Rechtsprechung
| VGH Bayern, 15.09.2009 - 11 C 08.442 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
(Erfolglose) Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.1993 - 25 E 426/93
Rückwirkende Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; Klagerücknahme; Pflichtwidriges …
Auszug aus VGH Bayern, 15.09.2009 - 11 C 08.442
Zwar hat der Kläger am 26. August 2009 die Klage zurück genommen und für die rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist nach Klagerücknahme regelmäßig kein Raum mehr (OVG Münster vom 30.6.1993 NVwZ-RR 1994, 124; vgl. auch BayVGH vom 24.6.2008 Az. 11 C 07.2133). - VGH Bayern, 24.01.2008 - 11 C 07.2133
Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe; rechtskräftiger Abschluss …
Auszug aus VGH Bayern, 15.09.2009 - 11 C 08.442
Zwar hat der Kläger am 26. August 2009 die Klage zurück genommen und für die rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist nach Klagerücknahme regelmäßig kein Raum mehr (OVG Münster vom 30.6.1993 NVwZ-RR 1994, 124; vgl. auch BayVGH vom 24.6.2008 Az. 11 C 07.2133).
- OVG Niedersachsen, 21.11.2011 - 13 LA 222/10
Anforderungen an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Verfahrensbeendigung …
Zum Teil wird vertreten, dass auch nach einer Klagerücknahme die Bewilligung von Prozesskostenhilfe möglich sei, wenn der um Prozesskostenhilfe nachsuchende Beteiligte alles ihm Zumutbare getan hat, um vor dem Wegfall der Rechtshängigkeit eine abschließende Entscheidung über seinen Prozesskostenhilfeantrag zu erlangen (vgl. etwa Bayer. VGH, Beschl. v. 15.09.2009 - 11 C 08.442 -, juris Rdnr. 1). - OVG Niedersachsen, 27.07.2010 - 4 PA 175/10
Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Beendigung des Verfahrens durch eine …
Zwar wird in der Rechtsprechung und der Literatur teilweise die Auffassung vertreten, dass auch im Falle einer Klagerücknahme Prozesskostenhilfe rückwirkend zu bewilligen sei, wenn der Kläger vor dem Wegfall der Rechtshängigkeit alles ihm Zumutbare getan habe, um eine Entscheidung des Gerichts über seinen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu erreichen (…vgl. Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 16. Aufl., § 166 Rn. 14; Bay. VGH, Beschl. v. 15.9.2009 - 11 C 08.442 - vgl. auch Sächs. OVG, Beschl. v. 16.3.2004 - 5 E 27/04 -). - VGH Bayern, 29.11.2010 - 7 C 10.10396
Eilverfahren; Antragsrücknahme; Prozesskostenhilfe (Ablehnung); Beschwerde
Rn. 12 b) Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kommt nur dann in Betracht, wenn das Gericht über den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht entschieden hat, obwohl der Antrag - vor Beendigung des Rechtsstreits - entscheidungsreif (bewilligungsreif) war (vgl. hierzu z.B. BVerwG a.a.O., BVerwG vom 12.9.2007 Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 42, NdsOVG vom 27.7.2010 Az. 4 PA 175/10 , OVG Hamburg vom 26.10.2009 NJW 2010 S. 695, BayVGH vom 15.9.2009 Az. 11 C 08.442 ).
- VGH Bayern, 07.02.2012 - 14 C 11.2539
Prozesskostenhilfe nach Erledigungserklärung; Entscheidungsreife des Antrags auf …
Die nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe hält auch eine weitere Entscheidung des BayVGH vom 15.9.2009 (Az. 11 C 08.442 RdNr. 1) in Fällen der vorgenannten Art grundsätzlich für möglich. - VGH Bayern, 29.11.2010 - 7 C 10.10397
Klagerücknahme; Prozesskostenhilfe (Ablehnung); Beschwerde
Rn. 12 b) Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kommt nur dann in Betracht, wenn das Gericht über den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht entschieden hat, obwohl der Antrag - vor Beendigung des Rechtsstreits - entscheidungsreif (bewilligungsreif) war (vgl. hierzu z.B. BVerwG a.a.O., BVerwG vom 12.9.2007 Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 42, NdsOVG vom 27.7.2010 Az. 4 PA 175/10 , OVG Hamburg vom 26.10.2009 NJW 2010 S. 695, BayVGH vom 15.9.2009 Az. 11 C 08.442 ).Entscheidungsreif ist der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe allerdings erst dann, wenn das Gericht nach dem Sach- und Streitstand tatsächlich in der Lage ist, zu beurteilen, ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. - VG München, 12.03.2012 - M 23 K 11.4259
Keine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Klagerücknahme
Rn. 15 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof vertritt in seinem Beschluss vom 15. September 2009 (Az.: 11 C 08.442 - juris) die Auffassung, dass ausnahmsweise eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe in Betracht kommen kann, wenn der um Prozesskostenhilfe nachsuchende Beteiligte alles ihm Zumutbare getan hat, um vor dem Wegfall der Rechtshängigkeit eine abschließende Entscheidung über seinen Prozesskostenhilfeantrag zu erlangen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".