Rechtsprechung
| VG Schleswig, 20.11.1998 - 11 B 84/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Schleswig, 04.09.2018 - 12 B 43/18
Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung
In einem Beschluss des VG Schleswig (Az. 11 B 84/98 vom 20.11.1998) sei jedoch festgestellt worden sei, dass ein "gut" eines Oberstudienrats (A 14) eine volle Notenstufe gegenüber dem "sehr gut" eines Studienrats (A 13) nicht ausgleichen könne.Rn. 23 Die Rechtsprechung hat etwa das niedrigere Statusamt eines Bewerbers durch dessen bessere Beurteilung in einigen Fällen als "kompensiert" angesehen (…vgl. etwa BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11. Mai 2011 - 2 BvR 764/11 a.a.O., wonach eine bessere Beurteilung von einer halben Notenstufe eine entsprechend schlechtere in einem höheren Statusamt ausgleichen kann; vgl. auch der vom Antragsgegner zitierte Beschluss der 11. Kammer des Gerichts vom 20.11.1998 - 11 B 84/98 - um eine Stufe bessere Note in einem um eine Stufe niedrigeren Statusamt -).
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