Rechtsprechung
| BVerwG, 23.02.1994 - 11 C 10.93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an einen Fachrichtungswechsel - Rechtmäßigkeit des Wechsels vom Wunschstudium in ein Ausweichstudium und zurück in das Wunschstudium - Umfang der Bindungswirkung der Anerkennung eines wichtigen Grundes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 30.07.1992 - III K 108/92
- BVerwG, 24.06.1993 - 11 C 10.93
- BVerwG, 23.02.1994 - 11 C 10.93
Papierfundstellen
- NVwZ 1995, 76 (Ls.)
- FamRZ 1994, 999
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 12.12.1985 - 5 C 56.82
Bafög - Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Wichtiger Grund
Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 11 C 10.93
Dieser Einschätzung steht nicht entgegen, daß die Klägerin mit dem zweiten Wechsel in die zunächst gewählte Fächerkombination zurückgekehrt ist (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 5 C 56.82 -FamRZ 1986, 731>). Im Zusammenhang mit Vorabentscheidungsverfahren nach § 46 Abs. 5 BAföG hat das Bundesverwaltungsgericht bisher stets offengelassen, ob die Bindungswirkung der Anerkennung eines wichtigen Grundes dadurch begrenzt wird, daß es sich um eine "nach Fachrichtung und Ausbildungsstätte bestimmt bezeichnete" Ausbildung handeln muß (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1985 a.a.O.; Urteil vom 2. Juli 1987 - BVerwG 5 C 17.85 -
FamRZ 1988, 110>). Vielmehr können auch andere Umstände aus dem Lebensbereich des Auszubildenden berücksichtigt werden, sofern sie nur mit der Ausbildung in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1985 a.a.O.).
- BVerwG, 25.10.1989 - 5 C 25.86
Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Studienveranstaltungen im …
Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 11 C 10.93
Ist der Ausbildung, für die der Auszubildende Förderung begehrt, wie im Fall der Klägerin mehrmals ein Fachrichtungswechsel vorausgegangen, so können Leistungen nur dann bewilligt werden, wenn für jeden Fachrichtungswechsel ein wichtiger Grund gegeben ist (BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1989 - BVerwG 5 C 25.86 -FamRZ 1990, 675>). Daran ändert nichts, daß die Klägerin für ihr ursprüngliches Studium in Leipzig keine Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten hat; entscheidend ist nur, daß es sich auch insoweit um eine nach abstrakten Merkmalen förderungsfähige Ausbildung gehandelt hat (BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1989 a.a.O.).
- BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82
Wichtiger Grund für Fachrichtungswechsel eines Studenten nach dem zweiten …
Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 11 C 10.93
Im Sinne des § 7 Abs. 3 Satz 1 BAföG ist als wichtig jeder Grund anzusehen, der einen auch auf wirtschaftlichen Erfolg seiner Berufstätigkeit zielenden Auszubildenden bei verständiger Würdigung der Bedeutung des Berufs zu einem Ausbildungswechsel veranlaßt (so die Begründung zum Regierungsentwurf des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ; vgl. auch BVerfGE 70, 230/233).
- BVerwG, 12.02.1976 - V C 86.74
Leistung einer Ausbildungsförderung für eine "andere" Ausbildung bei Wechsel der …
Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 11 C 10.93
Ausgehend davon hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner ständigen Rechtsprechung als wichtigen Grund definiert, daß dem Auszubildenden unter Berücksichtigung aller im Rahmen der Ausbildungsförderung erheblichen Umstände, die sowohl durch die am Ziel und Zweck der Ausbildungsförderung orientierten öffentlichen Interessen als auch durch die Interessen des Auszubildenden bestimmt werden, die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nicht mehr zuzumuten ist (so grundlegend BVerwGE 50, 161). - BVerwG, 22.06.1989 - 5 C 42.88
Hochschule - Zulassungsbeschränkung - Parkstudium - Fachrichtungswechsel - …
Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 11 C 10.93
Dabei kann dahinstehen, ob dafür die Kriterien unverändert heranzuziehen sind, die das Bundesverwaltungsgericht für den Wechsel von einem Parkstudium in ein Wunschstudium entwickelt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1989 - BVerwG 5 C 42.88 -FamRZ 1990, 325>). - BVerwG, 02.07.1987 - 5 C 17.85
Bafög - Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel
Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 11 C 10.93
Im Zusammenhang mit Vorabentscheidungsverfahren nach § 46 Abs. 5 BAföG hat das Bundesverwaltungsgericht bisher stets offengelassen, ob die Bindungswirkung der Anerkennung eines wichtigen Grundes dadurch begrenzt wird, daß es sich um eine "nach Fachrichtung und Ausbildungsstätte bestimmt bezeichnete" Ausbildung handeln muß (vgl. BVerwG…, Urteil vom 12. Dezember 1985 a.a.O.; Urteil vom 2. Juli 1987 - BVerwG 5 C 17.85 -FamRZ 1988, 110>). - BVerwG, 07.12.1989 - 5 C 32.84
Wichtiger Grund für einen Fachrichtungswechsel - Neigungswandel nach Erreichen …
Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 11 C 10.93
Daß eine Verschlechterung der Berufsaussichten zur Unzumutbarkeit der Fortsetzung einer Ausbildung führen kann, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden (Urteil vom 7. Dezember 1989 - BVerwG 5 C 32.84 - ). - BVerwG, 14.12.1979 - 5 ER 243.79
Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 11 C 10.93
Generell nämlich führt bei einem Mehrfachstudium jeder Wechsel eines nicht nur untergeordneten einzelnen Faches zum Fachrichtungswechsel (vgl. BVerwG, Beschluß vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 5 ER 243.79 -FamRZ 1980, 834>).
- BVerwG, 23.09.1999 - 5 C 19.98
Fachrichtungswechsel, wichtiger Grund für -; familiäre Gründe für …
Ein wichtiger Grund für einen Fachrichtungswechsel ist dann gegeben, wenn dem Auszubildenden die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nach verständigem Urteil unter Berücksichtigung aller im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes erheblichen Umstände - insbesondere also sowohl der vom Amt für Ausbildungsförderung wahrzunehmenden, am Zweck und Ziel der Ausbildungsförderung orientierten öffentlichen Interessen als auch des Interesses des Auszubildenden - nicht mehr zugemutet werden kann (Urteil vom 23. Februar 1994 - BVerwG 11 C 10.93 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 111 S. 9 f. m.w.N.).Vielmehr können auch andere Umstände aus dem Lebensbereich des Auszubildenden berücksichtigt werden, sofern sie nur mit der Ausbildung in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen (Urteile vom 23. Februar 1994, a.a.O. S. 10 und vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 5 C 56.82 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 53 S. 147).
- OVG Niedersachsen, 29.08.2018 - 4 LB 408/17
Ausbildungsförderung bei einem Fachrichtungswechsel in einem …
Der Wechsel eines der gewählten Wissenssachgebiete stellt in einem solchen Fall auch bei Beibehaltung des gewählten Studiengangs grundsätzlich einen Fachrichtungswechsel dar (BVerwG, Beschl. v. 14.12.1979 - 5 ER 243.79 -, FamRZ 1980, 834, u. Urt. v. 23.2.1994 - 11 C 10.93 -, FamRZ 1994, 999;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.6.1977 - VI 2223/76 -, FamRZ 1978, 212;… BayVGH, Urt. v. 16.6.2011 - 12 BV 10.2187 - Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl. Stand August 2017, § 7 Rn. 47.4). - VG Stuttgart, 14.09.2012 - 11 K 1267/12
Förderungsleistungen nach dem AFBG - Fortbildung zum Industriemeister
Rn. 23 Danach ist ein wichtiger Grund für die Aufgabe einer Fortbildung dann gegeben, wenn unter Berücksichtigung aller im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes erheblichen Umstände, die sowohl durch die am Ziel und Zweck der Fortbildung orientierten öffentlichen Interessen als auch durch die Interessen des Auszubildenden bestimmt werden, dem Auszubildenden die Fortsetzung seiner bisherigen Fortbildung nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.02.1994 - 11 C 10/93 - FamRZ 1994, 999 …und Urt. v. 23.09.1999 - 5 C 19/98 - NVwZ 2000, 681).Berücksichtigt werden können aber auch Umstände aus dem persönlichen oder familiären Lebensbereich des Auszubildenden, wenn sie mit der Ausbildung in unmittelbarem Zusammenhang stehen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1985 - 5 C 56/82 - FamRZ 1986, 731; Urt. v. 23.02.1994 - 11 C 10/93 - a.a.O. …und Urt. v. 23.09.1999 - 5 C 19/98 - a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2018 - 12 E 300/18
Vorliegen eines wichtigen Grundes für einen Fachrichtungswechsel im Rahmen der …
Rn. 13 Vgl. BVerwG, Urteile vom 23. September 1999 - 5 C 19.98 -, juris Rn. 11, vom 23. Februar 1994 - 11 C 10.93 -, juris Rn. 17, vom 21. Juni 1990 - 5 C 45.87 -, juris Rn. 11, und vom 8. März 1990 - 5 C 30.87 -, juris Rn. 12.Rn. 22 Vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Februar 1994 - 11 C 10.93 -, juris Rn. 21, vom 6. September 1979 - 5 C 12.78 -, juris Rn. 13, und vom 12. Februar 1976 - V C 86.74 -, juris Rn. 23; Beschluss vom 7. Dezember 1989 - 5 C 32.84 -, juris Rn. 9.
- VG Minden, 10.01.2022 - 6 K 428/22 Rn. 26 Vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 1999 - 5 C 19/98 -, juris Rn. 11, und Urteil vom 23. Februar 1994 - 11 C 10/93 -, juris Rn. 17.
Rn. 30 Vgl. BVerwG, Urteile vom 23. September 1999 - 5 C 19/98 -, juris Rn. 12, vom 23. Februar 1994 - 11 C 10/93 -, juris Rn. 17, sowie vom 12. Dezember 1985 - 5 C 56/82 -, juris Rn. 15.
- VG Stuttgart, 26.02.2010 - 11 K 2883/09
Zum wichtigen Grund im Sinne des § 7 Abs 2 AFBG - Zumutbarkeit der Fortsetzung …
Zwar sind bei Prüfung eines "wichtigen Grundes" i.S.d. § 7 Abs. 3 BAföG im Wesentlichen nur Umstände berücksichtigungsfähig, die an die Neigung, Eignung und Leistung des Fortzubildenden anknüpfen wie etwa ein zutage getretener Eignungsmangel oder ein ernsthafter Neigungswandel (…vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1985 - 5 C 56/82 - FamRZ 1986, 731 und Urt. v. 23.02.1994 - 11 C 10/93 - FamRZ 1994, 999). - VG München, 20.11.2014 - M 15 K 13.3227
Ausbildungsförderung; Fachrichtungswechsel; wichtiger Grund; Unverzüglichkeit
Ein wichtiger Grund für einen Fachrichtungswechsel i.S.v. § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BAföG setzt voraus, dass dem Auszubildenden die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nach verständiger Wertung unter Berücksichtigung aller im Rahmen des BAföG erheblichen Umstände - insbesondere der vom Amt für Ausbildungsförderung wahrzunehmenden, an Ziel und Zweck der Ausbildungsförderung orientierten öffentlichen Interessen und der Interessen des Auszubildenden - nicht mehr zugemutet werden kann (BVerwG, U.v. 23.2.1994 - 11 C 10.93 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 13.3.2012 - 12 CE 11.2829 - juris). - OVG Brandenburg, 14.02.2002 - 4 A 188/00
Ausbildungsförderung für einen anderen Ausbildungsgang; Zuständigkeit des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2018 - 12 E 1010/17
Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.e. Anspruchs auf Ausbildungsförderung für …
- VG Augsburg, 22.09.2015 - Au 3 K 15.1008
Fachrichtungswechsel; unabweisbarer Grund (verneint)
Rn. 25 Beim Lehramtsstudium ist der Wechsel von einem bestimmten Lehramt in ein anderes Lehramt - vorliegend vom Lehramt für Grundschulen zum Lehramt für Mittelschulen - ein Fachrichtungswechsel, ohne dass es darauf ankäme, ob die Fächerkombination beibehalten wird (vgl. BVerwG, U.v. 23.2.1994 - 11 C 10/93 - FamRZ 1994, 999;… Steinweg in Ramsauer/Stallbaum, BAföG, § 7 Rn. 129). - VG Bayreuth, 17.04.2023 - B 8 K 21.946
Kein wichtiger Grund gemäß § 16 Abs. 3 AFBG
- VG Stuttgart, 14.02.2008 - 11 K 347/07
Ausbildungsförderung in gesetzlicher Höhe unter Einschluss eines erhöhten Bedarfs …
- VG Augsburg, 28.04.2009 - Au 3 K 08.1143
Aufstiegsfortbildungsförderung; Aufgabe eines früheren Fortbildungsziels; …
- VG Berlin, 13.03.2008 - 16 A 78.06
Widerruf im Zuge der Wohnungsbauförderung gewährter Aufwendungszuschüsse.
- VG Arnsberg, 23.01.2026 - 10 K 1697/22
- VG München, 30.06.2016 - M 15 K 15.4800
Wichtiger Grund für einen Fachrichtungswechsel
- VG Würzburg, 09.05.2014 - W 1 K 13.109
Auslandspraktikum; Fachrichtungswechsel; Bachelorstudium nach abgebrochenem …
- VG Frankfurt/Oder, 07.03.2012 - 6 K 1128/09
- VG Sigmaringen, 16.02.2005 - 1 K 1567/04
Keine Berücksichtigung des fachpraktischen Einführungsjahres als Fachsemester …
- VG Regensburg, 01.04.2011 - RO 9 K 10.01285
Ausbildungsförderung: Wechsel im Studiengang Architektur von Universität auf …
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Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 30.07.1992 - III K 108/92
- BVerwG, 24.06.1993 - 11 C 10.93
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