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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.05.2001 - 11 B 99.2527   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2277
VGH Bayern, 07.05.2001 - 11 B 99.2527 (https://dejure.org/2001,2277)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.05.2001 - 11 B 99.2527 (https://dejure.org/2001,2277)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Mai 2001 - 11 B 99.2527 (https://dejure.org/2001,2277)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • archive.org

    Verfahren - Schluss auf Eignungsmangel bei unterlassener Gutachtenbeibringung

  • blutalkohol PDF, S. 105
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Anordnung einer MPU als Ermessensentscheidung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    1,49 Promille - MPU?

  • anwalt-bauer.de (Kurzinformation)

    Kein neuer Führerschein bei Weigerung eines MPU -Gutachtens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Voraussetzungen einer Gutachtenanforderung bei Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Fahrerlaubnis nach einer Trunkenheitsfahrt ; Notwendigkeit der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 82
  • NZV 2001, 494
 
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Wird zitiert von ... (74)

  • OVG Saarland, 27.07.2006 - 1 W 33/06

    Zur Erforderlichkeit einer medizinisch-psychologischen Begutachtung für die …

    Dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7.5.2001 - 11 B 99.2527 - ZfSch 2001, 523, lagen Strafbefehle von 1995 wegen Unfallflucht und von 1996 wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr sowie ein Bußgeldbescheid von 1994 wegen einer innerörtlichen Geschwindigkeitsüberschreitung zugrunde; in der Entscheidung heißt es: "Die von der Kl. begangenen drei Verkehrsverstöße haben bereits jeder für sich allein betrachtet nicht unerhebliches Gewicht und sind in ihrer Gesamtheit geeignet, Zweifel an der Fahreignung der Kl. zu wecken." In dem Beschluss des Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25.7.2001 - 10 S 614/00 - ZfSch 2002, 103, gründet die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auf einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit Nötigung und eines daraus abgeleiteten besonderen Aggressionspotentials.
  • VGH Bayern, 14.01.2015 - 11 BV 14.1345

    Nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse 3 alten Rechts hat der …

    Rn. 14 1. Bei einer Verpflichtungsklage, mit der ein Anspruch auf (Wieder-)Erteilung einer Fahrerlaubnis verfolgt wird, ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, U.v. 12.7.2001 - 3 C 14.01 - BayVBl 2002, 24; BayVGH, U.v. 7.5.2001 - 11 B 99.2527 - BayVBl 2002, 116).
  • VGH Bayern, 04.09.2008 - 11 ZB 07.655

    Mangelnde Darlegung von Zulassungsgründen

    Bereits mit Urteil vom 7. Mai 2001 (ZfSch 2001, 523 ff.) hat der erkennende Senat entschieden, dass auch eine Trunkenheitsfahrt mit unter 1, 6 %o ausreichend für die Anordnung eines Fahreignungsgutachtens sein kann.

    In seinem Beschluss vom 5. Februar 2007 (Az.11 ZB 06.3079) hat der Senat unter Verweis auf sein Urteil vom 7. Mai 2001 (a.a.O.) nochmals klargestellt, des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV nicht erst dann eingreift, wenn der Betroffene eine Mehrzahl einschlägiger Straftaten begangen hat.

    Im Übrigen sind die angesprochenen Fragen, wie bereits dargelegt, durch die grundlegende Entscheidung des Senats vom 7. Mai 2001 (a.a.O.) geklärt.

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