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| OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.1982 - 11 B 874/81 |
Zitiervorschläge
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Februar 1982 - 11 B 874/81 (https://dejure.org/1982,3673)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§§ 2 Abs. 1 und 2, 3 Abs. 1, 67 Abs. 1 BauO NW; § 10 LImSchG NW.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BauR 1982, 353
Wird zitiert von ... (3)
- VG Minden, 04.05.2006 - 9 K 108/06
Glockenspiel muss schweigen - Schutz der Wohnruhe hat Vorrang
Rn. 48 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. Februar 1982 - 11 B 874/81 -, BRS 39 Nr. 48; BayVGH, Beschluss vom 09. Dezember 2003 - 22 ZB 03.3011 -, NVwZ-RR 2004, 829 (830); BayVGH, Urteil vom 21. April 1994 - 14 B 91.2422 -, BRS 56 Nr. 179. - OVG Saarland, 28.01.1992 - 2 R 6/89
Nachbarschutz; Abwehrrecht; Sichtbehinderung; Grenzmauer; Verkehrsgefährdung; …
Offen bleiben kann, ob in Fällen, in denen eine bauliche Anlage nicht (nur) allgemein den fließenden Verkehr gefährdet, sondern (auch) - was hier vom Kläger geltend gemacht wird - Gefahren für den Nachbarn bei der Ausfahrt von seinem Grundstück auf die öffentliche Verkehrsfläche beziehungsweise beim sonstigen Verlassen des Grundstückes verursacht, durch § 3 Abs. 1 LBO 1974/1988 Nachbarschutz vermittelt wird (vgl. in diesem Zusammenhang VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.2.1981, BRS 38 Nr.. 127, der wegen Spezialität des § 26 Abs. 2 LBO BW einen Rückgriff auf die Generalklausel ablehnt;… im übrigen zur Frage der nachbarschützenden Wirkung der Generalklausel Simon, Bayerische Bauordnung, Art. 3 Rdnr. 45; BayVGH, Urteil vom 10.3.1987, BauR 1988, 67; OVG Münster, Beschluß vom 11.2.1982, BauR 1982, 353) oder - sofern es sich wie hier um eine auf der Nachbargrenze stehende Anlage handelt - aus der vom Verwaltungsgericht erörterten, inzwischen allerdings gemäß § 86 LBO 1988 außer Kraft getretenen Bestimmung des § 7 Abs. 7 LBO 1974 nachbarliche Abwehrrechte hergeleitet werden könnten (vgl. zum Anwendungsbereich dieser Regelung Urteil des Senats vom 30.11.1979, BRR 35 Nr. 124). - VGH Baden-Württemberg, 28.06.1989 - 8 S 792/89
Zulässigkeit einer Baufläche für Glockenturm
Ein besonders häufiges Läuten, insbesondere ein regelmäßiger Stundenschlag einer Glockenuhr (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.2.1982, BauR 1982, 353), ist nicht vorgesehen.
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