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| VGH Bayern, 30.08.2005 - 11 C 04.3463 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2026 - 5 E 486/26 Rn. 5 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. April 2015 - 8 PKH 8.14 -, juris, Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 2. Februar 2023 - 1 B 1014/22 -, juris, Rn. 4; Nds. OVG, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 2 NB 67/09 -, NVwZ-RR 2009, 784, juris, Rn. 4; siehe auch OVG LSA, Beschluss vom 29. März 2010 - 2 O 8/10 -, juris, Rn. 4; Bay. VGH, Beschluss vom 30. August 2005 - 11 C 04.3463 -, juris, Rn. 20.
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2010 - 2 O 8/10
Prozesskostenhilfe für Verfahren auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § …
Ein Verzicht auf eine Klagebegründung bzw. die Darstellung des Streitverhältnisses im Prozesskostenhilfeantrag erscheint (nur) dann vertretbar, wenn der Sachverhalt in dem der Klage vorangehenden Verwaltungsverfahren ausführlich aufbereitet wurde, sich der Beklagte durch das Fehlen einer Klagebegründung nicht gehindert gesehen hat, zum Rechtsschutzbegehren des Klägers sachlich Stellung zu nehmen, und es dem Verwaltungsgericht möglich gewesen ist, bereits auf der Grundlage des Akteninhalts eine Aussage über den voraussichtlichen Ausgang des Klageverfahrens zu treffen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 30.08.2005 - 11 C 04.3463 -, Juris). - OVG Niedersachsen, 28.11.2017 - 4 PA 268/17
Bestimmung des Zeitpunkts für den Eintritt der Entscheidungsreife eines …
Rn. 7 Offenlassen kann der Senat in diesem Zusammenhang, ob sich aus § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO, wonach im Prozesskostenhilfeantrag das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel darzustellen ist, ergibt, dass im Verwaltungsprozess die Bewilligung von Prozesskostenhilfe stets voraussetzt, dass der Antragsteller die hinreichende Erfolgsaussicht seines Rechtsschutzgesuchs zumindest schlüssig darlegt (so Nds. OVG, Beschl. v. 16.6.2009 - 2 NB 67/09 -, NVwZ-RR 2009, 784; Bay. VGH, Beschl. v. 11.2.2014 - 10 C 11.1680 - Hess. VGH, Beschl. v. 5.7.1989 - 10 UE 1117/89 - siehe auch BFH, Beschl. v. 8.6.1995 - IX B 168/94 -, BFH/NV 1996, 64; Beschl. v. 22.2.1994 - VIII B 79/93 -, BFH/NV 1994, 736; einschränkend Bay. VGH, Beschl. v. 30.8.2005 - 11 C 04.3463 - OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 29.03.2010 - 2 O 8/10 - a.A. im Hinblick auf den im Verwaltungsprozess geltenden Untersuchungsgrundsatz OVG NRW, Beschl. v. 3.2.2009 - 13 E 1694/08 - Sächs. OVG, Beschl. v. 15.4.2014 - 3 A 344/12 -, Sächs.VBl.
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