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| AG Berlin-Schöneberg, 30.01.2001 - 11 C 388/00 |
Zitiervorschläge
AG Berlin-Schöneberg, Entscheidung vom 30. Januar 2001 - 11 C 388/00 (https://dejure.org/2001,48413)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)
Vermietete Eigentumswohnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Brandenburg, 13.10.2017 - 31 C 156/16
Mülltonnen-Platz in Sicht: Keine Mietminderung!
Werden diese aber - wie hier unstreitig - eingehalten, so liegt ein Mangel der Mietsache nur ausnahmsweise dann vor, wenn Lärmbelästigungen - etwa wegen der Eigenart der Geräusche - dennoch objektiv zu einer Gebrauchswertbeeinträchtigung führen (LG Heidelberg, Urteil vom 26.02.2010, Az.: 5 S 95/09, u.a. in: WuM 2010, Seiten 148 f.; LG Berlin, Urteil vom 17.01.1995, Az.: 64 S 322/94, u.a. in: Grundeigentum 1995, Seite 427; AG Schöneberg, Urteil vom 30.01.2001, Az.: 11 C 388/00, u.a. in: MM 2001, Seiten 357 f.; AG Rudolstadt, Urteil vom 20.05.1999, Az.: 1 C 914/98, u.a. in: WuM 2000, Seiten 19 ff.).
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