Rechtsprechung
| BVerwG, 22.03.1995 - 11 C 16.94 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Personenbeförderung - Betriebsindividuelle mittlere Reiseweite - Zusammenhängendes Liniennetz - Verbundene Beförderungsentgelte - Verbundpartner - Ausbildungsverkehr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 03.12.1992 - 1 A 1003/92
- BVerwG, 22.03.1995 - 11 C 16.94
Papierfundstellen
- DVBl 1996, 154
Wird zitiert von ... (10)
- BVerwG, 18.07.2002 - 3 C 52.01
Ausbildungsverkehr, im - geleistete Personen-Kilometer; Personen-Kilometer, im …
aa) Zutreffend haben die Vorinstanzen insoweit auf den Zweck des § 45 a PBefG abgehoben, Verkehrsunternehmen einen Ausgleich dafür zu gewähren, dass ihnen aus sozialen Gründen Tarifgestaltungen für den Ausbildungsverkehr "zugemutet" werden, die betriebswirtschaftlich nicht kostendeckend sind (vgl. Urteil vom 22. März 1995 - BVerwG 11 C 16.94 - Buchholz 442.01 § 45 a PBefG Nr. 6 S. 4).Überdies würde die nach den Verordnungs-Materialien (…a.a.O., S. 12 bzw. 17) grundsätzlich angestrebte und in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als zulässig beurteilte Pauschalierung und Verwaltungsvereinfachung (vgl. Urteile vom 22. März 1995 - BVerwG 11 C 16.94 - a.a.O. S. 4 und vom 7. September 2000 - BVerwG 3 C 31.99 - Buchholz 442.01 § 45 a Nr. 9 S. 7 m.w.N.; Beschluss vom 30. Dezember 1997 - BVerwG 3 N 1.97 - Buchholz 442.01 § 45 a Nr. 8 S. 11) verfehlt, wenn anstatt einer im Regelfall einfachen Ermittlung nach genehmigten Streckentarifen das aufwendigere Verfahren der Ermittlung nach den aufgrund der Linienführung tatsächlich geleisteten Personen-Kilometern geboten wäre.
- BVerwG, 28.11.2007 - 3 C 47.06
Personenbeförderung; Beförderungsunternehmen; OPNV; Ausbildungsverkehr; …
Auszugehen ist davon, dass der Gesetzgeber durch § 45a PBefG einen Ausgleich für Mindereinnahmen aus dem Ausbildungsverkehr gewähren, den Ausgleich aber auch auf die ausbildungsnotwendigen Verkehre beschränken wollte (stRspr; vgl. Urteile vom 22. März 1995 - BVerwG 11 C 16.94 - Buchholz 442.01 § 45a PBefG Nr. 6 und vom 18. Juli 2002 - BVerwG 3 C 52.01 - Buchholz 442.01 § 45a PBefG Nr. 10 ). - VG Leipzig, 18.06.2014 - 1 K 344/13
Finanzausgleich für Verkehrsunternehmen in Sachsen wegen Gewährung ermäßigter …
Sinn und Zweck des § 45a PBefG besteht darin, den Verkehrsunternehmen einen Ausgleich dafür zu gewähren, dass ihnen aus sozialen Gründen Tarifgestaltungen für den Ausbildungsverkehr "zugemutet" werden, die betriebswirtschaftlich nicht kostendeckend sind (…vgl. BVerwG, Urt. v. 18.7.2002 - 3 C 52.01 -, Rn. 19; Urt. v. 22.3.1995 - 11 C 16.94 - Rn. 15, ).Bei dieser Berechnung hat die Klägerin auch sog. Fremdumsteiger berücksichtigt, d. h. alle Fahrgäste, und nicht nur die, die bei dem die Ausgleichsleistungen begehrenden Verkehrsunternehmen einen Fahrschein gekauft haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.3.1995 - 11 C 16.94 -, Rn. 15 ).
- OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2007 - 1 L 205/06
Personenbeförderung; Ausgleichsleistung; Reiseweite, mittlere; Abweichung; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2006 - 1 B 23.05
Ausgleich für gemeinwirtschaftliche Leistungen im Straßenpersonenverkehr; …
Das mit dieser Vorschrift verbundene gesetzgeberische Ziel besteht darin, den Verkehrsunternehmen einen Ausgleich dafür zu gewähren, dass ihnen aus sozialen Gründen Tarifgestaltungen für den Ausbildungsverkehr "zugemutet" werden, die betriebswirtschaftlich nicht kostendeckend sind; ein Teil dieser Belastungen soll durch die staatlichen Leistungen nach § 45 a PBefG ausgeglichen werden (BVerwG, Urteil vom 22. März 1995 - 11 C 16.94 -, Buchholz 442.01 § 45 a PBefG Nr. 6). - VG Dessau, 03.06.2004 - 2 A 6/03 Dieses fehlt beispielsweise, wenn die Linien der Verbundpartner parallel verlaufen und gemeinsame Haltestellen haben, so dass die Auszubildenden die eine oder die andere Linie benutzen können, ohne auf ein Umsteigen angewiesen zu sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. März 1995 - 11 C 16/94 - vgl. auch Beschl. v. 16. Januar 1992 - 7 B 33/91 -, DVBl. 1992, 708 = DÖV 1992, 630 [BVerwG 16.01.1992 - 7 B 33/91] ).
- BVerwG, 13.06.1995 - 11 B 111.94
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Hierzu wird auf das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 22. März 1995 - BVerwG 11 C 16.94 - verwiesen; darin hat der beschließende Senat die von der Beschwerde angegriffene Rechtsprechung des früher für das Personenbeförderungsrecht zuständig gewesenen 7. Senats (Beschluß vom 16. Januar 1992 - BVerwG 7 B 33.91 - ) bestätigt und ergänzt. - VG Augsburg, 08.11.2016 - Au 3 K 15.1241
Ausgleichzahlungen für Personenbeförderung im Ausbildungsverkehr an Samstagen
- BVerwG, 22.03.1995 - 11 C 17.94 Die Parallelentscheidung, BVerwG, 1995-03-22, 11 C 16/94, ist vollständig dokumentarisch bearbeitet.
- VG Karlsruhe, 16.12.2008 - 5 K 1981/06
Erstattungsansprüche aus gesetzlichen Ausgleichsleistungen nach dem …
Zwar trifft zu, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei der Berechnung des Anspruchs auf Ausgleichsleistungen hinsichtlich des Parameters der betriebsindividuellen mittleren Reiseweite alle Fahrgäste eines Unternehmens zu berücksichtigen sind (BVerwG, Urt. v. 22.03.1995 - 11 C 16.94 - DVBl 1996, 154).
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