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| VGH Bayern, 21.01.2010 - 11 C 10.119 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Streitwerthöhe in Verfahren über die Schlüsselzahl 172
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 03.08.2009 - 11 B 08.294
Schlüsselzahl 172; befristete Fahrerlaubnis; Beginn und Ende der Frist nach § 23 …
Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2010 - 11 C 10.119
Rn. 8 An dieser Auffassung hat der Senat in den Beschlüssen vom 3. August 2009 (Az. 11 B 08.294/11 B 08.295) und vom 10. November 2009 (Az. 11 ZB 07.3438) festgehalten. - VGH Bayern, 29.01.2008 - 11 ZB 07.1858
Einlegung einer vom Verwaltungsgericht nicht zugelassenen Berufung; gleichzeitige …
Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2010 - 11 C 10.119
Im Beschluss vom 29. Januar 2008 (Az. 11 ZB 07.1858) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zur Frage der zutreffenden Streitwerthöhe in Verfahren, die die Zuerkennung der Schlüsselzahl 172 zum Gegenstand haben, folgendes ausgeführt:. - VGH Bayern, 10.11.2009 - 11 ZB 07.3438
Kein Anspruch auf Eintragung der Schlüsselzahl 172 bei Antrag auf Neuerteilung …
Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2010 - 11 C 10.119
Rn. 8 An dieser Auffassung hat der Senat in den Beschlüssen vom 3. August 2009 (Az. 11 B 08.294/11 B 08.295) und vom 10. November 2009 (Az. 11 ZB 07.3438) festgehalten. - VGH Bayern, 02.02.2005 - 11 ZB 04.2748
Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2010 - 11 C 10.119
Für diesbezügliche Verfahren aber hat der Senat einen Streitwert von 2.500,-- EUR als angemessen angesehen (vgl. BayVGH vom 2.2.2005 Az. 11 ZB 04.2748), obwohl der Wegfall der Auflage, der zufolge eine Fahrerlaubnis der Klassen D oder D1 nur im Linienverkehr gilt, die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Betroffenen spürbar (nämlich um das Recht, Omnibusse auch im Gelegenheitsverkehr zu führen) erweitert.".
- VGH Bayern, 19.12.2011 - 11 B 11.1848
Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG
71 und 73; vom 10.11.2009 Az. 11 ZB 07.3438 RdNr. 16; vom 21.1.2010 Az. 11 C 10.119 RdNrn. - VG Augsburg, 02.11.2011 - Au 7 E 11.1411
Einstweilige Anordnung; Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines …
Es entspricht pflichtgemäßem Ermessen, die sich aus dem Antrag des Antragstellers für ihn ergebende Bedeutung der Sache mit 1.000,-- EUR anzusetzen (BayVGH vom 21.1.2010 - 11 C 10.119).
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