung der körperlichen und geistigen Eignung von Fahrerlaubnisbewerbern und- inhabern (Eignungsrichtlinien) in der Fassung vom 30. Oktober 1989 (VkBl 1989, 786; dazu z.B. Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 - BVerwGE 99, 249 [BVerwG 27.09.1995 - 11 C 34/94]) und wie die Richtlinien über die Tauglichkeit für den Wehrdienst (vgl. § 8 a Abs. 2 WPflG; dazu z.B. Urteil vom 2. Juli 1982 - BVerwG 8 C 101.81 - BVerwGE 66, 75 [BVerwG 02.07.1982 - 8 C 101/81]) - als Niederschlag sachverständiger Erfahrung von Gewicht und insofern auch im Verwaltungsrechtsstreit verwertbar.
  • BVerwG, 20.01.1976 - 1 DB 16.75

    Gesundheitsstörung mit Krankheitswert - Dienstunfähigkeit eines Beamten - …

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1996 - 11 B 58.96
    Das Berufungsgericht (UA S. 14) spricht vielmehr zu Recht von "gutachtlichen Äußerungen", die seiner Nachprüfung unterliegen; zutreffend bemerkt es allerdings unter Hinweis auf die Entscheidung BVerwGE 53, 118 [BVerwG 20.01.1976 - I DB 16/75], daß den Stellungnahmen "in der Regel ein erheblicher Beweiswert" zukommt.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.1997 - 8 S 907/97

    Luftfahrerlaubnis: Tauglichkeitsprüfung - gerichtliche Überprüfbarkeit des …

    Die gerichtliche Überprüfung des für den Bewerber negativen Untersuchungsergebnisses der fliegerärztlichen Untersuchungsstelle und/oder des fliegerärztlichen Untersuchungsausschusses hat sich daher nicht darauf zu beschränken, ob diese Stellen von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen sind, ob sie die Grenzen ihrer Einschätzungsprärogative eingehalten haben, ob allgemeine Bewertungsgrundsätze beachtet worden und keine sonstigen sachfremden Erwägungen in das Untersuchungsergebnis eingeflossen sind (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 24.10.1996 - 11 B 58/96 -, NVwZ-RR 1997, 285).

    Den Stellungnahmen der fliegerärztlichen Untersuchungsstelle und des fliegerärztlichen Ausschusses kommt dabei allerdings in der Regel ein erheblicher Beweiswert zu (vgl. BVerwG, Beschluß vom 24.10.1996 - 11 B 58.96 - NVwZ-RR 1997, 285).

    Sie sind andererseits - wie etwa die Richtlinien über die Tauglichkeit für den Wehrdienst oder die Richtlinien für die Prüfung der körperlichen und geistigen Eignung von Fahrerlaubnisbewerbern und -inhabern - als Niederschlag sachverständiger Erfahrung von Gewicht und insofern auch im Verwaltungsrechtsstreit verwertbar (BVerwG, Beschl. v. 24.10.1996, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 22.03.2007 - 12 ME 137/07

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Anordnung des Ruhens eines Luftfahrerscheins …

    Solange der Antragsteller ihr nicht entsprochen hat, sind die Bedenken gegen seine Zuverlässigkeit nicht ausgeräumt und ist der Antragsteller ohne den erforderlichen Nachweis als unzuverlässig anzusehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.10.1996 - 11 B 58.96 -, NVwZ-RR 1997, 285; VG Augsburg, Beschl. v. 11.2.2005 - Au 3 S 05.115 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 09.11.2006 - 12 ME 194/06

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung einer Altersgrenze für flugmedizinische …

    Die entsprechende Mitwirkungspflicht des Bewerbers (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 24.10.1996 - 11 B 58/96 -, NVwZ-RR 1997, 285 f;… Hofmann/Grabherr, Luftverkehrsgesetz, Loseblattsammlung, Stand: Mai 2006, § 4 Rn. 19) ist mithin bereits auf der Ebene des formellen Gesetzes vorgesehen.
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