Rechtsprechung
| VG Schleswig, 23.08.2018 - 11 B 91/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
Ausländerrecht - Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- OVG Niedersachsen, 07.04.2006 - 9 ME 257/05
Voraussetzungen der Verlängerung einer zum Zwecke des Studiums erteilten …
Auszug aus VG Schleswig, 23.08.2018 - 11 B 91/18
Rn. 62 Entscheidend für die prognostische Beurteilung ist, ob unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und der Normalzeitdauer für die Absolvierung des jeweiligen Studiums noch mit einem ordnungsgemäßen Abschluss gerechnet werden kann (OVG Lüneburg, Beschluss vom 07. April 2006 - 9 ME 257/05 -, Juris Rn. 2).Der Zeitraum bis zum voraussichtlichen Abschluss des Studiums ist jedenfalls dann regelmäßig nicht mehr angemessen, wenn zu diesem Zeitpunkt bereits die Regelstudienzeit erheblich überschritten ist (OVG Lüneburg, Beschluss vom 07. April 2006, a.a.O. Rn. 3; OVG Saarbrücken…, Beschluss vom 16. Februar 2011 - 2 B 352/10 -, Juris Rn. 8).
- OVG Sachsen, 21.01.2011 - 3 B 178/10
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, wenn Studienende nicht in angemessener …
Auszug aus VG Schleswig, 23.08.2018 - 11 B 91/18
Rn. 63 Das gleiche gilt, wenn das Studium voraussichtlich nicht innerhalb einer Frist von zehn Jahren erfolgreich abgeschlossen werden kann (OVG Bautzen, Beschluss vom 21. Januar 2011 - 3 B 178/10 -, Juris Rn. 6).Rn. 64 Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit kann es geboten sein, trotz Überschreitung der regelmäßig zu erwartenden Studiendauer einen weiteren Aufenthalt zu ermöglichen, wenn die nachgewiesenen Ursachen der bisherigen Verzögerung weggefallen und etwa auf Grund einer inzwischen eingetretenen deutlichen Leistungssteigerung weitere Studienverzögerungen nicht zu erwarten sind und mit einem erfolgreichen Studienabschluss in absehbarer Zeit gerechnet werden kann; ein mehrjähriges Studium dann also in seine Endphase getreten ist und ein ausländerbehördlich veranlasster Abbruch den unmittelbar bevorstehenden Studienabschluss vereiteln würde (zu alldem OVG Bremen…, Beschluss vom 17. September 2010, aaO., OVG Bautzen, Beschluss vom 21. Januar 2011, a.a.O; OVG Magdeburg…, Beschluss vom 05. November 2014 - 2 M 109/14 -, Rn. 6, juris; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - OVG 6 S 26.16 -, Rn. 3, juris).
- BVerwG, 29.05.2017 - 1 B 107.17
Drohen einer flüchtlingsrechtlich beachtlichen Verfolgung gegenüber syrischen …
Auszug aus VG Schleswig, 23.08.2018 - 11 B 91/18
Rn. 59 Die studienbedingte Gesamtausbildungsdauer darf im Allgemeinen 10 Jahre nicht überschreiten (Nr. 16.2.7 AufenthG-VwV;… so auch Fehrenbacher, HTK-AuslR / § 16 AufenthG / zu Abs. 2 Rn. 9 und mwN: VG Schleswig, Beschluss vom 10.8.2017- 1 B 107/17).Rn. 61 Diese Vorgaben der (das Gericht nicht bindenden) Verwaltungsvorschrift entsprechen der gängigen und soweit ersichtlich herrschenden Rechtsprechung (…siehe zu alldem mwN: Fehrenbacher, HTK-AuslR / § 16 AufenthG / zu Abs. 2 Rn. 1-9 und VG Schleswig, Beschluss vom 10.8.2017- 1 B 107/17).
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2016 - 6 S 26.16
Beschwerde; Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken; …
Auszug aus VG Schleswig, 23.08.2018 - 11 B 91/18
Rn. 64 Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit kann es geboten sein, trotz Überschreitung der regelmäßig zu erwartenden Studiendauer einen weiteren Aufenthalt zu ermöglichen, wenn die nachgewiesenen Ursachen der bisherigen Verzögerung weggefallen und etwa auf Grund einer inzwischen eingetretenen deutlichen Leistungssteigerung weitere Studienverzögerungen nicht zu erwarten sind und mit einem erfolgreichen Studienabschluss in absehbarer Zeit gerechnet werden kann; ein mehrjähriges Studium dann also in seine Endphase getreten ist und ein ausländerbehördlich veranlasster Abbruch den unmittelbar bevorstehenden Studienabschluss vereiteln würde (zu alldem OVG Bremen…, Beschluss vom 17. September 2010, aaO., OVG Bautzen…, Beschluss vom 21. Januar 2011, a.a.O; OVG Magdeburg…, Beschluss vom 05. November 2014 - 2 M 109/14 -, Rn. 6, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - OVG 6 S 26.16 -, Rn. 3, juris). - VGH Bayern, 05.05.2010 - 19 BV 09.3103
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei krankheitsbedingter Studienverzögerung
Auszug aus VG Schleswig, 23.08.2018 - 11 B 91/18
Rechtfertigende Gründe für eine zeitliche Verzögerung des Studienfortschritts können sich vor allem aus durch ärztliche Atteste nachgewiesenen Erkrankungen ergeben (VGH München, Urteil vom 05.05.2010 - 19 BV 09.3103 - Juris Rn. 56 m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 05.11.2014 - 2 M 109/14
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für ein Medizinstudium
Auszug aus VG Schleswig, 23.08.2018 - 11 B 91/18
Rn. 64 Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit kann es geboten sein, trotz Überschreitung der regelmäßig zu erwartenden Studiendauer einen weiteren Aufenthalt zu ermöglichen, wenn die nachgewiesenen Ursachen der bisherigen Verzögerung weggefallen und etwa auf Grund einer inzwischen eingetretenen deutlichen Leistungssteigerung weitere Studienverzögerungen nicht zu erwarten sind und mit einem erfolgreichen Studienabschluss in absehbarer Zeit gerechnet werden kann; ein mehrjähriges Studium dann also in seine Endphase getreten ist und ein ausländerbehördlich veranlasster Abbruch den unmittelbar bevorstehenden Studienabschluss vereiteln würde (zu alldem OVG Bremen…, Beschluss vom 17. September 2010, aaO., OVG Bautzen…, Beschluss vom 21. Januar 2011, a.a.O; OVG Magdeburg, Beschluss vom 05. November 2014 - 2 M 109/14 -, Rn. 6, juris; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - OVG 6 S 26.16 -, Rn. 3, juris). - OVG Saarland, 16.02.2011 - 2 B 352/10
Ausländerrecht: Anspruch auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis eines …
Auszug aus VG Schleswig, 23.08.2018 - 11 B 91/18
Der Zeitraum bis zum voraussichtlichen Abschluss des Studiums ist jedenfalls dann regelmäßig nicht mehr angemessen, wenn zu diesem Zeitpunkt bereits die Regelstudienzeit erheblich überschritten ist (OVG Lüneburg…, Beschluss vom 07. April 2006, a.a.O. Rn. 3; OVG Saarbrücken, Beschluss vom 16. Februar 2011 - 2 B 352/10 -, Juris Rn. 8). - VG Karlsruhe, 03.04.2017 - 7 K 7667/16
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung
Auszug aus VG Schleswig, 23.08.2018 - 11 B 91/18
Eine insgesamt schon überlange Studiendauer schließt regelmäßig die Annahme aus, die Ausbildung werde nunmehr in angemessener Zeit beendet werden können (VG Karlsruhe, Beschluss vom 03. April 2017 - 7 K 7667/16 -, Rn. 4, juris). - OVG Schleswig-Holstein, 19.02.2001 - 3 M 4/01
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Abordnungsverfügung wegen des Verdachts des …
Auszug aus VG Schleswig, 23.08.2018 - 11 B 91/18
Ergibt sich danach eine offensichtliche Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts, ist als weiteres Kriterium auf die gesetzgeberische Wertung zurückzugreifen, die in der Entscheidung zum Ausdruck kommt, es beim Grundsatz der aufschiebenden Wirkung aus § 80 Abs. 1 S. 1 VwGO zu belassen oder aber bereits von Gesetzes wegen zunächst den Sofortvollzug anzuordnen, was für den Fall des gesetzlich angeordneten Sofortvollzuges dessen Bestätigung zur Folge hat (OVG Schleswig Beschluss vom 19.02.2001 - 3 M 4/01 - S. 6 mwN.).
- VG Schleswig, 28.09.2018 - 11 B 116/18
Klageerhebung unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; …
(OVG Lüneburg…, Beschluss vom 07. April 2006 - 9 ME 257/05 -, Juris Rn. 2; Beschluss der Kammer vom 23.08.2018 - 11 B 91/18 ).Eine deutliche nachträgliche Leistungssteigerung ist - auch bei unterstellter Hinderung an der Fortsetzung des Studiums aus gesundheitlichen Gründen - nicht erkennbar (vgl. dazu Beschluss der Kammer vom 23.08.2018 - 11 B 91/18 ).
- VG Karlsruhe, 10.04.2019 - 7 K 4692/18 Maßgeblicher Zeitpunkt der Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist dabei der der gerichtlichen Entscheidung (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 23.08.2018 - 11 B 91/18 -, juris).
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