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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.02.1996 - 11 C 3.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4334
BVerwG, 14.02.1996 - 11 C 3.95 (https://dejure.org/1996,4334)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.1996 - 11 C 3.95 (https://dejure.org/1996,4334)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 1996 - 11 C 3.95 (https://dejure.org/1996,4334)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung eines zusätzlichen Ausgleichsbetrags für gemeinwirtschaftliche Leistungen im Straßenpersonenverkehr - Ermittlung der Zahl der auf der Ausgabe von Jahreszeitfahrausweisen beruhenden Beförderungsfälle - Maßgeblichkeit der im Laufe des betreffenden Jahres ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PBefAusglV § 3 Abs. 2; PBefG § 45a
    Gewerberecht: Berechnung der Ausgleichszahlungen nach § 45a PBefG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 912 (Ls.)
  • NZV 1996, 253
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 28.11.2007 - 3 C 47.06

    Personenbeförderung; Beförderungsunternehmen; OPNV; Ausbildungsverkehr; …

    Ebenso ist unschädlich, wenn Teile des Gültigkeitszeitraums außerhalb des Kalenderjahres liegen, in dem der Ausweis verkauft wurde, oder wenn dem Unternehmer Teile des Erlöses erst im nachfolgenden Kalenderjahr zufließen (Urteil vom 14. Februar 1996 - BVerwG 11 C 3.95 - Buchholz 442.01 § 45a PBefG Nr. 7).
  • VGH Bayern, 18.10.2023 - 11 BV 20.685

    Erfolglose Klage auf Zahlung eines weiteren Ausgleichs für Mindereinnahmen im …

    Die verkauften Zeitfahrausweise sind mit den Gültigkeitstagen zu multiplizieren (vgl. BVerwG, U.v. 14.2.1996 - 11 C 3.95 - NZV 1996, 253 = juris Rn. 10, 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2006 - 1 B 23.05

    Ausgleich für gemeinwirtschaftliche Leistungen im Straßenpersonenverkehr; …

    Maßgebend ist danach nicht, wie lange ein Jahreszeitfahrausweis im Kalenderjahr gegolten hat, sondern allein die Verkaufsziffer der im Kalenderjahr verkauften Fahrausweise (BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1996 - 11 C 3.95 - Buchholz, a.a.O., Nr. 7).
  • VG Hamburg, 13.02.2013 - 15 K 368/12

    Unterrichtsausschluss als Ordnungsmaßnahme; keine sofortige Vollziehung; …

    Anders als bei erwachsenen Bürgern, die sich erst mittels langjähriger Rechtsschutzverfahren gegen einen vermeintlichen Eingriff in ihre Rechte zu wehren versuchen und anschließend auf die lange Verfahrensdauer berufen (vgl. zu verkehrsrechtlichen Anordnungen BVerwG, Urteil vom 22.3.1995, 11 C 3/95, NVwZ-RR 1995, 610 f., juris Rn. 9;… Urteil vom 27. Januar 1995, 11 C 27/93, NZV 95, 291 f., juris Rn. 10 …und Urteil vom 12.7.1995, 11 B 18/95, NJW 1995, 3402, juris Rn. 3), muss es von Ordnungsmaßnahmen betroffenen Schülern möglich bleiben, aufgrund einer langen Verfahrensdauer aus den Voraussetzungen für die Maßnahme "herauszuwachsen".
  • BVerwG, 09.05.1995 - 11 B 92.94

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren mit dem Aktenzeichen BVerwG 11 C 3.95 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch die Beschwerdeführerin bedarf es nicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2002 - 13 A 3043/01
    Maßgeblich ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 1996 - 11 C 3.95 -, die Zahl der verkauften Zeitfahrausweise im Ausbildungsverkehr, ohne dass es darauf ankommt, wie lange ein Zeitfahrausweis im Kalenderjahr gegolten hat und - übertragen auf den vorliegenden Fall - ob Rückgaben bzw. Nachbestellungen möglich waren und vorgenommen worden sind.
  • VG Osnabrück, 20.11.2013 - 6 A 53/11

    Ausgleichszahlung; Zeitfahrausweis; Personenbeförderung; Auszubildendenverkehr; …

    Ebenso ist unschädlich, wenn Teile des Gültigkeitszeitraums außerhalb des Kalenderjahres liegen, in dem der Ausweis verkauft wurde, oder wenn dem Unternehmer Teile des Erlöses erst im nachfolgenden Kalenderjahr zufließen (Urteil vom 14. Februar 1996 - BVerwG 11 C 3.95 - Buchholz 442.01 § 45a PBefG Nr. 7).
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