Rechtsprechung
| VGH Bayern, 29.09.2005 - 11 C 05.2396 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- VGH Bayern, 19.08.2013 - 12 C 13.1519
Streitigkeiten über die Registrierung für den Bezug öffentlich geförderten …
Dabei kann dahinstehen, ob durch die Klagerücknahme vom 18. Juli 2013 bereits das Rechtsschutzbedürfnis für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens entfallen und die Beschwerde daher bereits aus diesem Grund als unzulässig anzusehen ist (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 29.9.2005 - 11 C 05.2396 - juris Rn. 7). - VGH Bayern, 27.06.2013 - 12 C 13.939
Vorliegen einer rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.d. …
Dabei kann es dahinstehen, ob durch die Klagerücknahme vom 19. April 2013 bereits das Rechtsschutzbedürfnis für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens entfallen und die Beschwerde folglich unzulässig geworden ist (so für die vorliegende Fallkonstellation BayVGH, B.v. 29.9.2005 - 11 C 05.2396 - [...] Rn. 7). - VGH Bayern, 06.07.2011 - 12 C 11.1151
Schwerbehindertenrecht Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe; …
Eine vor der Entscheidung über die Bewilligung erklärte Klagerücknahme führt daher grundsätzlich zur Versagung der Prozesskostenhilfe für dieses Klageverfahren (so bereits Beschluss des Senats vom 26.3.2004 Az. 12 C 04.564;… ebenso Geiger in Eyermann, VwGO 13. Aufl. 2010, § 166 RdNr. 26a mit Hinweis auf OVG Münster vom 19.9.2008 NVwZ-RR 2009, 270; Bader in Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/v. Albedyll, VwGO, RdNr. 31 zu § 166; vgl. aber auch BayVGH vom 29.9.2005 Az. 11 C 05.2396, der in diesem Falle das Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses für das Beschwerdeverfahren verneint und die Beschwerde deshalb als unzulässig verwirft).
- VGH Bayern, 06.07.2011 - 12 C 11.1152
Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe - Klagerücknahme vor …
Eine vor der Entscheidung über die Bewilligung erklärte Klagerücknahme führt daher grundsätzlich zur Versagung der Prozesskostenhilfe für dieses Klageverfahren (so bereits Beschluss des Senats vom 26.3.2004 Az. 12 C 04.564;… ebenso Geiger in Eyermann, VwGO 13. Aufl. 2010, § 166 RdNr. 26a mit Hinweis auf OVG Münster vom 19.9.2008 NVwZ-RR 2009, 270; Bader in Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/v. Albedyll, VwGO , RdNr. 31 zu § 166; vgl. aber auch BayVGH vom 29.9.2005 Az. 11 C 05.2396, der in diesem Falle das Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses für das Beschwerdeverfahren verneint und die Beschwerde deshalb als unzulässig verwirft). - VGH Bayern, 17.11.2010 - 12 C 10.2586
WohngeldrechtBeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe nach …
{ABSCHNITT:Gründe} Rn. 1 Es kann offenbleiben, ob die Beschwerde gegen den die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 29. September 2010 deshalb unzulässig ist, weil das Klageverfahren durch die mit Schriftsatz vom 12. Oktober 2010 ausgesprochene Klagerücknahme beendet ist (vgl. BayVGH vom 29.9.2005 Az. 11 C 05.2396; a. A. BayVGH vom 26.3.2004 Az. 12 C 04.564 und vom 23.9.2005 Az. 10 C 04.1205). - VGH Bayern, 05.04.2012 - 11 C 12.483
Unzulässige Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe nach …
Für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist in einer solchen Fallgestaltung deshalb regelmäßig kein Raum mehr (OVG Münster vom 30.6.1993 DVBl 1994, 214 mit umfangreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung; ThürOVG vom 3.12.1997 DVBl 1998, 488; BayVGH vom 29.9.2005 Az. 11 C 05.2396).
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