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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.12.1996 - 11 B 84.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1171
BVerwG, 23.12.1996 - 11 B 84.96 (https://dejure.org/1996,1171)
BVerwG, Entscheidung vom 23.12.1996 - 11 B 84.96 (https://dejure.org/1996,1171)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Dezember 1996 - 11 B 84.96 (https://dejure.org/1996,1171)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Bestimmung der Anforderungen an die Ermittlungen der Polizeibeamten in einem Fahrtenbuchauflageverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (130)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.06.1987 - 7 B 139.87

    Fahrtenbuchauflage - Verspätete Anhörung

    Auszug aus BVerwG, 23.12.1996 - 11 B 84.96
    Geklärt ist ferner bereits, daß eine verspätete Anhörung die Fahrtenbuchauflage dann nicht ausschließt, wenn - wie hier - feststeht, daß die Verzögerung für die unterbliebene Ermittlung des Täters nicht ursächlich gewesen ist (vgl. Beschluß vom 25. Juni 1987 - BVerwG 7 B 139.87 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 17).
  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung - …

    Auszug aus BVerwG, 23.12.1996 - 11 B 84.96
    Danach ist die Feststellung des Kraftfahrzeughalters unmöglich, wenn die Behörde nach den Umständen des Einzelfalls alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen getroffen hat; Art und Ausmaß der Ermittlungen hängen insbesondere von der Art des jeweiligen Verkehrsverstoßes und der Bereitschaft des Kraftfahrzeughalters zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrers ab (vgl. etwa Urteil vom 17. Dezember 1982 - BVerwG 7 C 3.80 - und Beschluß vom 21. Oktober 1987 - BVerwG 7 B 162.87 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 12 und Nr. 18).
  • BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 162.87

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs - Unmöglichkeit …

    Auszug aus BVerwG, 23.12.1996 - 11 B 84.96
    Danach ist die Feststellung des Kraftfahrzeughalters unmöglich, wenn die Behörde nach den Umständen des Einzelfalls alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen getroffen hat; Art und Ausmaß der Ermittlungen hängen insbesondere von der Art des jeweiligen Verkehrsverstoßes und der Bereitschaft des Kraftfahrzeughalters zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrers ab (vgl. etwa Urteil vom 17. Dezember 1982 - BVerwG 7 C 3.80 - und Beschluß vom 21. Oktober 1987 - BVerwG 7 B 162.87 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 12 und Nr. 18).
  • VGH Hessen, 22.03.2005 - 2 UE 582/04

    Fahrtenbuchauflage; keine förmliche Zustellung von Anhörungsschreiben

    Nach ständiger, auch von dem Verwaltungsgericht zugrunde gelegter Rechtsprechung (vgl. z. B. die Beschlüsse des BVerwG vom 9. Dezember 1993 - 11 B 113.93 - und vom 23. Dezember 1996 - 11 B 84.96 -, Juris-Dok. Nr. WBRE310676304 und 410002910, jeweils mit zahlreichen Nachweisen) liegt Unmöglichkeit der Fahrzeugführerfeststellung vor, wenn die für die Ahndung von Verkehrsverstößen zuständige Behörde nach den Umständen des Einzelfalls nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen getroffen hat.
  • VGH Bayern, 18.02.2016 - 11 BV 15.1164

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs

    Die Behörde hat in sachgemäßem und rationellem Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen zu treffen, die in gleich gelagerten Fällen erfahrungsgemäß zum Erfolg führen (vgl. etwa BVerwG, U. v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 - BayVBl 1983, 310; B. v. 21.10.1987 - 7 B 162.87 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 18; B. v. 23.12.1996 - 11 B 84.96 - juris; BayVGH, B. v. 23.2.2015 - 11 CS 15.6 - juris;… B. v. 25.1.2016 - 11 CS 15.2576 - juris Rn. 14).
  • OVG Sachsen, 07.07.2026 - 6 B 299/25

    Fahrtenbuchauflage für Firmenfahrzeug; Unaufklärbarkeit des Fahrzeugführers; …

    Rn. 10 Unmöglichkeit im Sinne von § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats dann anzunehmen, wenn die Bußgeldbehörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7. Mai 2024 - 3 B 6.23 -, juris Rn. 8, v. 23. Dezember 1996 - 11 B 84.96 -, juris Rn. 3, v. 9. Dezember 1993 - 11 B 113.93 -, juris Rn. 4, Urt. v. 17. Dezember 1982 - 7 C 3.80 -, juris Rn. 7;… SächsOVG, Urt. v. 6. Dezember 2024 - 6 A 340/22 -, juris Rn. 25).
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