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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 12.06.2012 - 11 C 12.920   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,14754
VGH Bayern, 12.06.2012 - 11 C 12.920 (https://dejure.org/2012,14754)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.06.2012 - 11 C 12.920 (https://dejure.org/2012,14754)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Juni 2012 - 11 C 12.920 (https://dejure.org/2012,14754)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe;Anforderung eines Fahreignungsgutachtens;Entziehung der Fahrerlaubnis und Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge wegen Nichtvorlage des Gutachtens;Behauptetes wirtschaftliches Unvermögen des Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anordnung zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens und fehlende finanzielle Mittel

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83

    Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU

    Auszug aus VGH Bayern, 12.06.2012 - 11 C 12.920
    Vielmehr mutet das Gesetz dem Pflichtigen diese Kosten ebenso zu, wie es ihm zumutet, die Kosten zu zahlen, die zum verkehrssicheren Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind (BVerwG vom 12.3.1985 BVerwGE 71, 93; vom 13.11.1997 BayVBl 1998, 634/635).

    Bei einer berechtigten Gutachtensanforderung kann es auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen deshalb grundsätzlich ebenso wenig ankommen wie bei anderen Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde, die im Interesse der Verkehrssicherheit erforderlich sind (BVerwG vom 12.3.1985 a.a.O.).

    Rn. 28 Nur "unter ganz besonderen Umständen" kann dem Inhaber einer Fahrerlaubnis oder dem Bewerber um eine solche Berechtigung zugebilligt werden, der Aufforderung zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens entgegen zu halten, es sei ihm unzumutbar, die damit einhergehenden Kosten aus eigenen Mitteln oder mit fremder Hilfe aufzubringen (BVerwG vom 12.3.1985, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.05.2008 - 3 C 32.07

    Alkohol; Alkoholmissbrauch; Alkoholauffälligkeit; Alkoholproblematik; …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.06.2012 - 11 C 12.920
    Nach dem eindeutigen Wortlaut dieser Vorschrift gilt dies auch, wenn kein Kraftfahrzeug, sondern lediglich ein sonstiges Fahrzeug geführt wurde, also auch bei einer Alkoholfahrt mit einem Fahrrad (BVerwG vom 21.5.2008 BVerwGE 131, 163).
  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.06.2012 - 11 C 12.920
    Rn. 23 Die der Gutachtensanordnung der Beklagten zugrunde liegende rechtskräftige Verurteilung des Klägers vom 22. Februar 2008 wegen einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad war in dem für die rechtliche Beurteilung maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwG vom 11.12.2008 BVerwGE 132, 315 m.w.N.), hier des Widerspruchsbescheids vom 25. Oktober 2011, noch verwertbar.
  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 1.97

    Folgen einer unrechtmäßigen Anordnung der Beibringung eines …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.06.2012 - 11 C 12.920
    Vielmehr mutet das Gesetz dem Pflichtigen diese Kosten ebenso zu, wie es ihm zumutet, die Kosten zu zahlen, die zum verkehrssicheren Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind (BVerwG vom 12.3.1985 BVerwGE 71, 93; vom 13.11.1997 BayVBl 1998, 634/635).
  • VGH Bayern, 07.11.2006 - 11 ZB 05.3034

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.06.2012 - 11 C 12.920
    Von dem zur Vorlage Verpflichteten ist vielmehr auch zu fordern, dass er alle nach Sachlage ernsthaft in Betracht kommenden Möglichkeiten ausschöpft, um die einer Begutachtung entgegenstehenden finanziellen Hemmnisse auszuräumen (Beschluss des Senats vom 7.11.2006 Az. 11 ZB 05.3034).
  • VG Würzburg, 11.01.2013 - W 6 S 12.1122

    Entzug der Fahrerlaubnis (bezüglich Kraftfahrzeug)

    Das gilt besonders bei einem Fahrrad, dessen Gebrauch ein gesteigertes Maß an Balance erfordert und damit besondere Anforderungen an den Gleichgewichtssinn stellt (vgl. BayVGH, U.v. 01.10.2012 - 11 BV 12.771 - Blutalkohol 49, 338; B.v. 12.06.2012 - 11 C 12.920 - VerkMitt 2012, Nr. 62; B.v. 28.12.2010 - 11 CS 10.2059).

    Das Vorhaben des Antragstellers, noch Abstinenznachweise für die geforderte medizinische-psychologische Untersuchung zu sammeln bzw. erst ein Vorbereitungsseminar zu absolvieren, befreit nach alledem nicht von der Verpflichtung zur fristgerechten Vorlage des Gutachtens und rechtfertigt keine Verlängerung der Frist (vgl. auch BayVGH, B.v. 12.06.2012 - 11 C 12.920 - VerkMitt 2012, Nr. 62).

  • VG Würzburg, 05.12.2012 - W 6 S 12.970

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Die Antragstellerin hat auch nicht belegt, dass weder eine Bank noch eine Privatperson ihr die in Frage stehenden Mittel zur Verfügung hätten stellen können (vgl. ausführlich BayVGH, B.v. 07.11.2006, Az. 11 ZB 05.3034 sowie BayVGH B.v. 18.06.2012, Az. 11 C 12.1175; BayVGH B.v. 12.06.2012, Az. 11 C 12.920, VerkMitt 2012, Nr. 62).
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