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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 24.06.1993

Rechtsprechung
   BVerwG, 23.02.1994 - 11 C 10.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3479
BVerwG, 23.02.1994 - 11 C 10.93 (https://dejure.org/1994,3479)
BVerwG, Entscheidung vom 23.02.1994 - 11 C 10.93 (https://dejure.org/1994,3479)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Februar 1994 - 11 C 10.93 (https://dejure.org/1994,3479)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an einen Fachrichtungswechsel - Rechtmäßigkeit des Wechsels vom Wunschstudium in ein Ausweichstudium und zurück in das Wunschstudium - Umfang der Bindungswirkung der Anerkennung eines wichtigen Grundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 76 (Ls.)
  • FamRZ 1994, 999
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.12.1985 - 5 C 56.82

    Bafög - Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Wichtiger Grund

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 11 C 10.93
    Dieser Einschätzung steht nicht entgegen, daß die Klägerin mit dem zweiten Wechsel in die zunächst gewählte Fächerkombination zurückgekehrt ist (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 5 C 56.82 - FamRZ 1986, 731>).

    Im Zusammenhang mit Vorabentscheidungsverfahren nach § 46 Abs. 5 BAföG hat das Bundesverwaltungsgericht bisher stets offengelassen, ob die Bindungswirkung der Anerkennung eines wichtigen Grundes dadurch begrenzt wird, daß es sich um eine "nach Fachrichtung und Ausbildungsstätte bestimmt bezeichnete" Ausbildung handeln muß (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1985 a.a.O.; Urteil vom 2. Juli 1987 - BVerwG 5 C 17.85 - FamRZ 1988, 110>).

    Vielmehr können auch andere Umstände aus dem Lebensbereich des Auszubildenden berücksichtigt werden, sofern sie nur mit der Ausbildung in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1985 a.a.O.).

  • BVerwG, 25.10.1989 - 5 C 25.86

    Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Studienveranstaltungen im …

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 11 C 10.93
    Ist der Ausbildung, für die der Auszubildende Förderung begehrt, wie im Fall der Klägerin mehrmals ein Fachrichtungswechsel vorausgegangen, so können Leistungen nur dann bewilligt werden, wenn für jeden Fachrichtungswechsel ein wichtiger Grund gegeben ist (BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1989 - BVerwG 5 C 25.86 - FamRZ 1990, 675>).

    Daran ändert nichts, daß die Klägerin für ihr ursprüngliches Studium in Leipzig keine Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten hat; entscheidend ist nur, daß es sich auch insoweit um eine nach abstrakten Merkmalen förderungsfähige Ausbildung gehandelt hat (BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1989 a.a.O.).

  • BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82

    Wichtiger Grund für Fachrichtungswechsel eines Studenten nach dem zweiten …

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 11 C 10.93
    Im Sinne des § 7 Abs. 3 Satz 1 BAföG ist als wichtig jeder Grund anzusehen, der einen auch auf wirtschaftlichen Erfolg seiner Berufstätigkeit zielenden Auszubildenden bei verständiger Würdigung der Bedeutung des Berufs zu einem Ausbildungswechsel veranlaßt (so die Begründung zum Regierungsentwurf des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ; vgl. auch BVerfGE 70, 230/233).
  • BVerwG, 12.02.1976 - V C 86.74

    Leistung einer Ausbildungsförderung für eine "andere" Ausbildung bei Wechsel der …

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 11 C 10.93
    Ausgehend davon hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner ständigen Rechtsprechung als wichtigen Grund definiert, daß dem Auszubildenden unter Berücksichtigung aller im Rahmen der Ausbildungsförderung erheblichen Umstände, die sowohl durch die am Ziel und Zweck der Ausbildungsförderung orientierten öffentlichen Interessen als auch durch die Interessen des Auszubildenden bestimmt werden, die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nicht mehr zuzumuten ist (so grundlegend BVerwGE 50, 161).
  • BVerwG, 22.06.1989 - 5 C 42.88

    Hochschule - Zulassungsbeschränkung - Parkstudium - Fachrichtungswechsel - …

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 11 C 10.93
    Dabei kann dahinstehen, ob dafür die Kriterien unverändert heranzuziehen sind, die das Bundesverwaltungsgericht für den Wechsel von einem Parkstudium in ein Wunschstudium entwickelt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1989 - BVerwG 5 C 42.88 - FamRZ 1990, 325>).
  • BVerwG, 02.07.1987 - 5 C 17.85

    Bafög - Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 11 C 10.93
    Im Zusammenhang mit Vorabentscheidungsverfahren nach § 46 Abs. 5 BAföG hat das Bundesverwaltungsgericht bisher stets offengelassen, ob die Bindungswirkung der Anerkennung eines wichtigen Grundes dadurch begrenzt wird, daß es sich um eine "nach Fachrichtung und Ausbildungsstätte bestimmt bezeichnete" Ausbildung handeln muß (vgl. BVerwG…, Urteil vom 12. Dezember 1985 a.a.O.; Urteil vom 2. Juli 1987 - BVerwG 5 C 17.85 - FamRZ 1988, 110>).
  • BVerwG, 07.12.1989 - 5 C 32.84

    Wichtiger Grund für einen Fachrichtungswechsel - Neigungswandel nach Erreichen …

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 11 C 10.93
    Daß eine Verschlechterung der Berufsaussichten zur Unzumutbarkeit der Fortsetzung einer Ausbildung führen kann, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden (Urteil vom 7. Dezember 1989 - BVerwG 5 C 32.84 - ).
  • BVerwG, 14.12.1979 - 5 ER 243.79
    Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 11 C 10.93
    Generell nämlich führt bei einem Mehrfachstudium jeder Wechsel eines nicht nur untergeordneten einzelnen Faches zum Fachrichtungswechsel (vgl. BVerwG, Beschluß vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 5 ER 243.79 - FamRZ 1980, 834>).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 5 C 19.98

    Fachrichtungswechsel, wichtiger Grund für -; familiäre Gründe für …

    Ein wichtiger Grund für einen Fachrichtungswechsel ist dann gegeben, wenn dem Auszubildenden die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nach verständigem Urteil unter Berücksichtigung aller im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes erheblichen Umstände - insbesondere also sowohl der vom Amt für Ausbildungsförderung wahrzunehmenden, am Zweck und Ziel der Ausbildungsförderung orientierten öffentlichen Interessen als auch des Interesses des Auszubildenden - nicht mehr zugemutet werden kann (Urteil vom 23. Februar 1994 - BVerwG 11 C 10.93 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 111 S. 9 f. m.w.N.).

    Vielmehr können auch andere Umstände aus dem Lebensbereich des Auszubildenden berücksichtigt werden, sofern sie nur mit der Ausbildung in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen (Urteile vom 23. Februar 1994, a.a.O. S. 10 und vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 5 C 56.82 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 53 S. 147).

  • OVG Niedersachsen, 29.08.2018 - 4 LB 408/17

    Ausbildungsförderung bei einem Fachrichtungswechsel in einem …

    Der Wechsel eines der gewählten Wissenssachgebiete stellt in einem solchen Fall auch bei Beibehaltung des gewählten Studiengangs grundsätzlich einen Fachrichtungswechsel dar (BVerwG, Beschl. v. 14.12.1979 - 5 ER 243.79 -, FamRZ 1980, 834, u. Urt. v. 23.2.1994 - 11 C 10.93 -, FamRZ 1994, 999;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.6.1977 - VI 2223/76 -, FamRZ 1978, 212;… BayVGH, Urt. v. 16.6.2011 - 12 BV 10.2187 - Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl. Stand August 2017, § 7 Rn. 47.4).
  • VG Stuttgart, 14.09.2012 - 11 K 1267/12

    Förderungsleistungen nach dem AFBG - Fortbildung zum Industriemeister

    Rn. 23 Danach ist ein wichtiger Grund für die Aufgabe einer Fortbildung dann gegeben, wenn unter Berücksichtigung aller im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes erheblichen Umstände, die sowohl durch die am Ziel und Zweck der Fortbildung orientierten öffentlichen Interessen als auch durch die Interessen des Auszubildenden bestimmt werden, dem Auszubildenden die Fortsetzung seiner bisherigen Fortbildung nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.02.1994 - 11 C 10/93 - FamRZ 1994, 999 …und Urt. v. 23.09.1999 - 5 C 19/98 - NVwZ 2000, 681).

    Berücksichtigt werden können aber auch Umstände aus dem persönlichen oder familiären Lebensbereich des Auszubildenden, wenn sie mit der Ausbildung in unmittelbarem Zusammenhang stehen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1985 - 5 C 56/82 - FamRZ 1986, 731; Urt. v. 23.02.1994 - 11 C 10/93 - a.a.O. …und Urt. v. 23.09.1999 - 5 C 19/98 - a.a.O.).

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BVerwG, Entscheidung vom 24.06.1993 - 11 C 10.93 (https://dejure.org/1993,17126)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juni 1993 - 11 C 10.93 (https://dejure.org/1993,17126)
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