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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.09.1992 - 11 B 8.92 (Münster)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5328
BVerwG, 10.09.1992 - 11 B 8.92 (Münster) (https://dejure.org/1992,5328)
BVerwG, Entscheidung vom 10.09.1992 - 11 B 8.92 (Münster) (https://dejure.org/1992,5328)
BVerwG, Entscheidung vom 10. September 1992 - 11 B 8.92 (Münster) (https://dejure.org/1992,5328)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 37
  • FamRZ 1993, 614
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 12.06.1987 - 5 C 2.83

    Weitere Ausbildung - Förderungsfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1992 - 11 B 8.92
    Im Urteil vom 12.6.1987 (Buchholz 436.36 § 11 BAföG Nr. 11 = FamRZ 1987, 1089) hat das BVerwG für das genannte Merkmal darauf abgestellt, dass es sich um eine hinsichtlich ihrer Zugangsvoraussetzungen und ihrer Durchführung von der berufsqualifizierend abgeschlossenen ersten Ausbildung völlig unabhängige weitere Ausbildung handele, die zu einem eigenständigen berufsqualifizierenden Abschluss führe.
  • BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 145/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten - …

    "In sich selbstständig" bedeutet, dass das Studium im Unterschied zu einer Vertiefungs- oder Ergänzungsausbildung darauf angelegt sein muss, im Wesentlichen alle Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die zur Erlangung eines berufsqualifizierenden Abschlusses erforderlich sind (BVerwG Beschluss vom 18.5.1988 - 5 B 76/87 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 73; BVerwG Beschluss vom 10.9.1992 - 11 B 8/92 - Buchholz 436.36 § 11 BAföG Nr. 21 <"In-sich-Selbstständigkeit" verneint für postgraduales Masterstudium nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen>).
  • BVerwG, 25.11.1992 - 11 C 23.92

    BAföG - Abschlußprüfung

    Damit sind die Merkmale erfüllt, die einen in sich selbständigen Studiengang kennzeichnen (vgl. - zu § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BAföG F. 1981 - BVerwG, Beschluß vom 18. Mai 1988 - BVerwG 5 B 76.87 - ; s. auch - zu § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BAföG F. 1979 bzw. 1983 - Urteil vom 12. Juni 1987 - BVerwG 5 C 2.83 - sowie Beschluß vom 10. September 1992 - BVerwG 11 B 8.92 -).
  • BVerwG, 12.11.1996 - 5 B 147.96

    Abweichung von höchstrichterlicher Rechtsprechung - Begriff der "in sich …

    Vielmehr versteht das Berufungsgericht den Begriff der "in sich selbständigen Ausbildung" in § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BAföG in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und unter Hinweis auf diese (Urteil vom 12. Juni 1987 - BVerwG 5 C 2.83 - und Beschluß vom 10. September 1992 - BVerwG 11 B 8.92 - ) dahin, daß eine weitere Ausbildung im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BAföG in sich selbständig ist, wenn sie alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die zur Erlangung eines berufsqualifizierenden Abschlusses erforderlich sind, und daß es sich um eine hinsichtlich ihrer Zugangsvoraussetzungen und ihrer Durchführung von der berufsqualifizierend abgeschlossenen ersten Ausbildung völlig unabhängige weitere Ausbildung handelt, die zu einem eigenständigen berufsqualifizierenden Abschluß führt.
  • BVerwG, 12.11.1996 - 5 B 151.96

    Abweichung von höchstrichterlicher Rechtsprechung - Auslegung des Begriffs der …

    Vielmehr versteht das Berufungsgericht den Begriff der "in sich selbständigen Ausbildung" in § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BAföG in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und unter Hinweis auf diese (Urteil vom 12. Juni 1987 - BVerwG 5 C 2.83 - und Beschluß vom 10. September 1992 - BVerwG 11 B 8.92 - ) dahin, daß eine weitere Ausbildung im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BAföG in sich selbständig ist, wenn sie alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die zur Erlangung eines berufsqualifizierenden Abschlusses erforderlich sind, und daß es sich um eine hinsichtlich ihrer Zugangsvoraussetzungen und ihrer Durchführung von der berufsqualifizierend abgeschlossenen ersten Ausbildung völlig unabhängige weitere Ausbildung handelt, die zu einem eigenständigen berufsqualifizierenden Abschluß führt.
  • VGH Bayern, 11.10.2010 - 12 CE 10.2217

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht

    Das wäre dann der Fall, wenn er selbst im Wesentlichen alle Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die zur Erlangung eines (weiteren) berufsqualifizierenden Abschlusses erforderlich sind (vgl. BVerwG vom 12.11.1996 Az. 5 B 147/96 und vom 10.9.1992 NVwZ-RR 1993, 37 jeweils zum insoweit wortgleichen § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BAföG i. d. F. v. 24.3.1997;… Ramsauer/Stallbaum/Sternal, a. a. O., RdNr. 28 zu § 7;… Humborg, a. a. O., RdNr. 27.3 zu § 7).
  • VG Augsburg, 05.04.2011 - Au 3 K 10.1697

    Auslandsstudium; Master; kein vorhergehender Bachelor-Studiengang; kein …

    Aufbau-, Vertiefungs- oder Zusatzstudiengänge zählen hierzu nicht (vgl. BVerwG vom 10.9.1992, 11 B 8/92 zitiert nach juris).
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