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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 12.08.2011 - 11 C 11.1785   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,65633
VGH Bayern, 12.08.2011 - 11 C 11.1785 (https://dejure.org/2011,65633)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.08.2011 - 11 C 11.1785 (https://dejure.org/2011,65633)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. August 2011 - 11 C 11.1785 (https://dejure.org/2011,65633)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Angabe des Gerichts, bei dem der statthafte Rechtsbehelf anzubringen ist;Bloße Aufzählung der in einem Bundesland vorhandenen Verwaltungsgerichte unter Angabe ihrer Zuständigkeitssprengel;Nachholbarkeit der Darlegung der Ermessenserwägungen während des gerichtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 23.03

    Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; Luftsicherheitsgebühr; …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2011 - 11 C 11.1785
    Die Bindung des Verordnungsgebers an den Kostendeckungsgrundsatz schlägt jedoch auch auf die Gebührenbemessung im Einzelfall - d.h. die Festsetzung der konkreten Gebührenhöhe - durch (BVerwG vom 18.3.2004 NVwZ 2004, 991/993 zu der ähnlich lautenden Vorschrift des § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13 LuftVG).
  • BVerwG, 08.12.1961 - VII C 2.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2011 - 11 C 11.1785
    § 6 a Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 StVG enthält deshalb die erforderliche gesetzliche Regelung, ohne die das Kostendeckungsprinzip im Gebührenrecht keine Geltung beansprucht (vgl. dazu z.B. BVerwG vom 8.12.1961 BVerwGE 13, 214/222 ff.).
  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 109.60
    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2011 - 11 C 11.1785
    Rn. 28 Dahinstehen kann aus Anlass des vorliegenden Falles, ob der "mit der Amtshandlung verbundene Verwaltungsaufwand" im Sinn von § 9 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG anhand des durchschnittlichen Aufwands zu bestimmen ist, den Amtshandlungen "dieser Art" verursachen (so OVG Berlin vom 25.8.1992 Az. 8 B 59.91 RdNr. 20; ebenso OVG RhPf vom 1.9.1960 OVGE 8, 116/120; vgl. ferner BVerwG vom 24.3.1961 BVerwGE 12, 162/166), oder ob es auf die speziellen Kosten der konkreten Amtshandlung - wenn auch unter anteilsmäßiger Einbeziehung der einschlägigen Gesamtkosten - ankommt (so BayVerfGH vom 21.2.1967 VerfGH 20, 21/34 zu der mit Art. 6 KG heutiger Fassung insoweit übereinstimmenden Vorschrift des Art. 8 KG in der Fassung vom 17.12.1956, BayBS III S. 442;… ebenso Rott/Stengel, a.a.O., Anm. 4.a zu Art. 6 KG).
  • OVG Berlin, 25.08.1992 - 8 B 59.91
    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2011 - 11 C 11.1785
    Rn. 28 Dahinstehen kann aus Anlass des vorliegenden Falles, ob der "mit der Amtshandlung verbundene Verwaltungsaufwand" im Sinn von § 9 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG anhand des durchschnittlichen Aufwands zu bestimmen ist, den Amtshandlungen "dieser Art" verursachen (so OVG Berlin vom 25.8.1992 Az. 8 B 59.91 RdNr. 20; ebenso OVG RhPf vom 1.9.1960 OVGE 8, 116/120; vgl. ferner BVerwG vom 24.3.1961 BVerwGE 12, 162/166), oder ob es auf die speziellen Kosten der konkreten Amtshandlung - wenn auch unter anteilsmäßiger Einbeziehung der einschlägigen Gesamtkosten - ankommt (so BayVerfGH vom 21.2.1967 VerfGH 20, 21/34 zu der mit Art. 6 KG heutiger Fassung insoweit übereinstimmenden Vorschrift des Art. 8 KG in der Fassung vom 17.12.1956, BayBS III S. 442;… ebenso Rott/Stengel, a.a.O., Anm. 4.a zu Art. 6 KG).
  • VG München, 06.03.2013 - M 23 K 12.2796

    Kosten für Zwangsvollstreckung

    Sind - wie in diesem Fall - Rahmensätze für Gebühren vorgesehen, so ist bei der Festsetzung der Gebühr im Einzelfall der mit der Amtshandlung verbundene Verwaltungsaufwand zu berücksichtigen, § 9 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG (vgl. auch BayVGH, B.v. 12.8.2011 - 11 C 11.1785 - juris Rn. 20).

    Denn ein der Verwaltung eingeräumtes Ermessen kann in der Weise "zentral gebunden" werden, dass Amtsträger oder Stellen, denen die Befugnis zusteht, Weisungen oder Richtlinien für den Verwaltungsvollzug zu erteilen bzw. aufzustellen, eine bestimmte Ermessensausübung vorgeben (vgl. BayVGH, B.v. 12.8.2011 - 11 C 11.1785 - juris Rn. 22).

    Wenn Art. 39 Abs. 1 Satz 3 BayVwVfG bestimmt, dass die Begründung von Ermessensentscheidungen auch die Gesichtspunkte erkennen lassen "soll", von denen die Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist, und wenn nach Art. 39 Abs. 2 BayVwVfG auch bei Ermessensverwaltungsakten ggf. von einer Begründung abgesehen werden darf, so folgt daraus ebenfalls, dass die Frage, ob Ermessen ausgeübt wurde, unabhängig davon beantwortet werden muss, ob in einer vorhandenen Begründung des Verwaltungsakts Ermessenserwägungen zum Ausdruck kommen (vgl. BayVGH, B.v. 12.8.2011 - 11 C 11.1785 - juris Rn. 23).

    Das Kostendeckungsprinzip in der Ausgestaltung, die es in § 6 a Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 StVG gefunden hat, bildet deshalb nicht nur eine Obergrenze für die zulässige Gebührenhöhe; in gewissem Umfang - nämlich in Gestalt einer Ermessensleitlinie - ergeben sich aus ihm auch Rechtsfolgen, die der Festsetzung einer unangemessen niedrigen Gebühr entgegenstehen (vgl. BayVGH, B.v. 12.8.2011 - 11 C 11.1785 - juris Rn. 27).

    Die Personalvollkosten (vgl. zu ihrer gebotenen Heranziehung bei der Ermittlung des Verwaltungsaufwands BayVGH, B.v. 12.8.2011 - 11 C 11.1785 - juris Rn. 29) beliefen sich ab dem 1. Januar 2012 nach der Anlage zum Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom .

  • VG München, 20.09.2021 - M 31 K 21.2632

    Erfolglose Klage auf Corona-Soforthilfen

    Für den rechtsunkundigen Empfänger ergibt sich daraus nicht hinreichend klar und unmissverständlich, bei welchem Gericht die Klage zu erheben ist (vgl. BayVGH, B.v. 12.8.2011 - 11 C 11.1785 - juris Rn. 14 ff.;… Kluckert in: NK-VwGO, 5. Aufl. 2018, § 58 Rn. 54).
  • VG München, 23.02.2022 - M 31 K 21.418

    Zuwendungsrecht, Anforderungen an die Antragstellung, Keine plausible Darlegung …

    Für den rechtsunkundigen Empfänger ergibt sich daraus nicht hinreichend klar und unmissverständlich, bei welchem Gericht die Klage zu erheben ist (vgl. BayVGH, B.v. 12.8.2011 - 11 C 11.1785 - juris Rn. 14 ff.;… Kluckert in: NK-VwGO, 5. Aufl. 2018, § 58 Rn. 54).
  • VG München, 10.04.2019 - M 7 K 18.4514

    Einziehung einer sichergestellten Schusswaffe

    Die Bestimmung der konkreten Gebührenhöhe innerhalb eines normativ eröffneten Rahmens stellt grundsätzlich eine Ermessensentscheidung dar (vgl. BayVGH, B.v. 12.8.2011 - 11 C 11.1785 - juris Rn. 22).

    Von seltenen Fällen abgesehen, in denen die Bemessung einer Gebühr in Höhe des entstandenen Aufwandes grob unbillig wäre und damit gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstieße, ist aber kein Grund ersichtlich, eine nicht kostendeckende Gebühr zu erheben (vgl. BayVGH, B.v. 12.8.2011 - 11 C 11.1785 - juris Rn. 25).

    Angesichts der langen Verfahrensdauer mit fortlaufendem Schriftverkehr (vgl. hierzu auch die Ausführungen des Landratsamts in der Klageerwiderung) und des umfänglichen Bescheids im Hinblick auf das individuelle Demontageverlangen des Klägers erscheint es unter Berücksichtigung der anzusetzenden Personalvollkosten (vgl. hierzu im Einzelnen BayVGH, B.v. 12.8.2011 - 11 C 11.1785 - juris Rn. 32) als unwahrscheinlich, dass die festgesetzte Gebühr zu einer Kostenüberdeckung führt.

  • VG München, 14.07.2021 - M 31 K 21.2307

    Nur eine Corona-Soforthilfe bei verbundenen Unternehmen

    Für den rechtsunkundigen Empfänger ergibt sich daraus nicht hinreichend klar und unmissverständlich, bei welchem Gericht die Klage zu erheben ist (vgl. BayVGH, B.v. 12.8.2011 - 11 C 11.1785 - juris Rn. 14 ff.;… Kluckert in: NK-VwGO, 5. Aufl. 2018, § 58 Rn. 54).
  • VG München, 05.07.2021 - M 31 K 21.1483

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Bescheid, Leistungen, Versorgung, Arbeitgeber, …

    Für den rechtsunkundigen Empfänger ergibt sich daraus nicht hinreichend klar und unmissverständlich, bei welchem Gericht die Klage zu erheben ist (vgl. BayVGH, B.v. 12.8.2011 - 11 C 11.1785 - juris Rn. 14 ff.;… Kluckert in: NK-VwGO, 5. Aufl. 2018, § 58 Rn. 54).
  • VGH Bayern, 22.01.2016 - 9 ZB 15.2027

    Ausübung des Vorkaufsrechts

    Unabhängig davon, ob ein solcher Rückgriff auf die Behandlung in Beschlussgremien zulässig ist, um eine materielle Ermessensausübung belegen zu können (vgl. BayVGH, B. v. 12.8.2011 - 11 C 11.1785 - juris Rn. 23;… Rennert in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 114 Rn. 19;… a.A. wohl BayVGH, U. v. 13.10.2009 - 14 B 07.1760 - juris Rn. 40), fehlt es daran aber auch bei Berücksichtigung dieser Sitzungen.
  • VG Würzburg, 19.05.2014 - W 6 K 14.176

    Nachweis des Versicherungsschutzes nach Erlass des Bescheides (für Rechtmäßigkeit …

    Schließlich sind auch keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass gegen das Verbot der Kostenüberdeckung verstoßen worden wäre, gerade wenn man lebensnah die Personalkosten sowie den anteiligen Einsatz sachlicher Verwaltungsmittel einbezieht (vgl. BayVGH, B.v. 12.8.2011 - 11 C 11.1785 - Fst. 2012, Nr. 236, S. 714).

    Die Klägerin muss sich das (Fehl-)Verhalten ihrer Versicherung von Rechts wegen selbst dann zurechnen lassen, wenn ihr persönlich insoweit kein eigenes Verschulden zur Last fallen sollte, sondern allein ihre Versicherung den Fehler gemacht hätte (vgl. OVG NRW, B.v. 11.12.2013 - 8 A 1634/13 - juris; BayVGH, B.v. 12.8.2011 - 11 C 11.1785 - Fst. 2012, Nr. 236, S. 714).

  • VG Würzburg, 15.01.2013 - W 6 K 12.954

    Bescheid über Kosten für Zwangsstilllegung (Entstempelung durch Polizei)

    Schließlich sind auch keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass gegen das Verbot der Kostenüberdeckung verstoßen worden wäre, gerade wenn man lebensnah die Personalkosten sowie den anteiligen Einsatz sachlicher Verwaltungsmittel einbezieht (vgl. BayVGH, B.v. 12.08.2011 - 11 C 11.1785 - Fst. 2012, Nr. 236, S. 714).

    Insofern ist jedoch festzuhalten, dass sich der Kläger, wie ausgeführt, das Verhalten seiner Versicherung gegenüber der Zulassungsbehörde des Beklagten über das Bestehen einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung von Rechts wegen selbst dann zurechnen lassen muss, wenn ihm persönlich insoweit kein eigenes Verschulden zur Last fallen sollte, sondern allein seine Versicherung den Fehler gemacht hätte (vgl. BayVGH, B.v. 12.08.2011 - 11 C 11.1785 - Fst. 2012, Nr. 236, S. 714).

  • VG Würzburg, 08.04.2013 - W 6 K 13.161

    Gerichtsbescheid; verkehrsrechtliche Anordnung; fehlender Versicherungsschutz; …

    Schließlich sind auch keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass gegen das Verbot der Kostenüberdeckung verstoßen worden wäre, gerade wenn man lebensnah die Personalkosten sowie den anteiligen Einsatz sachlicher Verwaltungsmittel einbezieht (vgl. BayVGH, B.v. 12.08.2011 - 11 C 11.1785 - Fst. 2012, Nr. 236, S. 714).

    Insofern ist jedoch festzuhalten, dass sich der Kläger, wie ausgeführt, das Verhalten seiner Versicherung gegenüber der Zulassungsbehörde des Beklagten über das Bestehen einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung von Rechts wegen selbst dann zurechnen lassen muss, wenn ihm persönlich insoweit kein eigenes Verschulden zur Last fallen sollte, sondern allein seine Versicherung den Fehler gemacht hätte (vgl. BayVGH, B.v. 12.08.2011 - 11 C 11.1785 - Fst. 2012, Nr. 236, S. 714).

  • VG München, 27.08.2021 - M 31 K 21.2666

    Zuwendungsrecht, Anforderungen an die Darlegung eines Liquiditätsengpasses

  • VG München, 20.05.2015 - M 7 K 12.1483

    Teilweise erfolgreiche Klage gegen Inanspruchnahme nach Feuerwehreinsatz

  • VG Würzburg, 30.12.2013 - W 6 K 13.670

    Gerichtsbescheid; Klage gegen Gutachtensaufforderung; hohes Aggressionspotenzial; …

  • VG Würzburg, 13.01.2021 - W 6 K 20.1954

    Kostenerhebung für die zwangsweise Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs

  • VG Regensburg, 13.09.2016 - RN 4 K 16.394

    Anfechtung einer geänderten Anordnung zur Hundehaltung

  • VG München, 15.04.2016 - M 23 K 15.1344

    Kostenfestsetzung bei zulassungsbehördlicher Aufforderung an den Halter eines …

  • VG München, 29.04.2015 - M 23 K 13.5145

    Versicherungsnachweis Kraftfahrzeug

  • VG Würzburg, 25.11.2014 - W 6 K 14.692

    Teilweise unzulässige Anfechtungsklage

  • VG München, 05.11.2014 - M 23 K 13.2784

    Erledigung einer Anordnung gemäß § 25 Abs. 4 Satz 1 FZV nach Vorlage einer …

  • VG Würzburg, 14.05.2020 - W 6 K 20.272

    Außerbetriebsetzung eines Kraftrades wegen fehlender Kfz-Haftpflichtversicherung

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