Rechtsprechung
| BVerwG, 16.08.1995 - 11 C 31.94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Gewährung einer Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus - Vorliegen der Voraussetzungen des § 15 Abs. 3 Nr. 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) für eine Verlängerung der Förderungsdauer - Vergleichbarkeit einer Mitarbeit in der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BAföG § 15 Abs. 3 Nr. 1, Nr. 3
Ausbildungsförderung: Überschreitung der Höchstförderungsdauer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Aachen, 26.11.1991 - 5 K 106/90
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.1994 - 16 A 428/92
- BVerwG, 16.08.1995 - 11 C 31.94
- BVerwG, 01.11.1995 - 11 C 31.94
Papierfundstellen
- BVerwGE 99, 97
- NVwZ-RR 1996, 209
- FamRZ 1995, 1526
- DÖV 1996, 422
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 25.94
Voraussetzungen für eine Bescheinigung förderungswürdiger Leistungen - Anspruch …
Auszug aus BVerwG, 16.08.1995 - 11 C 31.94
Die Normierung eines solchen Auffangtatbestandes schließt die Annahme einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes aus (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 28. Juni 1995 - BVerwG 11 C 25.94 -). - BVerwG, 25.04.1991 - 5 C 15.87
BAföG - Förderungshöchstdauer - Ausbildungsrecht - Prüfungsrecht - …
Auszug aus BVerwG, 16.08.1995 - 11 C 31.94
Der Sinn dieser Vorschrift besteht also gerade darin, vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte, unzumutbare Härten durch eine Generalklausel zu mildern und so aufzufangen (vgl. BVerwGE 88, 151 [BVerwG 25.04.1991 - 5 C 15/87]; BVerwG, Beschluß vom 11. März 1992 - BVerwG 5 B 35.92 -). - BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 38.78
Unterbrechung des Studiums - Grundwehrdienst - Zivildienst - Ausbildungsförderung …
Auszug aus BVerwG, 16.08.1995 - 11 C 31.94
Ein schwerwiegender Grund im Sinne dieser Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, die für die Verzögerung des erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung innerhalb der Förderungshöchstdauer von erheblicher Bedeutung sind und die Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus unter Beachtung ihres Zwecks rechtfertigen; dabei können regelmäßig nur solche Verzögerungsgründe berücksichtigt werden, die der Auszubildende nicht auf zumutbare Weise vermeiden konnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 38.78 - ).
- BVerwG, 11.03.1992 - 5 B 35.92
Förderungshöchstdauer - BAföG - Freie Studiengestaltung
Auszug aus BVerwG, 16.08.1995 - 11 C 31.94
Der Sinn dieser Vorschrift besteht also gerade darin, vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte, unzumutbare Härten durch eine Generalklausel zu mildern und so aufzufangen (vgl. BVerwGE 88, 151 [BVerwG 25.04.1991 - 5 C 15/87]; BVerwG, Beschluß vom 11. März 1992 - BVerwG 5 B 35.92 -). - OVG Bremen, 09.12.1985 - 2 B 132/85
Auszug aus BVerwG, 16.08.1995 - 11 C 31.94
Die Voraussetzung organisationsrechtlicher Zugehörigkeit zu den gesetzlich vorgesehenen Gremien oder satzungsmäßigen Organen bezeichnet dabei nicht nur die Grenzen dessen, was dem Gesetzgeber hochschulpolitisch erwünscht ist, sondern dient, wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, auch der Klarheit der gesetzlichen Regelung, insbesondere der klaren Abgrenzung des für die Vergünstigung in Betracht kommenden Personenkreises (vgl. OVG Bremen, Beschluß vom 9. Dezember 1985 - 2 B 132/85 - <FamRZ 1986, S. 511 f.>). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.1979 - XVI A 2830/78
Auszug aus BVerwG, 16.08.1995 - 11 C 31.94
Sinn der Regelung des § 15 Abs. 3 Nr. 3 BAföG ist es nämlich, den Trägern der im einzelnen aufgeführten Ehrenämter damit verbundene Förderungsnachteile deshalb zu ersparen, weil die Mitwirkung in den in der Vorschrift genannten Gremien und Institutionen dem Gesetzgeber hochschulpolitisch erwünscht ist (…vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 12. April 1978 - XVI A 2180/76 - und vom 6. Dezember 1979 - XVI A 2830/78 - <VerwRspr 31, 745 ff.>;… Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 3. Aufl. 1991, § 15 Rn. 24; Schieckel/Oestreicher/Decker, BAföG , § 15 Anm. 8;… Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl. , § 15 Rn. 23). - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.1978 - XVI A 2180/76
Auszug aus BVerwG, 16.08.1995 - 11 C 31.94
Sinn der Regelung des § 15 Abs. 3 Nr. 3 BAföG ist es nämlich, den Trägern der im einzelnen aufgeführten Ehrenämter damit verbundene Förderungsnachteile deshalb zu ersparen, weil die Mitwirkung in den in der Vorschrift genannten Gremien und Institutionen dem Gesetzgeber hochschulpolitisch erwünscht ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 12. April 1978 - XVI A 2180/76 -und vom 6. Dezember 1979 - XVI A 2830/78 - <VerwRspr 31, 745 ff.>;… Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 3. Aufl. 1991, § 15 Rn. 24; Schieckel/Oestreicher/Decker, BAföG , § 15 Anm. 8;… Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl. , § 15 Rn. 23).
- OVG Niedersachsen, 08.07.2019 - 4 ME 128/19
Arbeitskraft; Ausbildung; Ausbildungsförderung; Beurlaubung; Förderung; …
Ein schwerwiegender Grund im Sinne dieser Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, die für die Verzögerung des erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung innerhalb der Förderungshöchstdauer von erheblicher Bedeutung sind und die die Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus unter Beachtung ihres Zwecks rechtfertigen (BVerwG, Urt. v. 16.8.1995 - 11 C 31.94 -, BVerwGE 99, 97;… BVerwG, Urt. v. 7.2.1980 - 5 C 38.78 -, DÖV 1980, 801).Dabei können regelmäßig nur solche Verzögerungsgründe berücksichtigt werden, die der Auszubildende nicht auf zumutbare Weise vermeiden konnte (BVerwG, Urt. v. 16.8.1995 - 11 C 31.94 -, BVerwGE 99, 97).
- VGH Baden-Württemberg, 31.03.2022 - 12 S 53/20
Ausbildungsförderung; Anspruch auf (Weiter-) Förderung eines Studiums der …
Rn. 26 b) Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG ist ein schwerwiegender Grund gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, die für die Verzögerung des erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung innerhalb der Förderungshöchstdauer von erheblicher Bedeutung sind und die Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus unter Beachtung ihres Zwecks rechtfertigen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 28.06.1995 - 11 C 25.94 -, juris Rn. 15, und vom 16.08.1995 - 11 C 31.94 -, juris Rn. 17). - VG Hamburg, 16.01.2017 - 2 K 1266/16
Feststellung des Bestehens der Zwischenprüfung im Studium der Rechtswissenschaft; …
Förderungsrechtlich können regelmäßig nur solche Verzögerungsgründe berücksichtigt werden, die der Auszubildende nicht auf zumutbare Weise vermeiden konnte, wovon allerdings die hochschulpolitisch erwünschte ehrenamtliche Tätigkeit in den in § 15 Abs. 3 Nr. 3 BAföG bezeichneten Gremien im Hochschulbereich ausgenommen ist (BVerwG, Urt. v. 16.8.1995, 11 C 31/94, BVerwGE 99, 97, juris Rn. 17 f.;… VG Hamburg, Urt. v. 12.7.2012, 2 K 2988/11).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2014 - 12 B 218/14
Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs für die …
Rn. 30 - 11 C 31.94 -, BVerwGE 99, 97, juris, m. w. N. - VG Bayreuth, 25.06.2025 - B 8 K 23.187
Coronavirus, SARS-CoV-2, (unerkannte) Legasthenie, Behinderung, Corona-Pandemie, …
Um einen schwerwiegenden Grund handelt es sich, wenn Tatsachen vorliegen, die für die Verzögerung des erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung innerhalb der Förderungshöchstdauer von erheblicher Bedeutung sind und die Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus unter Beachtung ihres Zwecks rechtfertigen (BVerwG, U.v. 16.8.1995 - 11 C 31/94 - juris Rn. 17). - VG Ansbach, 28.09.2023 - AN 2 K 20.02092
Keine BAföG-Bewilligung über Förderungshöchstdauer hinaus trotz Corona-Pandemie …
Um einen schwerwiegenden Grund handelt es sich, wenn Tatsachen vorliegen, die für die Verzögerung des erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung innerhalb der Förderungshöchstdauer von erheblicher Bedeutung sind und die Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus unter Beachtung ihres Zwecks rechtfertigen (BVerwG, U.v. 16.8.1995 - 11 C 31/94 - juris Rn. 17). - VGH Hessen, 01.11.2011 - 10 D 1610/11 Der Gesetzgeber habe nämlich in § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG einen unbestimmten Rechtsbegriff vorangestellt, den er als weit genug angesehen habe, um befriedigende Einzelentscheidungen herbeizuführen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1995 -11 C 25/94 -, FamRZ 1990, 1383 = NVwZ-RR 1996, 121; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16. August 1995 -11 C 31/94 -, BVerwGE 99, 97 zu § 15 Abs. 3 Nr. 3 BAföG).
- VG Ansbach, 08.08.2022 - AN 2 K 20.02851
Keine Verlängerung der BAföG-Förderungshöchstdauer bei fehlender Kausalität der …
Um einen schwerwiegenden Grund handelt es sich, wenn Tatsachen vorliegen, die für die Verzögerung des erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung innerhalb der Förderungshöchstdauer von erheblicher Bedeutung sind und die Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus unter Beachtung ihres Zwecks rechtfertigen...(BVerwG, U.v. 16.8.1995 - 11 C 31/94 - juris Rn. 17). - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2019 - 4 E 907/19
Keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Aussicht auf …
Rn. 9 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.3.2017 - 1 BvR 563/12 -, NJW 2017, 1939 = juris, Rn. 15 ff.; OLG München, Beschluss vom 25.9.2017 - 9 VA 9/10 -, juris, Rn. 5, 9 f., 20; zur Unzulässigkeit eines vorbeugenden Unterlassungsantrags allerdings OLG Hamm, Beschluss vom 12.12.1995 - 1 VAs 137/95 -, NVwZ-RR 1996, 209 = juris, Rn. 3. - VG Ansbach, 29.08.2022 - AN 2 K 21.01602
BAföG nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer wegen psychischer Erkrankung
Um einen schwerwiegenden Grund handelt es sich, wenn Tatsachen vorliegen, die für die Verzögerung des erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung innerhalb der Förderungshöchstdauer von erheblicher Bedeutung sind und die Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus unter Beachtung ihres Zwecks rechtfertigen (BVerwG, U.v. 16.8.1995 - 11 C 31/94 - juris Rn. 17). - VG Gelsenkirchen, 27.06.2024 - 15 L 916/24
Einstweilige Anordnung; Ausbildungsförderung; Anordnungsgrund; …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 01.11.1995 - 11 C 31.94 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Festsetzung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit für ein Revisionsverfahren
Verfahrensgang
- VG Aachen, 26.11.1991 - 5 K 106/90
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.1994 - 16 A 428/92
- BVerwG, 16.08.1995 - 11 C 31.94
- BVerwG, 01.11.1995 - 11 C 31.94
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