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Rechtsprechung
   AG Kaiserslautern, 04.07.2014 - 11 C 416/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,30693
AG Kaiserslautern, 04.07.2014 - 11 C 416/14 (https://dejure.org/2014,30693)
AG Kaiserslautern, Entscheidung vom 04.07.2014 - 11 C 416/14 (https://dejure.org/2014,30693)
AG Kaiserslautern, Entscheidung vom 04. Juli 2014 - 11 C 416/14 (https://dejure.org/2014,30693)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • captain-huk.de

    AG Kaiserslautern verurteilt zur Zahlung der berechneten Sachverständigenkosten für die Teilnahme an der Nachbesichtigung, nachdem der Versicherer diese verlangt hatte, mit Urteil vom 26.6.2014 - 11 C 416/14 -.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sachverständigenkosten für eine Nachbesichtigung sind erstattungsfähig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kosten für Anwesenheit eines Sachverständigen bei vom Versicherer veranlasster Nachbesichtigung

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Sachverständigenvergütung bei Nachbesichtigung - Strittig waren Kosten in Höhe von 196,46 Euro

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700 …

    Auszug aus AG Kaiserslautern, 04.07.2014 - 11 C 416/14
    " | Die Sachverständigenkosten gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß:S 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur - Geltendmachung des Schadensersatzanspruches erforderlich und zweckmäßig Ist (vgl. BGH, Urt. v. 30.11.2004, VI ZR 365/03; LG Kaiserslautern, Urteil vom 14.06.2013, Az. 3 O 837/12), Für die Frage der Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit ist auf die Sicht des Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung abzustellen.

    Demnach kommt es darauf an, ob ein verständig und wirtschaftlich denkender Geschädigter nach seinen Erkenntnissen und Möglichkeiten die Einschaltung eines Sachverständigen für geboten erachten durfte (vgl. BGH, Urteil v. 30.11.2004 - VI ZR 365/03).

  • LG Kaiserslautern, 14.06.2013 - 3 O 837/12

    Keine Ersatzbeschaffung bei Totalschaden für Geltendmachung Nutzungsausfall …

    Auszug aus AG Kaiserslautern, 04.07.2014 - 11 C 416/14
    " | Die Sachverständigenkosten gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß:S 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur - Geltendmachung des Schadensersatzanspruches erforderlich und zweckmäßig Ist (…vgl. BGH, Urt. v. 30.11.2004, VI ZR 365/03; LG Kaiserslautern, Urteil vom 14.06.2013, Az. 3 O 837/12), Für die Frage der Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit ist auf die Sicht des Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung abzustellen.
  • AG Salzwedel, 12.12.2013 - 31 C 331/13

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Ersatzfähigkeit von eigenen Gutachterkosten bei …

    Auszug aus AG Kaiserslautern, 04.07.2014 - 11 C 416/14
    Der Kläger konnte.von dem den Nachbesichtigungstermin durchführenden Gutachter nicht zwingend eine unabhängige Expertise erwarten, und die Hinzuziehung eigener sachverständiger Zeugen ist zur Beweissicherung im Hinblick auf einen möglichen Prozess vernünftig (vgl. AG Salzwe- | del, Urteil vom 12. Dezember 2013-31 C 331/13 (IV)) Das Gericht ist der Überzeugung auch aufgrund seines persönlichen Eindrucks, dass es dem Kläger aufgrund eigener Erkenntnisse und Fähigkeiten nicht möglich gewesen wäre in dem Termin möglicherweise aufkommenden Beanstandungen des seitens der Beklagten beauftragten Gutachters entgegenzutreten.
  • AG Bielefeld, 30.10.2019 - 413 C 211/19

    Sachverständiger nach Verkehrsunfall: Kosten und Ansprüche

    Demnach kommt es darauf an, ob ein verständig und wirtschaftlich denkender Geschädigter nach seinen Erkenntnissen und Möglichkeiten die Einschaltung eines Sachverständigen für geboten erachten durfte (vgl. BGH, Urteil v. 30.11.2004 - VI ZR 365/03) (AG Kaiserslautern Urt. v. 4.7.2014 - 11 C 416/14, BeckRS 2014, 19362, beck-online).
  • LG Bonn, 05.05.2025 - 20 O 137/23

    Kosten für Sachverständigen bei Nachbesichtigung: Wer zahlt & was wird ersetzt?

    Indes stellt es für den Geschädigten erforderlichen Herstellungsaufwand dar, dass er bei der Besichtigung durch den Sachverständigen des Haftpflichtversicherers mit eigener Sachkunde zugegen ist, wenn dieser vorher die Schäden nicht reguliert hat und zu befürchten ist, dass materielle Einwendungen in Bezug auf die eigene Einstandspflicht erhoben werden (vgl. auch AG Siegburg, Urteil vom 06.02.2019 - 110 C 112/18; LG Hamburg, Urteil vom 09.07.2015 - 323 S 13/15; AG Kaiserslautern, Urteil vom 26.06.2014 - 11 C 416/14).
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