Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 17.11.1992

Rechtsprechung
   BVerwG, 08.12.1993 - 11 C 27.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3443
BVerwG, 08.12.1993 - 11 C 27.92 (https://dejure.org/1993,3443)
BVerwG, Entscheidung vom 08.12.1993 - 11 C 27.92 (https://dejure.org/1993,3443)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Dezember 1993 - 11 C 27.92 (https://dejure.org/1993,3443)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,3443) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einordnung einer Ausbildung an einer Berufsakademie als schulische Ausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 346 (Ls.)
  • NZS 1994, 237
  • FamRZ 1994, 726
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 03.06.1988 - 5 C 74.84

    Berufsbildende Ausbildung - Ausbildungsförderung - Berufsqualifizierung - …

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1993 - 11 C 27.92
    Gefordert wird nach dieser Vorschrift mithin nicht nur eine erste Ausbildung bis zu deren berufsqualifizierendem Abschluß, sondern zumindest drei Schul- oder Studienjahre berufsbildender Ausbildung bis zu einem daran anschließenden berufsqualifizierenden Abschluß (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1988 - BVerwG 5 C 74.84 - FamRZ 1988, 1105, 1106>).

    Im Hinblick darauf ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt und anerkannt, daß der Grundanspruch auf Ausbildungsförderung nach der genannten Vorschrift die Förderung von mehr als einer berufsbildenden Ausbildung umfassen kann, wenn durch die zuerst aufgenommene Ausbildung der zeitliche Mindestumfang für die berufsbildende Ausbildung von drei Schul- oder Studienjahren noch nicht ausgeschöpft worden ist (vgl. BVerwGE 61, 342, 347 f. [BVerwG 12.02.1981 - 5 C 57/79]; BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1988 a.a.O. S. 51/1106).

    Sind mit Rücksicht darauf auf die Mindestförderungszeit im Sinne des § 7 Abs. 1 BAföG Ausbildungszeiten auch dann anzurechnen, wenn sie in einer berufsbildenden Ausbildung mit einer Dauer von weniger als drei Jahren verbracht worden sind, so gilt dies, wie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ebenfalls entschieden ist, unabhängig davon, ob sie zu einem berufsqualifizierenden Abschluß geführt haben oder nicht (vgl. BVerwGE 67, 104 [BVerwG 14.04.1983 - 5 C 104/80]; BVerwG, Urteile vom 6. Dezember 1984 - BVerwG 5 C 125.81 - und vom 3. Juni 1988 a.a.O. S. 42/1106; Beschlüsse vom 19. Januar 1989 - BVerwG 5 B 198.88 - und vom 11. Februar 1992 - BVerwG 5 B 11.92 - ).

    Zu den damit angesprochenen Förderungsvoraussetzungen hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner ständigen Rechtsprechung (Beschluß vom 24. Juni 1986 - BVerwG 5 B 134.84 - ; Urteile vom 3. Juni 1988 a.a.O. S. 43/1106 ff. und vom 18. Juli 1989 - BVerwG 5 C 28.85 - FamRZ 1990, 564>) entschieden, § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BAföG sei so zu lesen, daß derjenige eine weitere Ausbildung bis zu deren berufsqualifizierendem Abschluß gefördert erhält, der seinen ersten berufsqualifizierenden Abschluß an einer Berufsfachschule erworben und seinen Förderungsanspruch nach § 7 Abs. 1 BAföG deshalb verbraucht hat, weil seine berufsbildende Ausbildung insgesamt drei Jahre in Anspruch genommen hat.

    Danach kommt es nicht darauf an, daß die berufsqualifizierend abgeschlossene Berufsfachschulausbildung selbst zumindest drei Jahre gedauert haben muß (vgl. Urteil vom 3. Juni 1988 a.a.O. S. 43/1106).

  • BVerwG, 18.07.1989 - 5 C 28.85

    Ausbildungsförderung - Bewilligungsbescheid - Förderungsantrag - Anspruchsgründe

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1993 - 11 C 27.92
    Zu den damit angesprochenen Förderungsvoraussetzungen hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner ständigen Rechtsprechung (Beschluß vom 24. Juni 1986 - BVerwG 5 B 134.84 - ;… Urteile vom 3. Juni 1988 a.a.O. S. 43/1106 ff. und vom 18. Juli 1989 - BVerwG 5 C 28.85 - FamRZ 1990, 564>) entschieden, § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BAföG sei so zu lesen, daß derjenige eine weitere Ausbildung bis zu deren berufsqualifizierendem Abschluß gefördert erhält, der seinen ersten berufsqualifizierenden Abschluß an einer Berufsfachschule erworben und seinen Förderungsanspruch nach § 7 Abs. 1 BAföG deshalb verbraucht hat, weil seine berufsbildende Ausbildung insgesamt drei Jahre in Anspruch genommen hat.

    Einschränkend hinzuzufügen ist lediglich, daß die Förderung einer weiteren Ausbildung nach § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BAföG nicht in Betracht kommt, wenn der Auszubildende seinen Grundanspruch auf Förderung einer berufsbildenden Erstausbildung nach § 7 Abs. 1 BAföG durch den berufsqualifizierenden Abschluß zweier Berufsfachschulausbildungen ausgeschöpft hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 1989 a.a.O. S. 10/564).

  • BVerwG, 28.10.1992 - 11 C 5.92

    BAföG - Ausbildungsförderung - Weitere Ausbildung

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1993 - 11 C 27.92
    Als Ausnahmebestimmung ist § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG vor allem den Fällen vorbehalten, in denen, jeweils vom angestrebten Ausbildungsziel her gesehen, entweder eine erste berufsqualifizierend abgeschlossene Ausbildung nicht ausreicht oder der Auszubildende sich, ebenfalls aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles, eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung nicht mehr zunutze machen kann (BVerwGE 55, 325 [BVerwG 13.04.1978 - 5 C 54/76]; 61, 342 ; BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1992 - BVerwG 11 C 5.92 - NJW 1993, 950>).

    § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG hat jedenfalls nicht die Funktion eines Auffangtatbestandes, der die in den Nrn. 1 bis 4 des Satzes 1 bestimmten Tatbestände aus Gründen der Billigkeit ergänzt (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1992 a.a.O. S. 149/951).

  • BVerwG, 12.02.1981 - 5 C 57.79

    Voraussetzungen für die Förderungsfähigkeit nicht lediglich einer, sondern auch …

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1993 - 11 C 27.92
    Im Hinblick darauf ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt und anerkannt, daß der Grundanspruch auf Ausbildungsförderung nach der genannten Vorschrift die Förderung von mehr als einer berufsbildenden Ausbildung umfassen kann, wenn durch die zuerst aufgenommene Ausbildung der zeitliche Mindestumfang für die berufsbildende Ausbildung von drei Schul- oder Studienjahren noch nicht ausgeschöpft worden ist (vgl. BVerwGE 61, 342, 347 f. [BVerwG 12.02.1981 - 5 C 57/79]; BVerwG…, Urteil vom 3. Juni 1988 a.a.O. S. 51/1106).

    Als Ausnahmebestimmung ist § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG vor allem den Fällen vorbehalten, in denen, jeweils vom angestrebten Ausbildungsziel her gesehen, entweder eine erste berufsqualifizierend abgeschlossene Ausbildung nicht ausreicht oder der Auszubildende sich, ebenfalls aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles, eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung nicht mehr zunutze machen kann (BVerwGE 55, 325 [BVerwG 13.04.1978 - 5 C 54/76]; 61, 342 ; BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1992 - BVerwG 11 C 5.92 - NJW 1993, 950>).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1993 - 11 C 27.92
    Dies ist angesichts des Gestaltungsspielraums, der dem Gesetzgeber im Sozialleistungsrecht zusteht (BVerfGE 65, 141 [BVerfG 06.10.1983 - 2 BvL 22/80]; 76, 256 <349 f. [BVerfG 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87]>; 82, 60 ), im Rahmen der Bevorzugung planmäßiger und zielstrebig angelegter Ausbildungen ein sachgerechtes und nicht zu beanstandendes Unterscheidungskriterium.
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1993 - 11 C 27.92
    Dies ist angesichts des Gestaltungsspielraums, der dem Gesetzgeber im Sozialleistungsrecht zusteht (BVerfGE 65, 141 [BVerfG 06.10.1983 - 2 BvL 22/80]; 76, 256 <349 f. [BVerfG 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87]>; 82, 60 ), im Rahmen der Bevorzugung planmäßiger und zielstrebig angelegter Ausbildungen ein sachgerechtes und nicht zu beanstandendes Unterscheidungskriterium.
  • BVerfG, 06.10.1983 - 2 BvL 22/80

    Stellenzulagen für Soldaten

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1993 - 11 C 27.92
    Dies ist angesichts des Gestaltungsspielraums, der dem Gesetzgeber im Sozialleistungsrecht zusteht (BVerfGE 65, 141 [BVerfG 06.10.1983 - 2 BvL 22/80]; 76, 256 <349 f. [BVerfG 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87]>; 82, 60 ), im Rahmen der Bevorzugung planmäßiger und zielstrebig angelegter Ausbildungen ein sachgerechtes und nicht zu beanstandendes Unterscheidungskriterium.
  • BVerwG, 02.02.1989 - 5 C 2.86

    Krankenpfleger - Ausbildung - Berufsfachschule - Ausbildungsförderung

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1993 - 11 C 27.92
    Dies muß dahin bewertet werden, daß die Ausbildung der Klägerin durch den Besuch der Berufsakademie schulisch geprägt war, wie § 2 Abs. 1 BAföG es voraussetzt (vgl. zu diesem Gesichtspunkt: BVerwG, Urteile vom 2. April 1987 - BVerwG 5 C 31.85 - FamRZ 1987, 977> und vom 2. Februar 1989 - BVerwG 5 C 2.86 - FamRZ 1989, 1125>).
  • BVerwG, 13.04.1978 - 5 C 54.76

    Gewährung einer Ausbildungsförderung als Zuschuss oder als Darlehen - …

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1993 - 11 C 27.92
    Als Ausnahmebestimmung ist § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG vor allem den Fällen vorbehalten, in denen, jeweils vom angestrebten Ausbildungsziel her gesehen, entweder eine erste berufsqualifizierend abgeschlossene Ausbildung nicht ausreicht oder der Auszubildende sich, ebenfalls aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles, eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung nicht mehr zunutze machen kann (BVerwGE 55, 325 [BVerwG 13.04.1978 - 5 C 54/76]; 61, 342 ; BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1992 - BVerwG 11 C 5.92 - NJW 1993, 950>).
  • BVerwG, 14.04.1983 - 5 C 104.80

    Endgültiges Nichtbestehen einer Vorprüfung und einer Zwischenprüfung - …

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1993 - 11 C 27.92
    Sind mit Rücksicht darauf auf die Mindestförderungszeit im Sinne des § 7 Abs. 1 BAföG Ausbildungszeiten auch dann anzurechnen, wenn sie in einer berufsbildenden Ausbildung mit einer Dauer von weniger als drei Jahren verbracht worden sind, so gilt dies, wie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ebenfalls entschieden ist, unabhängig davon, ob sie zu einem berufsqualifizierenden Abschluß geführt haben oder nicht (vgl. BVerwGE 67, 104 [BVerwG 14.04.1983 - 5 C 104/80]; BVerwG, Urteile vom 6. Dezember 1984 - BVerwG 5 C 125.81 - …und vom 3. Juni 1988 a.a.O. S. 42/1106; Beschlüsse vom 19. Januar 1989 - BVerwG 5 B 198.88 - und vom 11. Februar 1992 - BVerwG 5 B 11.92 - ).
  • BVerwG, 06.12.1984 - 5 C 125.81

    Förderung mehrerer weiterer Ausbildungen - Anspruch auf Ausbildungsförderung

  • BVerwG, 11.02.1992 - 5 B 11.92

    Grundanspruch des Auszubildenden auf Ausbildungsförderung für eine Erstausbildung …

  • BVerwG, 02.04.1987 - 5 C 31.85

    Bafög - Ausbildungsförderung - Ausbildungsstätte

  • BVerwG, 24.06.1986 - 5 B 134.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Förderungsfähigkeit von …

  • BVerwG, 19.01.1989 - 5 B 198.88
  • BVerwG, 29.03.2018 - 5 C 14.16

    Absolventen des zweiten Bildungswegs; Anreiz; Attraktivität des Ausbildungsgangs; …

    Auf die Mindestförderungszeit sind alle Zeiten einer förderungsfähigen berufsbildenden Ausbildung anzurechnen, unabhängig davon, ob sie zu einem berufsqualifizierenden Abschluss geführt haben oder nicht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 8. Dezember 1993 - 11 C 27.92 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 109 S. 156 und vom 23. Februar 1994 - 11 C 55.92 - BVerwGE 95, 138 , jeweils m.w.N.) oder die Ausbildung (tatsächlich) mit öffentlichen Mitteln gefördert worden ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17. März 1983 - 5 C 27.81 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.03.2018 - 5 C 14.17

    Bewilligung von Ausbildungsförderung für ein Hochschulstudium durch Zulassung …

    Auf die Mindestförderungszeit sind alle Zeiten einer förderungsfähigen berufsbildenden Ausbildung anzurechnen, unabhängig davon, ob sie zu einem berufsqualifizierenden Abschluss geführt haben oder nicht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 8. Dezember 1993 - 11 C 27.92 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 109 S. 156 und vom 23. Februar 1994 - 11 C 55.92 - BVerwGE 95, 138 , jeweils m.w.N.) oder die Ausbildung (tatsächlich) mit öffentlichen Mitteln gefördert worden ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17. März 1983 - 5 C 27.81 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 29.07.2026 - B 8 E 26.879

    Vorläufige Bewilligung von Ausbildungsförderung, Förderanspruch ausgeschöpft, …

    In einem solchen Fall ist der Förderungsgrundanspruch erschöpft (BVerwG, U.v. 8.12.1993 - 11 C 27/92 - juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 11.04.2024 - 8 LB 30/22

    Gewährung eines sog. Ledigenzuschlags zur Altersrente (ärztliches …

    Auch nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz werden grundsätzlich nur Erstausbildungen und keine Zweit- oder Mehrfachausbildungen gefördert (§ 7 BAföG, zur dortigen Regelung der Master-Studiengänge s.u. 3.a.;… BVerwG, Urt. v. 10.12.2021 - 5 C 8/20 -, juris Rn. 18;… v. 29.3.2018 - 5 C 14/16 -, juris Rn. 9, 27; v. 28.5.2015 - 5 C 4/14 -, juris Rn. 9 u. v. 8.12.1993 - 11 C 27/92 -, juris Rn. 10;… Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 27.4.2011 - 4 LA 291/10 -, juris Rn. 9).
  • BayObLG, 13.02.1995 - 1Z BR 96/94

    Erteilung eines Erbscheins beschränkt auf dem Erbrecht der ehem. DDR …

    (3) Setzt der Erblasser in einer letztwilligen Verfügung ausdrücklich Erben ein, ohne eine nähere Bestimmung über den Umfang der Einsetzung zu treffen, so ist auch im Fall einer Nachlaßspaltung regelmäßig davon auszugehen, daß er mit dieser Verfügung sein gesamtes Vermögen und damit auch die verschiedenen Erbstatuten unterliegenden Nachlaßteile insgesamt erfassen will, sofern nicht im Einzelfall das auf einen der Teile anwendbare Recht entgegensteht (Gottwald FamRZ 1994, 726).
  • OLG Hamm, 23.01.1995 - 15 W 328/94

    Voraussetzungen für die Erteilung eines auf unbeweglichen Vermögen in der …

    Deshalb muß bei einer solchen umfassenden Erbeinsetzung angenommen werden, daß sie auch für einen aus Rechtsgründen verselbständigten Nachlaß wie denjenigen für unbewegliches Vermögen in der früheren DDR angeordnet ist (…OLG Oldenburg aaO.; OLG Zweibrücken FamRZ 1992, 1474; Gottwald FamRZ 1994, 726).
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2011 - 4 LA 291/10

    Kein Förderungsanspruch für die Erstausbildung nach § 7 Abs. 1 BAföG bei …

    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat schon in seinem Urteil vom 8. Dezember 1993 (- 11 C 27.92 -, Buchholz 336.36 § 7 BAföG Nr. 109) ausgeführt, dass der Förderungsgrundanspruch nicht nur dann erschöpft ist, wenn der erste berufsqualifizierende Abschluss nach dem Ende der Mindestförderungszeit des § 7 Abs. 1 BAföG erreicht worden ist, sondern auch dann, wenn dieser Abschluss zum Ende der drei Schul- oder Studienjahre erzielt worden ist.
  • BayObLG, 13.02.1995 - 1Z BR 96/94 15

    Statthaftes Rechtsmittel gegen Erteilung eines Erbscheins; Bedingte Anwartschaft …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VG Darmstadt, 14.09.2011 - 6 K 1646/09

    Ausbildungsförderung (Auslandsstudium

    Hierunter fallen grundsätzlich nur Erstausbildungen, Zweitausbildungen jedenfalls dann nicht mehr, wenn der zeitliche Mindestumfang für die berufsbildende Ausbildung von drei Schul- oder Studienjahren bereits mit der Erstausbildung ausgeschöpft worden ist, und zwar unabhängig davon, ob diese zu einem berufsqualifizierenden Abschluss geführt hat und ob sie gefördert worden ist (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 08.12.1993 - 11 C 27/92 in FamRZ 1994, 726).
  • VG München, 15.01.2009 - M 15 K 08.3286

    Förderfähigkeit einer weiteren Ausbildung nach § 7 Abs. 2 BAföG

    Rn. 25 Ob darüber hinaus besondere Umstände des Einzelfalls denkbar sind, die in ihrem Gewicht den Besonderheiten der genannten Fallgruppen vergleichbar sind und daher die Leistung von Ausbildungsförderung für eine einzige weitere Ausbildung erfordern können, hat das BVerwG bisher ausdrücklich offen gelassen (vgl. BVerwGE 55, 205; BVerwG Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 47; FamRZ 1989, 220; 1993, 863; 1994, 726;… laut Urt. v. 15.05.2008 a.a.O. kann eine Förderung nach § 7 Abs. 2 S. 2 BAföG etwa bei einer "förderungsrechtlichen Unsicherheit" in Betracht kommen).
  • VG Hamburg, 22.09.2009 - 8 K 1357/08

    Ausbildungsförderung einer Polin für die Förderung einer Erstausbildung oder …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   BVerwG, 17.11.1992 - 11 C 27.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,18560
BVerwG, 17.11.1992 - 11 C 27.92 (https://dejure.org/1992,18560)
BVerwG, Entscheidung vom 17.11.1992 - 11 C 27.92 (https://dejure.org/1992,18560)
BVerwG, Entscheidung vom 17. November 1992 - 11 C 27.92 (https://dejure.org/1992,18560)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,18560) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht