Rechtsprechung
| ArbG Stuttgart, 22.04.1997 - 11 BV 162/96 |
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 22.04.1997 - 11 BV 162/96
- LAG Baden-Württemberg, 04.03.1998 - 21 TaBV 2/97
- BAG, 14.12.1999 - 1 ABR 27/98
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 14.12.1999 - 1 ABR 27/98
Vergütungsregelung für Gewerkschaftsbeschäftigte
Arbeitsgericht Stuttgart - 11 BV 162/96 - Beschluß vom 22. April 1997.Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 4. März 1998 - 21 TaBV 2/97 - aufgehoben, soweit es die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluß des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 22. April 1997 - 11 BV 162/96 - zurückgewiesen hat.
Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluß des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 22. April 1997 - 11 BV 162/96 - auch insoweit abgeändert, als es dem Antrag zu 1) (Feststellungsantrag) stattgegeben hat.
- LAG Baden-Württemberg, 04.03.1998 - 21 TaBV 2/97
Festlegung funktionsbezogener Zulagen für die Beschäftigten der Hauptverwaltung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".